Rechtsprechung
LG Berlin, 19.01.2010 - 27 O 962/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- webshoprecht.de
Entbehrlichkeit einer vorherigen Abmahnung nach unmissverständlicher Erklärung des Unterlasungsschuldners
- buskeismus.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Abmahnung vor einstweiligem Verfügungsverfahren nicht immer notwendig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Einstweilige Verfügung auch ohne vorherige Abmahnung möglich
Papierfundstellen
- afp 2011, 79
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- KG, 11.06.1999 - 9 W 2247/99
Abwehr ehrverletzender Äußerungen zur Vermeidung der Kostenfolge gemäß § 93 …
Auszug aus LG Berlin, 19.01.2010 - 27 O 962/09
Das ist im Bereich der Äußerungsdelikte auch im einstweiligen Verfügungsverfahren in der Regel nur der Fall, wenn der in Anspruch Genommene einer vorherigen vorgerichtlichen Abmahnung nicht nachgekommen ist, es sei denn, dass eine vorherige Abmahnung aus Zeitgründen nicht mehr möglich erscheint oder der Verletzte aufgrund des bisherigen Verhaltens des Schädigers oder sonstiger Umstände davon ausgehen durfte, er werde ohne Inanspruchnahme des Gerichts ohnehin nicht zu seinem Recht kommen (vgl. Kammergericht NJW-RR 2000, 516).
- KG, 25.04.2023 - 10 W 94/22
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vor Abmahnung
Denn der Kläger hat die Beklagte zuvor nicht ausreichend abgemahnt, was auch im Äußerungsrecht zur Abwehr von § 93 ZPO aber grundsätzlich notwendig ist (siehe nur OLG München, Beschluss vom 2. Mai 2000 - 21 W 988/00, NJW-RR 2001, 42; KG, Beschluss vom 11. Juni 1999 - 9 W 2247/99, NJW-RR 2000, 516; LG Berlin, Urteil vom 19. Januar 2010 - 27 O 962/09, AfP 2011, 79; BeckOK ZPO/Jaspersen, 48. Ed. 1.3.2023, ZPO § 93 Randnummer 43;… Burkhardt in Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Auflage 2018, Kapitel 12 Randnummer 106 ff.).