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   LG Berlin, 27.03.2012 - 27 S 11/11   

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LG Berlin, 27.03.2012 - 27 S 11/11 (https://dejure.org/2012,8927)
LG Berlin, Entscheidung vom 27.03.2012 - 27 S 11/11 (https://dejure.org/2012,8927)
LG Berlin, Entscheidung vom 27. März 2012 - 27 S 11/11 (https://dejure.org/2012,8927)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    In bestimmten Fällen darf der Rechtsanwalt einen Kollegen mit der Abmahnung beauftragen und dessen Honorar auch erstattet verlangen

  • openjur.de

    §§ 249 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB
    Zur Erstattung der Anwaltskosten einer Kanzlei für die presserechtliche Vertretung eines eigenen Sozius

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2012, 593
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 2/03

    Selbstauftrag

    Auszug aus LG Berlin, 27.03.2012 - 27 S 11/11
    Der Berufungskläger meint, die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 12.04.1984 (NJW 1984, 2525), vom 06.05.2004 (NJW 2004, 2448) und vom 12.12.2006 (NJW-RR 2007, 856) beträfen anders gelagerte Fälle und seien weder auf das Presserecht allgemein noch konkret auf den hiesigen Fall übertragbar.

    In einer späteren Entscheidung hat der Bundesgerichtshof diese Rechtsprechung auf den Fall übertragen, dass ein Rechtsanwalt in einer wettbewerbsrechtlichen Angelegenheit, in der er selbst betroffen ist, sich selbst mit dem Ausspruch der Abmahnung beauftragt, und festgehalten, dass die Beauftragung eines Rechtsanwalts - auch seiner selbst - zur Abmahnung eines Verstoßes gegen das Wettbewerbs recht dann nicht notwendig ist, wenn der Abmahnende selbst über eine hinreichende eigene Sachkunde zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung eines unschwer zu erkennenden Wettbewerbsverstoßes verfügt (BGH NJW 2004, 2448).

    Zudem sind die im Presserecht einzuhaltenden vorgerichtlichen und prozessualen Besonderheiten denen im Wettbewerbsrecht und auch im Recht des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes, das der Entscheidung BGH NJW 2004, 2448 zugrunde lag, zunächst durchaus vergleichbar.

  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 175/05

    Keine Erstattung der Anwaltskosten bei Abmahnung im Selbstauftrag

    Auszug aus LG Berlin, 27.03.2012 - 27 S 11/11
    Der Berufungskläger meint, die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 12.04.1984 (NJW 1984, 2525), vom 06.05.2004 (NJW 2004, 2448) und vom 12.12.2006 (NJW-RR 2007, 856) beträfen anders gelagerte Fälle und seien weder auf das Presserecht allgemein noch konkret auf den hiesigen Fall übertragbar.

    Schließlich hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass vergleichbare Grundsätze auch außerhalb des Wettbewerbsrechts gelten (BGH NJW-RR 2007, 856).

    Die Kammer verkennt nicht, dass der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen wiederholt betont hat, dass allein die zeitliche Inanspruchnahme des Geschädigten durch die Rechtsverfolgung nicht ausreicht, um die Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten zu begründen (vgl. nur BGH NJW-RR 2007, 856, 857 m. w. Nachw.).

  • BGH, 12.04.1984 - I ZR 45/82

    Anwaltsabmahnung

    Auszug aus LG Berlin, 27.03.2012 - 27 S 11/11
    Der Berufungskläger meint, die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 12.04.1984 (NJW 1984, 2525), vom 06.05.2004 (NJW 2004, 2448) und vom 12.12.2006 (NJW-RR 2007, 856) beträfen anders gelagerte Fälle und seien weder auf das Presserecht allgemein noch konkret auf den hiesigen Fall übertragbar.

    Der Bundesgerichtshof hat insoweit zunächst zum Wettbewerbsrecht entschieden, dass ein Wettbewerbsverband die für einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch maßgeblichen Kriterien aus eigener Sachkunde beurteilen kann und sich deshalb insbesondere bei rechtlich einfach zu beurteilenden Fällen zwar der Hilfe eines Rechtsanwalts zum Ausspruch einer Abmahnung bedienen, die hierdurch entstandenen Kosten aber von dem Abgemahnten nicht erstattet verlangen kann (BGH NJW 1984, 2525).

  • LG Berlin, 29.07.2010 - 27 S 6/10
    Auszug aus LG Berlin, 27.03.2012 - 27 S 11/11
    Auch die Entscheidung der Kammer vom 29.07.2010 - 27 S 6/10 - habe darauf abgestellt, dass der dortige Fall so einfach gelagert war, dass die Einschaltung eines Rechtsanwalts überhaupt nicht erforderlich war.

    Diese vom Bundesgerichtshof aufgestellten Grundsätze sind nach Ansicht der Kammer auch auf das Presserecht übertragbar (vgl. schon Urteil der Kammer vom 29.07.2010 - 27 S 6/10).

  • BGH, 03.08.2010 - VI ZR 113/09

    Schadensersatzanspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten:

    Auszug aus LG Berlin, 27.03.2012 - 27 S 11/11
    Dies folgt aus dem im einstweiligen Verfügungsverfahren grundsätzlich geltenden Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache sowie daraus, dass eine Verurteilung der Medien zur Veröffentlichung der Berichtigung nur zulässig ist, wenn die Unwahrheit der Erstmitteilung feststeht (zum Ganzen BGH NJW 2010, 3037, Tz. 18 ff. m. w. Nachw. - Gegendarstellungs- und Berichtigungsbegehren; Urteil der Kammer vom 03.03.2009 - 27 S 11/08).
  • LG Berlin, 03.03.2009 - 27 S 11/08
    Auszug aus LG Berlin, 27.03.2012 - 27 S 11/11
    Dies folgt aus dem im einstweiligen Verfügungsverfahren grundsätzlich geltenden Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache sowie daraus, dass eine Verurteilung der Medien zur Veröffentlichung der Berichtigung nur zulässig ist, wenn die Unwahrheit der Erstmitteilung feststeht (zum Ganzen BGH NJW 2010, 3037, Tz. 18 ff. m. w. Nachw. - Gegendarstellungs- und Berichtigungsbegehren; Urteil der Kammer vom 03.03.2009 - 27 S 11/08).
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