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   OLG München, 18.09.2002 - 27 U 1011/01   

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https://dejure.org/2002,8494
OLG München, 18.09.2002 - 27 U 1011/01 (https://dejure.org/2002,8494)
OLG München, Entscheidung vom 18.09.2002 - 27 U 1011/01 (https://dejure.org/2002,8494)
OLG München, Entscheidung vom 18. September 2002 - 27 U 1011/01 (https://dejure.org/2002,8494)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WEG § 27 Abs. 2 Nr. 5
    Zulässigkeit des durch den Verwalter mit Ermächtigung der Wohnungseigentümergemeinschaft eingeleiteten selbständigen Beweisverfahrens wegen Gewährleistungsansprüchen gegen den Bauträger

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 1032 (Ls.)
  • NZM 2003, 824 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (127)

  • OLG Köln, 12.03.2020 - 3 U 55/19

    VW-Abgasskandal - Schadensersatzansprüche bei 3,0 V6 Dieselmotoren (EA 897)

    Aufhebende und zurückverweisende Urteile sind nach vorzugswürdiger Auffassung, der der Senat folgt, für vorläufig vollstreckbar zu erklären (Zöller/Heßler, a.a.O., § 538 Rn. 59 m.w.N; OLG München, Urt. v. 18.09.2002 - 27 U 1011/01, NZM 2002, 1032 m.w.N.).

    Denn auch wenn das Urteil selbst keinen vollstreckungsfähigen Inhalt im eigentlichen Sinne hat, weil das angefochtene Urteil bereits mit der Verkündung des aufhebenden Urteils außer Kraft tritt (§ 717 I ZPO), kann aus ihm die Vollstreckung insoweit betrieben werden, als erst die Vorlage eines für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteils das Vollstreckungsorgan nach §§ 775, 776 ZPO nötigt, eine eingeleitete Vollstreckung aus dem aufgehobenen Urteil einzustellen und getroffene Maßnahmen aufzuheben (Zöller/Heßler, a.a.O., § 538 Rn. 59; OLG München, Urt. v. 18.09.2002 - 27 U 1011/01, NZM 2002, 1032).

  • OLG Celle, 26.06.2019 - 14 U 154/18

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Betreuungsaufwand naher

    Auch wenn das Urteil selbst keinen vollstreckungsfähigen Inhalt im eigentlichen Sinn hat, denn das angefochtene Urteil tritt bereits mit der Verkündung des aufhebenden Urteils außer Kraft (§ 717 Abs. 1 ZPO), war die Entscheidung für vorläufig vollstreckbar zu erklären, da gemäß §§ 775 Nr. 1 und 776 ZPO das Vollstreckungsorgan die Vollstreckung aus dem erstinstanzlichen Urteil erst einstellen und bereits getroffene Vollstreckungsmaßregeln aufheben darf, wenn eine vollstreckbare Ausfertigung vorgelegt wird (vgl. OLG Schleswig, Urt. v. 04.01.2018 - 7U 146/15, juris; OLG München, Urt. v. 18.09.2002 - 27 U 1011/01, NZM 2002, 1032; Zöller/Heßler, ZPO, 32. Aufl., § 538 Rn. 59 mwN).
  • OLG Celle, 08.01.2020 - 14 U 96/19

    Folgen eines Verstoßes gegen die Formvorschriften des § 7 Abs. 1 HOAI für

    Auch wenn das Urteil selbst keinen vollstreckungsfähigen Inhalt im eigentlichen Sinn hat, denn das angefochtene Urteil tritt bereits mit der Verkündung des aufhebenden Urteils außer Kraft (§ 717 Abs. 1 ZPO), ist die Entscheidung für vorläufig vollstreckbar zu erklären, da gemäß §§ 775 Nr. 1 und 776 ZPO das Vollstreckungsorgan die Vollstreckung aus dem erstinstanzlichen Urteil erst einstellen und bereits getroffene Vollstreckungsmaßregeln erst aufheben darf, wenn eine vollstreckbare Ausfertigung vorgelegt wird (OLG München, Urteil vom 18.9.2002 - 27 U 1011/01, Rn. 75, juris).
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