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OLG Hamm, 22.11.1994 - 27 U 107/94 |
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Wird zitiert von ... (3)
- OLG Köln, 17.11.1999 - 2 U 15/99
Nachweis eines gestellten Unfalls nach dem "Berliner Modell"
Unter einem gestellten Unfall nach diesem Modell wird die vorsätzliche Beschädigung eines abgestellten Fahrzeuges durch einen entwendeten Pkw - meist eines älteren Opel, dessen Sicherungen als leichter überwindbar gelten - verstanden, der an Ort und Stelle zurückgelassen wird, um dessen Haftpflichtversicherer auf Gutachtenbasis auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen (vgl. OLG Frankfurt, ZfS 1997, 6 [7]; OLG Hamm, NZV 1995, 321 = ZfS 1995, 50 [51]; OLG Hamm, r + s 1995, 212 [213]; OLG Hamm, NZV 1997, 179; Born, NZV 1966, 257 [259]). - OLG Köln, 01.12.1998 - 22 U 95/98 Die unter Berücksichtigung dieser Grundsätze im vorliegenden Fall festzustellende ungewöhnliche Häufung der von der Beklagten aufgezeigten Beweisanzeichen für einen gestellten Unfall entspricht dem Vorgehen nach dem sog. Berliner Modell (vgl. OLG Hamm NZV 1995, 321 f.; r+s 1995, S. 212 f.), wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat.
- LG Münster, 28.10.2013 - 115 O 96/11
Leistungsbegehren aus einer Vollkaskoversicherung wegen der Beschädigung eines …
Hierbei wird mit einem gestohlenen Fahrzeug ein anderen Fahrzeug geschädigt und das gestohlene Fahrzeug sodann am Unfallort zurückgelassen, damit der Geschädigte Ansprüche gegen den Haftpflichtversicherer des gestohlenen Fahrzeugs auf der Grundlage eines Gutachtens geltend machen kann (OLG Hamm, r+s 1995, 212 (213) m.w.N.).