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   OLG Düsseldorf, 10.09.2014 - I-27 U 13/13   

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OLG Düsseldorf, 10.09.2014 - I-27 U 13/13 (https://dejure.org/2014,26658)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.09.2014 - I-27 U 13/13 (https://dejure.org/2014,26658)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. September 2014 - I-27 U 13/13 (https://dejure.org/2014,26658)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Verjährung von Entgeltansprüchen eines Stromversorgers wegen ungewollter Mindermengen

  • rechtsportal.de

    Beginn der Verjährung von Entgeltansprüchen eines Stromversorgers wegen ungewollter Mindermengen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.07.2014 - KZR 13/13

    Bereicherungsrechtliche Rückforderung von Stromnetznutzungsentgelten:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.2014 - 27 U 13/13
    In derartigen Fällen ist es dem Gläubiger nach der vom Beklagten zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowie des Senats möglich und zumutbar - anders als im Streitfall - seine Rechte im Wege der Feststellungsklage zu sichern (vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 22.07.2014, KZR 13/13, Rn. 22 m.w.N.).

    Eine Feststellungsklage ist bei der Berechnung des Jahresenergieverbrauchs nicht zulässig, weil erst die im Zuge der Abrechnung erfolgende Auswertung der Verbrauchsdaten die Feststellung ermöglicht, ob für den Netzbetreiber abrechenbare Mindermengen entstanden sind (vgl. auch BGH, Urt. v. 22.07.2014, KZR 13/13).

  • LG Duisburg, 08.10.2013 - 26 O 55/12

    Verjährung von Zahlungsforderungen eines Netzbetreibers oder Lieferanten wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.2014 - 27 U 13/13
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 8. Oktober 2013 verkündete Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg, Az. 26 O 55/12, wird zurückgewiesen.

    Sie beantragt, 1. das am 08.10.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Duisburg, 26 O 55/12, abzuändern und die Klage abzuweisen, 2. festzustellen, dass der gegen sie durch die Klägerin mit der Jahresmengendifferenzabrechnung vom 16.11.2011 geltend gemachte Anspruch in Höhe von 18.831,87 EUR für Jahresmindermengen in Höhe von 352.921 kWh für den Zeitraum vom 01.01.2055 bis zum 31.12.2005 nicht gegeben, hilfsweise nicht durchsetzbar ist.

  • OLG Düsseldorf, 26.11.2008 - 2 U (Kart) 12/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Rückforderung angeblich überhöhter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.2014 - 27 U 13/13
    Der von der Beklagten gezogene Vergleich zu den Urteilen des Bundesgerichtshofes zu Stromnetznutzungsentgelten (vgl. nur BGH, Urt. v. 23.06.2009, EnZR 49/08, juris Rn. 6, Stromnetznutzungsentgelt I) sowie des Senats zur Rückforderung unbillig überhöhter Netznutzungsentgelte im Sinn des § 315 Abs. 3 BGB (OLG Düsseldorf, VI-2 U (Kart) 12/07, juris Rn. 48 ff.), in denen der Rückforderungsanspruch des Netznutzers in der Form eines Bereicherungsanspruch im Zeitpunkt der Zahlung eines unbilligen Entgelts entsteht und bei Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB den Lauf der Verjährungsfrist zum Jahresschluss auslöst, verkennt zum einen, dass Netznutzungsentgelte anders als Entgelte für ungewollte Mehr- und Mindermengen, nicht lediglich verbrauchsabhängig errechnet werden.
  • BGH, 01.02.2005 - X ZR 10/04

    Unwirksamkeit des Ausschlusses von Ersatz für abhanden gekommene Fahrscheine in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.2014 - 27 U 13/13
    Eine unangemessene Benachteiligung liegt nur vor, wenn der Verwender durch eine einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (vgl. BGH, Urt. 01.02.2005, X ZR 10/04, juris Rn. 21 m.w.N.; Palandt-Grüneberg, 70. Aufl., § 307 Rn. 8).
  • BGH, 12.03.2008 - XII ZR 147/05

    Formularmäßiger Ausschluss von Mietminderungen durch den Mieter von Gewerberaum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.2014 - 27 U 13/13
    Der Verstoß gegen Treu und Glauben besteht in der illoyalen Verspätung der Rechtsausübung, die sich aus einem Zeit- und einem Umstandsmoment zusammensetzt (BGH, Urt. v. 12.03.2008, XII ZR 147/05 - juris Rn. 22).
  • BGH, 08.07.1981 - VIII ZR 222/80

    Verjährung von Ansprüchen bei Fälligkeit mit Rechnungserteilung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.2014 - 27 U 13/13
    Unter der Entstehung des Anspruchs im Sinn des § 199 Abs. 1 BGB ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Zeitpunkt zu verstehen, in welchem der Anspruch erstmalig geltend gemacht und notfalls im Wege der Klage durchgesetzt werden kann, d.h. dem Zeitpunkt, in dem die Forderung fällig wird (BGH, Urt. v. 08.07.1981, VIII ZR 222/80, juris Rn. 19 m.w.N.).
  • BGH, 23.06.2009 - EnZR 49/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Verjährung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.2014 - 27 U 13/13
    Der von der Beklagten gezogene Vergleich zu den Urteilen des Bundesgerichtshofes zu Stromnetznutzungsentgelten (vgl. nur BGH, Urt. v. 23.06.2009, EnZR 49/08, juris Rn. 6, Stromnetznutzungsentgelt I) sowie des Senats zur Rückforderung unbillig überhöhter Netznutzungsentgelte im Sinn des § 315 Abs. 3 BGB (OLG Düsseldorf, VI-2 U (Kart) 12/07, juris Rn. 48 ff.), in denen der Rückforderungsanspruch des Netznutzers in der Form eines Bereicherungsanspruch im Zeitpunkt der Zahlung eines unbilligen Entgelts entsteht und bei Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB den Lauf der Verjährungsfrist zum Jahresschluss auslöst, verkennt zum einen, dass Netznutzungsentgelte anders als Entgelte für ungewollte Mehr- und Mindermengen, nicht lediglich verbrauchsabhängig errechnet werden.
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