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   OLG Düsseldorf, 29.10.2001 - 27 U 19/01   

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https://dejure.org/2001,23363
OLG Düsseldorf, 29.10.2001 - 27 U 19/01 (https://dejure.org/2001,23363)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.10.2001 - 27 U 19/01 (https://dejure.org/2001,23363)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Oktober 2001 - 27 U 19/01 (https://dejure.org/2001,23363)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.06.1997 - I ZR 56/95

    "Immo-Data"; Unterscheidungskraft eines Firmenbestandteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2001 - 27 U 19/01
    Er weist eine originäre Kennzeichnungskraft auf, weil er im Vergleich zu den übrigen - glatt beschreibenden - Firmenbestandteilen "Datenschutz", Recycling" und "GmbH" geeignet erscheint, sich im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen der Klägerin durchzusetzen und er im Verkehr ohne weiteres als Name des Unternehmens der Klägerin wirken kann (vgl. BGH, GRUR 1997, 845 - Immo-Data; GRUB 1997, 468, 469 - NetCom m.w.N.).
  • BGH, 02.07.1992 - I ZR 250/90

    "Volksbank"; Kennzeichnungsschutz kraft Verkehrsgeltung an der Bezeichnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2001 - 27 U 19/01
    Es entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass Gattungsbezeichnungen (dort: "Verband"', "Mitwohnzentrale") mangels Unterscheidungskraft keinen Namensschutz genießen (vgl. BGH, NJW-RR 1992, 1454 m.w.N.; Palandt Heinrichs, BGB, 60. Aufl., § 12 Rdz. 12 m.w.N.).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 166/98

    DB Immobilienfonds; Unterscheidungskraft einer als Wort nicht aussprechbaren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2001 - 27 U 19/01
    Zudem gilt: Je größer die Kennzeichnungskraft einer geschäftlichen Bezeichnung ist, desto größer ist auch der ihm zuzubilligende Schutzumfang gegen Verwechslungsgefahr und umgekehrt (BGH, WRP 2001, 273, 275).
  • BGH, 04.02.1993 - I ZR 42/91

    Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Rücknahme einer Warenzeichenanmeldung -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2001 - 27 U 19/01
    Es ist anerkannt, dass nicht nur die Unterlassung künftiger (weiterer) Rechtsverletzungen, sondern unter dem Aspekt der Beseitigung eines fortwährenden Störungszustands auch der Verzicht auf den rechtsverletzend registrierten Internet-Namen verlangt werden kann (vgl,. Ingerl/Rohnke, Vor §§ 14 19 Rdz. 55, 57; Fezer, Markenrecht, 3. Aufl. § 15 Rdz. 190; BGH, GRUR 1993, 556, 558).
  • LG Düsseldorf, 08.11.2000 - 2a O 192/00

    Zulässigkeit der Benutzung und Reservierung des Namens "ad-acta.de" als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2001 - 27 U 19/01
    27 U 19/01 2 a O 192/00 LG Düsseldorf.
  • BVerfG, 24.11.2004 - 1 BvR 1306/02

    Verfassungsrechtlicher Schutz von Domains - ad-acta.de

    b) das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 29. Oktober 2001 - 27 U 19/01 -,.
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