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   OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - I-27 U 19/19   

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OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - I-27 U 19/19 (https://dejure.org/2021,1659)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.02.2021 - I-27 U 19/19 (https://dejure.org/2021,1659)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Februar 2021 - I-27 U 19/19 (https://dejure.org/2021,1659)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Kein Gratis-Strom im Schweinestall

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kosten bei Strombezug ohne Stromliefervertrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strom im Schweinestall - auch ohne Vertrag

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Landwirt zweigt Strom aus dem Netz ab - Ohne Liefervertrag versorgte der Landwirt jahrelang seinen Schweinestall mit Energie

  • recht-energisch.de (Kurzinformation)

    Strom ohne Vertrag

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 13.11.2019 - 3 Kart 801/18

    Zulässigkeit der Abmeldung von Letztverbrauchern aus der Ersatzversorgung und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - 27 U 19/19
    Aus diesem Grund kann der Beklagte auch aus dem - in der Literatur kritisch besprochenen (vgl. Milovanovic, IR 2020, 155) - Beschluss des 3. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 13. November 2019 - VI-3 Kart 801/18 (V) - nichts für sich herleiten.

    Der 3. Kartellsenat bezieht sich ausdrücklich auf grundversorgungsberechtigte Letztverbraucher beziehungsweise Haushaltskunden und sieht für diese keinen Anwendungsbereich für eine "geduldete Notstromentnahme" durch den Netzbetreiber, weil sich bei Haushaltskunden in Niederspannung infolge der §§ 36, 38 EnWG, der StromGVV und der GPKE-Festlegungen der Bundesnetzagentur keine Zuordnungslücken ergäben (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. November 2019 - VI-3 Kart 801/18 (V), zitiert nach juris, Tz. 84).

    Die Entscheidung des 3. Kartellsenats ist aus diesem Grund auch insofern nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar, als sie davon ausgeht, dass Verbräuche eines Haushaltskunden stets dem Grundversorger bilanziell zuzuordnen seien, unabhängig davon, ob zu diesem ein Schuldverhältnis besteht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. November 2019 - VI-3 Kart 801/18 (V), zitiert nach juris, Tz. 81).

    Dann stünde der Klägerin gegen den Beklagten ein bereicherungsrechtlicher Anspruch aus §§ 812 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt., 818 Abs. 2 BGB in gleicher Höhe zu (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. November 2019 - VI-3 Kart 801/18 (V), zitiert nach juris, Tz. 75; Busche, in: Säcker, Berliner Kommentar zum Energierecht, 4. Aufl., § 38 EnWG Rn. 15).

  • BGH, 05.07.2018 - III ZR 273/16

    Verjährung, Aufwendungsersatzanspruch - Geschäftsführung ohne Auftrag: Verjährung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - 27 U 19/19
    Dasselbe gilt für den Willen, ein fremdes Geschäft mit zu besorgen, falls es sich auch um ein objektiv fremdes Geschäft handelt, wozu genügt, dass es seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch einem Dritten zugutekommt (ständige Rspr. des Bundesgerichtshofs, vgl. z.B. BGH, Urteile vom 5. Juli 2018 - III ZR 273/16, zitiert nach juris, Tz. 20, vom 1. Februar 2018 - III ZR 53/17, zitiert nach juris, Tz. 8, und vom 26. Januar 2005 - VIII ZR 1/04, zitiert nach juris, Tz. 20).

    Der langjährige Irrtum der Klägerin über die Situation an der betreffenden Anschlussstelle steht einem Fremdgeschäftsführungswillen, der bei einer länger dauernden Geschäftsbesorgung in den Zeiträumen vorhanden sein muss, in denen die Aufwendungen getätigt werden (siehe BGH, Urteil vom 5 Juli 2018 - III ZR 273/16, zitiert nach juris, Tz. 28), nicht entgegen.

  • BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 66/04

    Zustandekommen eines Energielieferungsvertrages bei Einstellung der Lieferungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - 27 U 19/19
    Dies gilt ungeachtet des Umstands, dass die Klägerin im Jahr 2015 - anders als Netzbetreiber zur Zeit der Geltung des § 10 EnWG 1998 - nicht auch örtlicher Grundversorger war (siehe zum alten Recht BGH, Urteile vom 26. Januar 2005 - VIII ZR 1/04 und VIII ZR 66/04).

    Ein Fremdgeschäftsführungswille wird in einem solchen Fall vermutet (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2005 - VIII ZR 66/04, zitiert nach juris, Tz. 25).

  • LG Dortmund, 18.09.2019 - 8 O 60/19
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - 27 U 19/19
    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 18. September 2019 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund (8 O 60/19 [EnW]) abgeändert.

    Die Klägerin beantragt, unter Abänderung des am 18. September 2019 verkündeten Urteils des Landgerichts Dortmund, Az. 8 O 60/19 [EnW], den Beklagten zu verurteilen, 1. an sie 126.292,74 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15. Februar 2018 abzüglich einer Rechnungskorrektur vom 10. September 2018 in Höhe von 2.737,40 EUR zu zahlen, 2. an sie Mahnkosten in Höhe von 10, 00 EUR und außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.194,90 EUR zu zahlen.

  • BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 1/04

    Zustandekommen eins Energielieferungsvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - 27 U 19/19
    Dasselbe gilt für den Willen, ein fremdes Geschäft mit zu besorgen, falls es sich auch um ein objektiv fremdes Geschäft handelt, wozu genügt, dass es seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch einem Dritten zugutekommt (ständige Rspr. des Bundesgerichtshofs, vgl. z.B. BGH, Urteile vom 5. Juli 2018 - III ZR 273/16, zitiert nach juris, Tz. 20, vom 1. Februar 2018 - III ZR 53/17, zitiert nach juris, Tz. 8, und vom 26. Januar 2005 - VIII ZR 1/04, zitiert nach juris, Tz. 20).

    Dies gilt ungeachtet des Umstands, dass die Klägerin im Jahr 2015 - anders als Netzbetreiber zur Zeit der Geltung des § 10 EnWG 1998 - nicht auch örtlicher Grundversorger war (siehe zum alten Recht BGH, Urteile vom 26. Januar 2005 - VIII ZR 1/04 und VIII ZR 66/04).

  • BGH, 13.06.1978 - VI ZR 39/77

    Teilurteil über Anspruchsgrund

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - 27 U 19/19
    Diese Ansprüche haben neben dem Anspruch aus §§ 677, 683 Satz 1, 670 BGB keine Bedeutung (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juni 1978 - VI ZR 39/77, zitiert nach juris, Tz. 13).
  • BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 326/08

    Zu Vertragsbedingungen eines Gasversorgungsunternehmens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - 27 U 19/19
    Dafür spricht, dass der bis zum Beginn des Folgevertrags zu überbrückende Zeitraum der typische Anwendungsfall der Ersatzversorgung ist (vgl. Busche, in: Säcker, Berliner Kommentar zum Energierecht, 4. Aufl., § 38 EnWG Rn. 6; Ehring, in: Elspass/Graßmann/Rasbach, EnWG, § 38 Rn. 11 f.; Hellermann, in: Britz/Hellermann/Hermes, Energiewirtschaftsgesetz, 3. Aufl., § 38 Rn. 13; Rasbach, in: Kment, Energiewirtschaftsgesetz, 2. Aufl., § 38 Rn. 4) und die alternative interimsweise Weiterversorgung der Ehefrau des Beklagten in einem Grundversorgungsverhältnis (vgl. zu dieser Möglichkeit BGH, Urteil vom 27. Januar 2010 - VIII ZR 326/08, zitiert nach juris, Tz. 17; Busche, in: Säcker, Berliner Kommentar zum Energierecht, 4. Aufl., § 38 EnWG Rn. 8; Ehring, in: Elspass/Graßmann/Rasbach, EnWG, § 38 Rn. 11) hier nach den Umständen nicht angenommen werden kann.
  • BGH, 06.07.2011 - VIII ZR 217/10

    Stromversorgung: Anwendbarkeit der Regelung über die Ersatzversorgung bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - 27 U 19/19
    Eine auf Abschluss eines Grundversorgungsvertrags gerichtete konkludente Willenserklärung des Beklagten durch die Stromentnahme an der die Verbrauchsstelle ... versorgenden Anschlussstelle ab dem 1. Januar 2013 scheidet aus, weil der Beklagte nach seinem von der Klägerin nicht bestrittenen Vorbringen zum damaligen Zeitpunkt davon ausging, einen Vertrag über den Strombezug an allen drei Anschlussstellen mit der S. abgeschlossen zu haben (vgl. zu einer solchen Sachverhaltskonstellation auch Heinlein/Weitenberg, in: Theobald/Kühling, Energierecht, 107. EL Stand Juli 2020, § 38 EnWG Rn. 13; siehe auch BGH, Urteil vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 217/10, zitiert nach juris, Tz. 18).
  • BGH, 02.07.2014 - VIII ZR 316/13

    Zum stillschweigenden Vertragsschluss durch Energieverbrauch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - 27 U 19/19
    In deren Leistungsangebot ist grundsätzlich ein Vertragsangebot zum Abschluss eines Versorgungsvertrags in Form einer sogenannten Realofferte zu sehen, das von demjenigen konkludent angenommen wird, der aus dem Versorgungsnetz Elektrizität, Gas, Wasser oder Fernwärme entnimmt (BGH, Urteil vom 2. Juli 2014 - VIII ZR 316/13, zitiert nach juris, Tz. 10).
  • BGH, 01.02.2018 - III ZR 53/17

    Verpflichtung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zur Auskunft über

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - 27 U 19/19
    Dasselbe gilt für den Willen, ein fremdes Geschäft mit zu besorgen, falls es sich auch um ein objektiv fremdes Geschäft handelt, wozu genügt, dass es seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch einem Dritten zugutekommt (ständige Rspr. des Bundesgerichtshofs, vgl. z.B. BGH, Urteile vom 5. Juli 2018 - III ZR 273/16, zitiert nach juris, Tz. 20, vom 1. Februar 2018 - III ZR 53/17, zitiert nach juris, Tz. 8, und vom 26. Januar 2005 - VIII ZR 1/04, zitiert nach juris, Tz. 20).
  • LG Dortmund, 05.05.2022 - 16 O 53/19

    Grundversorger, Ersatzversorger, Wegfall des Stromlieferanten, fehlende Meldung

    c) Auch die als Anlage K24 vorgelegte, am 10.02.2021 verkündete Entscheidung des OLG Düsseldorf, Aktenzeichen I-27 U 19/19, führt zu keinem anderen Ergebnis.
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