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   OLG Hamm, 25.04.2002 - 27 U 200/01   

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https://dejure.org/2002,22381
OLG Hamm, 25.04.2002 - 27 U 200/01 (https://dejure.org/2002,22381)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.04.2002 - 27 U 200/01 (https://dejure.org/2002,22381)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. April 2002 - 27 U 200/01 (https://dejure.org/2002,22381)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sorgfaltsverstoß im Straßenverkehr; Abwägung beiderseitiger Verursachungsanteile an einem Unfallgeschehen in einem Kreuzungbereich nach Umspringen einer Ampel auf Grün; Vorrang von Fahrzeugen beim Verlassen einer Kreuzung; Bevorrechtigung sog. Kreuzungsräumer

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 14.04.1986 - 1 U 79/85

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer Straßenbahn

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2002 - 27 U 200/01
    Wer beim Einsetzen grünen Lichts trotz Sichtbehinderung mit unvermindert hoher Geschwindigkeit - oder gar beschleunigend - in eine verkehrsreiche Kreuzung einfährt, handelt deshalb fahrlässig (vgl. BGH VersR 1961, 524; OLG Düsseldorf VersR 1987, 468).

    Vielmehr kann ihn bei einem Zusammenstoß mit einem Nachzügler unter Umständen sogar die alleinige Haftung treffen (vgl. OLG Düsseldorf VRS 71, 261).

  • BGH, 14.04.1961 - VI ZR 152/60

    Haftungsverteilung bei Kollision eines mit hoher Geschwindigkeit bei Grünlicht in

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2002 - 27 U 200/01
    Wer beim Einsetzen grünen Lichts trotz Sichtbehinderung mit unvermindert hoher Geschwindigkeit - oder gar beschleunigend - in eine verkehrsreiche Kreuzung einfährt, handelt deshalb fahrlässig (vgl. BGH VersR 1961, 524; OLG Düsseldorf VersR 1987, 468).
  • BGH, 20.12.1967 - 4 StR 382/67

    Räumen einer Kreuzung - Freigegebener Querverkehr - Hineinfahren in Kreuzung -

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2002 - 27 U 200/01
    Er kann sich nicht darauf berufen, auf das Nichtvorhandensein von Nachzüglern in der Kreuzung vertraut zu haben (vgl. BGH a.a.O.; VRS 34, 358).
  • BGH, 09.11.1976 - VI ZR 264/75

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten mit einem bei

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2002 - 27 U 200/01
    Denn der Kläger durfte beim Umspringen der Ampel auf Grün nicht "blind" durchrauschen, sondern mußte mit Kreuzungsräumern rechnen, die beim Verlassen der Kreuzung Vorrang haben (vgl. BGH NJW 1977, 1394).
  • OLG Köln, 23.02.2012 - 7 U 163/11

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Kreuzungsräumers mit einem bei Grünlicht

    Wer bei "Grün" fliegend in die Kreuzung einfährt, kann sich nicht auf den Vertrauensgrundsatz berufen; zwar muss er nicht mit verbotswidrigem Querverkehr rechnen, aber mit Nachzüglern (Hentschel, Straßenverkehrsrecht, § 37 StVO Rz. 45, 45 a; OLG Hamm, Urt. v. 25.4.2002 - 27 U 200/01 - jeweils m.w.N.).
  • LG Paderborn, 29.05.2013 - 5 S 13/13

    Zur Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall eines Vorfahrtsberechtigten mit einem

    Ist dies nicht der Fall, kann er sich nicht darauf berufen, auf das Nichtvorhandensein von Nachzüglern vertraut zu haben; zwar muss er nicht mit verbotswidrigem Querverkehr rechnen, aber mit Nachzüglern (vgl. OLG Köln, Urt. v. 23.02.2012 - Az.: 7 U 163/11, und OLG Hamm, Urt. v. 25.04.2002 - Az.: 27 U 200/01, beide zitiert nach juris, jew. mwN).
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