Weitere Entscheidung unten: OLG München, 01.08.2019

Rechtsprechung
   OLG München, 18.09.2019 - 27 U 211/19 Bau   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,57796
OLG München, 18.09.2019 - 27 U 211/19 Bau (https://dejure.org/2019,57796)
OLG München, Entscheidung vom 18.09.2019 - 27 U 211/19 Bau (https://dejure.org/2019,57796)
OLG München, Entscheidung vom 18. September 2019 - 27 U 211/19 Bau (https://dejure.org/2019,57796)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 522 Abs. 2; BGB § 199 Abs. 1, § 426 Abs. 1
    Zurückweisung der Berufung - Ausgleichsanspruch unter Gesamtschuldnern

  • IWW
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausgleichsanspruch des Architekten verjährt in zehn Jahren nach (Bau-)Abnahme!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Planer & Bauunternehmer: Ausgleichszeit im Innenverhältnis auf zehn Jahre verlängert

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausgleichsanspruch des Architekten verjährt in 10 Jahren nach (Bau-)Abnahme! (IBR 2020, 537)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.11.2016 - VI ZR 200/15

    Ausgleichsanspruch eines Gesamtschuldners: Entstehung und Verjährung des

    Auszug aus OLG München, 18.09.2019 - 27 U 211/19
    So heißt es im Urteil des BGH vom 08.11.2016, VI ZR 200/15, dass der Ausgleichsanspruch aus § 426 Abs. 1 BGB bereits in dem Augenblick entstehe, in dem die mehreren Ersatzpflichtigen dem Geschädigten ersatzpflichtig werden, d. h. mit der Entstehung der Gesamtschuld im Außenverhältnis.

    Es trifft zwar zu, dass in dem Urteil des BGH vom 08.11.2016, VI ZR 200/15, keine Ausführungen dazu enthalten sind, dass der Ausgleichsanspruch im Gesamtschuldverhältnis mit der Abnahme entstehe.

  • LG Memmingen, 21.12.2018 - 31 O 5/18

    Verjährung des Ausgleichsanspruchs

    Auszug aus OLG München, 18.09.2019 - 27 U 211/19
    Die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Landgerichts Memmingen vom 21.12.2018, Aktenzeichen 31 O 5/18, wird zurückgewiesen.

    Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Memmingen vom 21.12.2018, Aktenzeichen 31 O 5/18, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

  • BGH, 18.06.2009 - VII ZR 167/08

    Verjährung und Kenntnis bei Ausgleichsanspruch

    Auszug aus OLG München, 18.09.2019 - 27 U 211/19
    Dies ergibt sich auch aus der Entscheidung des BGH vom 08.06.2009, VII ZR 167/08.
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   OLG München, 01.08.2019 - 27 U 211/19 Bau   

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https://dejure.org/2019,57802
OLG München, 01.08.2019 - 27 U 211/19 Bau (https://dejure.org/2019,57802)
OLG München, Entscheidung vom 01.08.2019 - 27 U 211/19 Bau (https://dejure.org/2019,57802)
OLG München, Entscheidung vom 01. August 2019 - 27 U 211/19 Bau (https://dejure.org/2019,57802)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 522 Abs. 2; BGB § 199 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, S. 2, § 426 Abs. 1
    Verjährter Ausgleichsanspruch

  • ibr-online

    Ausgleichsanspruch des Architekten verjährt in zehn Jahren nach Abnahme!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.11.2016 - VI ZR 200/15

    Ausgleichsanspruch eines Gesamtschuldners: Entstehung und Verjährung des

    Auszug aus OLG München, 01.08.2019 - 27 U 211/19
    Diese Rechtslage ist sowohl in der Entscheidung des BGH vom 18.6.2009, VII ZR 167/08, als auch in der von der Klagepartei zitierten Entscheidung vom 8.11.2016, VI ZR 200/15, dargestellt.

    b) Die Ausführungen der Klagepartei zur Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 24.4.2012, 8 U 6/10, und die sinnentsprechende Argumentation zum Urteil des BGH VI ZR 200/15 im Hinblick auf Kenntnis des Ausgleichsberechtigten bezüglich 4 Umstandskonstellationen (Berufungsbegründung S. 5/7) sind nicht zielführend, da sich die in Bezug genommenen Ausführungen des OLG Karlsruhe und des BGH auf die kenntnisabhängige Verjährung nach § 199 Abs. 1 BGB beziehen.

  • LG Memmingen, 21.12.2018 - 31 O 5/18

    Verjährung des Ausgleichsanspruchs

    Auszug aus OLG München, 01.08.2019 - 27 U 211/19
    Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Memmingen vom 21.12.2018, Az. 31 O 5/18, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
  • OLG Karlsruhe, 24.04.2012 - 8 U 6/10

    Gesamtschuld: Verjährung des Ausgleichsanspruchs unter den Gesamtschuldnern;

    Auszug aus OLG München, 01.08.2019 - 27 U 211/19
    b) Die Ausführungen der Klagepartei zur Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 24.4.2012, 8 U 6/10, und die sinnentsprechende Argumentation zum Urteil des BGH VI ZR 200/15 im Hinblick auf Kenntnis des Ausgleichsberechtigten bezüglich 4 Umstandskonstellationen (Berufungsbegründung S. 5/7) sind nicht zielführend, da sich die in Bezug genommenen Ausführungen des OLG Karlsruhe und des BGH auf die kenntnisabhängige Verjährung nach § 199 Abs. 1 BGB beziehen.
  • BGH, 18.06.2009 - VII ZR 167/08

    Verjährung und Kenntnis bei Ausgleichsanspruch

    Auszug aus OLG München, 01.08.2019 - 27 U 211/19
    Diese Rechtslage ist sowohl in der Entscheidung des BGH vom 18.6.2009, VII ZR 167/08, als auch in der von der Klagepartei zitierten Entscheidung vom 8.11.2016, VI ZR 200/15, dargestellt.
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