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   OLG München, 06.02.2002 - 27 U 282/01   

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https://dejure.org/2002,5171
OLG München, 06.02.2002 - 27 U 282/01 (https://dejure.org/2002,5171)
OLG München, Entscheidung vom 06.02.2002 - 27 U 282/01 (https://dejure.org/2002,5171)
OLG München, Entscheidung vom 06. Februar 2002 - 27 U 282/01 (https://dejure.org/2002,5171)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung bei Werkverträgen; Verjährungsunterbrechung durch selbstständige Beweissicherungsverfahren; Mangelhaftigkeit der Tragwerksplanung ( hier: Decken von 20 cm Dicke); Mangelhaftigkeit der Bauausführung; Anforderung an den Planer; Mitverschulden der Architekten; ...

  • Judicialis

    ZPO § 412 Abs. 1; ; ZPO § ... 511; ; ZPO § 511 a; ; ZPO § 516; ; ZPO § 518; ; ZPO § 519; ; BGB § 217; ; BGB § 249 Satz 2; ; BGB § 254; ; BGB § 477 Abs. 2; ; BGB § 634 a Abs. 2 n. F.; ; BGB § 635; ; BGB § 638 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 639; ; BGB § 641 Abs. 1; ; BGB § 646; ; HOAI § 8 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadenseratzansprüche wegen fehlerhafter Tragwerksplanung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beginn der Gewährleistungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftung - Beginn der Gewährleistung des Tragwerksplaners

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann beginnt die Gewährleistungsfrist des Tragwerksplaners zu laufen? (IBR 2002, 265)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 124
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.06.1989 - VI ZR 334/88

    Abrechnung der Reparaturkosten für seinen Unfallwagen durch den Geschädigten auf

    Auszug aus OLG München, 06.02.2002 - 27 U 282/01
    Der Senat folgt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in NJW 1989, 3009 zur Abrechnung einer Kraftfahrzeugreparatur auf Gutachtensbasis, die nach § 249 Satz 2 BGB auch hier anzuwenden ist.

    Erst wenn der Beklagte anhand der tatsächlichen Reparaturkosten Unrichtigkeiten des Sachverständigengutachtens substantiiert darstellt, muß die Schadensberechnung auf Gutachtensbasis verlassen (BGH NJW 1989, 3009) oder neu begutachtet werden.

  • BGH, 09.05.1996 - VII ZR 181/93

    Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen einen Architekten wegen fehlerhafter

    Auszug aus OLG München, 06.02.2002 - 27 U 282/01
    Der Bundesgerichtshof hat in NJW 1996, 2370 festgestellt, daß der Planer nicht nur einen Hinweis zu geben hat, sondern sogar gegenüber einem fachkundigen Auftraggeber über die Tragweite des Hinweises aufklären muß.

    Die eigene Sachkunde des Auftraggebers und seiner Mitarbeiter entbindet den Beklagten nicht davon, kritische Details ausreichend zu planen und, soweit keine Planung vorliegt, jedenfalls ausreichende Hinweise zu geben (BGH NJW 1996, 2370).

  • BGH, 26.10.1978 - VII ZR 249/77

    Verjährung der Ansprüche des Bauherrn gegen einen geologischen Gutachter

    Auszug aus OLG München, 06.02.2002 - 27 U 282/01
    Eine konkludente Abnahme ist hier frühestens mit vorbehaltsloser Bezahlung der Schlußrechnung am 28.07.1995 durch die T eingetreten (BGH NJW 1979, 214; WM 2001, 2350).

    Für Ansprüche gegen den Statiker beginnt die Verjährung mit der Abnahme des von ihm geschuldeten Werkes, nicht mit der Abnahme des Bauwerkes (BGH NJW 1979, 214).

  • BGH, 20.04.1989 - VII ZR 80/88

    Rechte des Bestellers nach Entziehung des Auftrags; Vorschuß auf voraussichtliche

    Auszug aus OLG München, 06.02.2002 - 27 U 282/01
    Es bleibt eine endgültige Abweichung des Bauwerks von der geschuldeten Sollbeschaffenheit (vgl. dazu BGH NJW-RR 1989, 849).
  • BGH, 25.01.1996 - VII ZR 26/95

    Berufung auf fehlerhafte Abnahme bei geringfügigen Mängeln

    Auszug aus OLG München, 06.02.2002 - 27 U 282/01
    Die von T zitierte Entscheidung BGH BauR 1996, 390 befaßt sich auch "nur mit der Fälligkeit des Architektenhonorars und ist hier nicht einschlägig.
  • OLG Düsseldorf, 29.01.1999 - 22 U 168/98

    Haftung des Architekten für Planungsfehler bei falscher Drehrichtung einer

    Auszug aus OLG München, 06.02.2002 - 27 U 282/01
    Die Schadensberechnung nach § 635 BGB kann grundsätzlich auch durch einen Sachverständigen erfolgen, weil der Auftraggeber nicht verpflichtet ist, die eingeklagten Schadensbeträge zur Mängelbehebung zu verwenden (BGHZ 61, 28; BGH 99, 81; OLG Düsseldorf NJW-RR 99, 960).
  • BGH, 10.02.1994 - VII ZR 20/93

    Pflichten des mit der Objektüberwachung betrauten Architekten; Beginn der

    Auszug aus OLG München, 06.02.2002 - 27 U 282/01
    Die weitere zitierte Entscheidung in BauR 1994, 392 widerspricht der Auffassung; der Leitsatz Nr. 2 lautet: "Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme des Architektenwerkes." Es ist kein Grund ersichtlich, warum von der ständigen Rechtsprechung des 7. Senates des BGH abgegangen werden soll, daß nach § 638 Abs. 1 Satz 2 BGB die Verjährung mit der Abnahme der Planerleistung beginnt.
  • BGH, 24.05.1973 - VII ZR 92/71

    Beratungspflicht des Architekten bei eigener Sachkunde des Bauherrn oder

    Auszug aus OLG München, 06.02.2002 - 27 U 282/01
    Die Schadensberechnung nach § 635 BGB kann grundsätzlich auch durch einen Sachverständigen erfolgen, weil der Auftraggeber nicht verpflichtet ist, die eingeklagten Schadensbeträge zur Mängelbehebung zu verwenden (BGHZ 61, 28; BGH 99, 81; OLG Düsseldorf NJW-RR 99, 960).
  • BGH, 06.11.1986 - VII ZR 97/85

    Schadensersatz nach Veräußerung des mangelhaften Bauwerks

    Auszug aus OLG München, 06.02.2002 - 27 U 282/01
    Die Schadensberechnung nach § 635 BGB kann grundsätzlich auch durch einen Sachverständigen erfolgen, weil der Auftraggeber nicht verpflichtet ist, die eingeklagten Schadensbeträge zur Mängelbehebung zu verwenden (BGHZ 61, 28; BGH 99, 81; OLG Düsseldorf NJW-RR 99, 960).
  • BGH, 06.07.2000 - VII ZR 82/98

    Umfang der Bauüberwachungspflicht

    Auszug aus OLG München, 06.02.2002 - 27 U 282/01
    Der BGH hat in BauR 2000, 1513 ausgeführt, der Ablauf der Verjährungsfrist von fünf Jahren könne im dortigen Fall nicht festgestellt werden.
  • FG Düsseldorf, 12.04.2011 - 13 K 3413/07

    Voraussetzungen für die Notwendigkeit des Ausweisens von Gewinn durch

    Im Zusammenhang mit der "Planung" hat die Rechtsprechung z.T. auf den Zeitpunkt der Rohbaufertigstellung abgestellt (vgl. BGH-Urteil vom 18.9.1967 VII ZR 88/65, BGHZ 48, 257; ferner Urteil des Landgerichts --LG-- München vom 18.11.2006 11 O 18415/05, abrufbar in juris; a.A. offenbar OLG München, Urteil vom 6.2.2002 27 U 282/01, Baurecht --BauR-- 2003, 124).

    Schließlich wird eine konkludente Abnahme häufig zu dem Zeitpunkt angenommen, zu dem der Auftraggeber vorbehaltlos die volle (ungekürzte) Vergütung entrichtet (vgl. etwa BGH-Urteile vom 26.10.1978 VII ZR 249/77, BB 1979, 650; vom 27.9.2001 VII ZR 320/00, NJW 2002, 288; vgl. ferner OLG München, Urteil vom 6.2.2002 27 U 282/01, BauR 2003, 124).

  • OLG Schleswig, 02.01.2018 - 7 U 90/17

    Konkludente Abnahme von Architektenleistungen

    Das kann z. B. der Fall sein bei widerspruchsloser Hinnahme der Fertigstellungsbescheinigung (vgl. OLG Frankfurt a. M. vom 05.02.2008, 5 U 151/06, juris Rn. 29, Baurecht 2009, 656 - 659) oder bei einer vorbehaltlosen Zahlung des Werklohns (OLG München vom 06.02.2002, 27 U 282/01, Baurecht 2003, 124 - 126).
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