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   OLG Hamm, 07.07.2009 - 27 U 59/08   

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https://dejure.org/2009,58747
OLG Hamm, 07.07.2009 - 27 U 59/08 (https://dejure.org/2009,58747)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.07.2009 - 27 U 59/08 (https://dejure.org/2009,58747)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Juli 2009 - 27 U 59/08 (https://dejure.org/2009,58747)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.12.2004 - IX ZR 108/04

    Anfechtbarkeit der Zahlung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung durch

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2009 - 27 U 59/08
    Stimmt der mit einem Zustimmungsvorbehalt ausgestattete vorläufige Insolvenzverwalter Verträgen des Schuldners über die Erfüllung von Altverbindlichkeiten vorbehaltlos zu, die im Zusammenhang stehen mit noch zu erbringenden Leistungen des Vertragspartners, begründet dies für diesen grundsätzlich einen Vertrauenstatbestand, den der Verwalter bei Vornahme der Erfüllungshandlung durch den Schuldner nicht mehr zerstören kann (BGHZ 161, 315).
  • BGH, 15.12.2005 - IX ZR 156/04

    Anfechtung von mit Zustimmung des sog. schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2009 - 27 U 59/08
    In gleicher Weise fehlt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an einem mit dem Gläubigergleichbehandlungsgrundsatz nicht zu vereinbarenden Sondervorteil, wenn der Gläubiger für die Bezahlung von Altforderungen auf Aus- oder Absonderungsrechte verzichtet, es sei denn, der Wert dieser Rechte ist offenkundig weitaus geringer als die befriedigte Altforderung (BGHZ 165, 283).
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2024 - 12 U 31/23
    Mit Blick auf die gleichwohl getroffene Vereinbarung muss er sich nun an dem Vertrauenstatbestand festhalten lassen (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 07.07.2009 - 27 U 59/08, BeckRS 2012, 5343).
  • OLG Celle, 30.08.2012 - 13 U 17/12

    Insolvenzanfechtung; Kenntnis des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes

    Nach einer Entscheidung des OLG Hamm ist eine Insolvenzanfechtung ausgeschlossen, wenn ein Insolvenzverwalter zunächst den Anfechtungsgegner zum Verzicht auf insolvenzfeste Rechte, nämlich Absonderungsrechte aus Grundschulden gegen Begleichung von Restforderungen bewegt und anschließend Anfechtungsrechte geltend macht (OLG Hamm, Urteil vom 7. Juli 2009 - 27 U 59/08, juris).
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