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OLG Hamm, 13.07.1993 - 27 U 66/93 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVG § 7 § 17; StVO § 1 Abs. 2
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall; Pflichten des Kraftfahrers bei Anhalten auf freier Strecke wegen eines Hindernisses
Verfahrensgang
- LG Bochum - 2 O 561/92
- OLG Hamm, 13.07.1993 - 27 U 66/93
Papierfundstellen
- NZV 1994, 28
Wird zitiert von ...
- LG Karlsruhe, 27.07.2009 - 9 S 117/09
Bremsen des Vorausfahrenden wegen einer Taube und Auffahren des Nachfolgenden
Wer nämlich auf "freier Strecke" eines Hindernisses wegen anhalten will, das für den nachfolgenden Verkehr nicht ohne weiteres erkennbar ist, hat dessen Gefährdung auszuschließen (OLG Hamm, Urteil vom 13.07.1993, 27 U 66/93).