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   OLG Hamm, 25.06.1996 - 27 U 68/96   

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https://dejure.org/1996,2579
OLG Hamm, 25.06.1996 - 27 U 68/96 (https://dejure.org/1996,2579)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.06.1996 - 27 U 68/96 (https://dejure.org/1996,2579)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Juni 1996 - 27 U 68/96 (https://dejure.org/1996,2579)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kollision zwischen Ehegatten, von denen jeder den Pkw des anderen fährt; Bedeutung der Reparaturkostenübernahmebestätigung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 781; BGB § 823; StVG § 7; StVG § 8; StVG § 18; AKB § 10
    Keine Haftung bei Identität von Anspruchsteller und Mitversichertem

  • gaius.legal

    Kollision zwischen Ehegatten, von denen jeder den Pkw des anderen fährt; Bedeutung der Reparaturkostenübernahmebestätigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Eigenschädigung

  • verkehrslexikon.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Risikoausschluss in der Kfz-Haftpflichtversicherung bei Eigenbeschädigungen?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schuldanerkenntnis; Reparaturkostenübernahmebestätigung; Kfz-Werkstatt; Klage; Haftpflichtversicherer; Unfallschadenersatz; Pkw; Ehefrau; Fahrzeugbetrieb; Identität; Mitversicherter; Anspruchsteller

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB §§ 10, 11

Papierfundstellen

  • NZV 1997, 42
  • VersR 1997, 303
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.05.1972 - VI ZR 38/71

    Fahrzeughalterin als Beifahrerin - § 254 BGB, §§ 9, 17 StVG, Abwägung von

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.1996 - 27 U 68/96
    Seiner Ehefrau ist es nach § 8 Halbs. 2 StVG verwehrt, ihn gestützt auf § 7 I StVG für die Beschädigung ihres Sportwagens haftbar zu machen, da sie zum Unfallzeitpunkt seinen bei der Bekl. haftpflichtversicherten Pkw führte und damit als Verletzte beim Betrieb seines Kfz tätig war (vgl. dazu BGH, VersR 1956, 640; 1972, 959 (960); NZV 1989, 105 (106)).
  • BGH, 07.07.1956 - VI ZR 157/55

    Begriff der Tätigkeit bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.1996 - 27 U 68/96
    Seiner Ehefrau ist es nach § 8 Halbs. 2 StVG verwehrt, ihn gestützt auf § 7 I StVG für die Beschädigung ihres Sportwagens haftbar zu machen, da sie zum Unfallzeitpunkt seinen bei der Bekl. haftpflichtversicherten Pkw führte und damit als Verletzte beim Betrieb seines Kfz tätig war (vgl. dazu BGH, VersR 1956, 640; 1972, 959 (960); NZV 1989, 105 (106)).
  • BGH, 18.10.1988 - VI ZR 223/87

    Darlegungs- und Beweislast bei Auffahrunfall; Umfang des Schadens eines

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.1996 - 27 U 68/96
    Seiner Ehefrau ist es nach § 8 Halbs. 2 StVG verwehrt, ihn gestützt auf § 7 I StVG für die Beschädigung ihres Sportwagens haftbar zu machen, da sie zum Unfallzeitpunkt seinen bei der Bekl. haftpflichtversicherten Pkw führte und damit als Verletzte beim Betrieb seines Kfz tätig war (vgl. dazu BGH, VersR 1956, 640; 1972, 959 (960); NZV 1989, 105 (106)).
  • BGH, 04.12.1980 - IVa ZR 32/80

    Unkrautbekämpfung auf Gleiskörper durch Bodenherbizid - Haftungsgrund als

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.1996 - 27 U 68/96
    Der Kl. kann im übrigen auf Feststellung klagen, zumal die Ansprüche seiner Ehefrau noch nicht rechtskräftig festgestellt sind (vgl. dazu BGH, NJW 1981, 870 (871)).
  • BGH, 12.01.2021 - VI ZR 662/20

    Versicherung des Kraftfahrzeughalters zahlt nicht bei Beschädigung des eigenen

    Diese Auffassung hält der Senat jedoch mit der Gegenansicht (vgl. etwa OLG Hamm, NZV 1997, 42; OLG Nürnberg, VersR 2004, 905; Kaufmann in Geigel, Haftpflichtprozess, 28. Aufl., Kap. 25 Rn. 290; Kunschert, NZV 1989, 61, 62 und 1999, 516, 517; Walter in BeckOGK, Stand 01.09.2019, § 8 StVG Rn. 9.1) jedenfalls in Bezug auf den Streitfall für nicht überzeugend.
  • BGH, 25.06.2008 - IV ZR 313/06

    Eintrittspflicht der Kfz-Haftpflichtversicherung bei Beschädigung eigener

    c) Allerdings meint die Revision angelehnt an die von Stiefel/Hofmann (AKB 17. Aufl. § 11 AKB Rdn. 12) und möglicherweise auch Lemcke (r+s 1997, 59, 60) vertretene Auffassung, der durchschnittliche Versicherungsnehmer verstehe die von § 11 Nr. 2 AKB aufgestellte Voraussetzung, dass der vom Deckungsschutz ausgeschlossene Schaden von einer mitversicherten Person herbeigeführt sein müsse, dahin, dass sich der Ausschluss nur auf Schäden an Fahrzeugen beschränke, hinsichtlich derer der Schädiger mitversicherte Person sei.
  • LG Saarbrücken, 03.04.2020 - 13 S 169/19

    Ausschluss der Halterhaftung bei der Beschädigung des eigenen geparkten Pkws beim

    c) Die Gegenauffassung (OLG Hamm NZV 1997, 42; OLG Nürnberg VersR 2004, 905; LG Freiburg VersR 1977, 749; Kaufmann in Geigel, Haftpflichtprozess, 28. Aufl., Kap. 25 Rn. 290; Kunschert NZV 1989, 62 und 1999, 516) differenziert hingegen nicht nach der Art des Eigenschadens.
  • LG Saarbrücken, 21.09.2012 - 13 S 102/12

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Möglichkeit der Verweisung auf eine günstigere

    Dies entspricht der typischen Vorgehensweise, wenn der Haftpflichtversicherer dem Reparateur die Bezahlung der von ihm zu erbringenden Reparaturleistung zusagen will (vgl. hierzu OLG Brandenburg, Urteil vom 20. Dezember 2007 - 12 U 92/07, zitiert nach juris; OLG Hamm NZV 1997, 42; KG VersR 1989, 713).
  • OLG Nürnberg, 09.02.2004 - 8 U 2772/03

    Personenverschiedenheit von Verrichtungsgehilfe und Geschädigtem

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