Rechtsprechung
OLG Köln, 07.12.1994 - 27 U 85/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Einsickern von Wasser vom Nachbargrundstück - Schadensersatzansprüche
Verfahrensgang
- LG Köln, 26.04.1994 - 27 O 134/93
- OLG Köln, 07.12.1994 - 27 U 85/94
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 28.11.1980 - V ZR 148/79
Beeinträchtigung der Kommunmauer durch Abriß eines angebauten Hauses
Auszug aus OLG Köln, 07.12.1994 - 27 U 85/94
Damit waren die Eigentümer des Grundstücks, das dem Beklagten jetzt gehört, aber verpflichtet, die durch Zerstörung und Abriß notwendig gewordene Außenisolierung vorzunehmen (vgl. BGH NJW 1989, 2541; 1981, 866 = BGHZ 78, 397 ff.).Für die Beseitigung der Störung durch Isolierung der Wand gegen das Einsickern von Wasser ist der Beklagte als Zustandsstörer verantwortlich (vgl. BGH NJW 1989, 2541; 1981, 866).
- BGH, 21.04.1989 - V ZR 248/87
Beeinträchtigung einer Grenzeinrichtung bei Abriß eines Hauses
Auszug aus OLG Köln, 07.12.1994 - 27 U 85/94
Damit waren die Eigentümer des Grundstücks, das dem Beklagten jetzt gehört, aber verpflichtet, die durch Zerstörung und Abriß notwendig gewordene Außenisolierung vorzunehmen (vgl. BGH NJW 1989, 2541; 1981, 866 = BGHZ 78, 397 ff.).Für die Beseitigung der Störung durch Isolierung der Wand gegen das Einsickern von Wasser ist der Beklagte als Zustandsstörer verantwortlich (vgl. BGH NJW 1989, 2541; 1981, 866).
- BGH, 18.04.1991 - III ZR 1/90
Abfließen von Niederschlagswasser auf ein tieferliegendes Grundstück
Auszug aus OLG Köln, 07.12.1994 - 27 U 85/94
Die jeweilige Eigentümerstellung wird dabei durch die Zusammenschau aller sie regelnden gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die zugleich ihren Inhalt wie ihre Schranken ausmachen (BGHZ 114, 183, 186).
- OLG Köln, 14.01.1987 - 2 U 69/86
Hauseigentümer; Haftung; Nachbarhaus; Abriß; Giebelwand; Revision
Auszug aus OLG Köln, 07.12.1994 - 27 U 85/94
Zwar hat der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln in einem Urteil vom 14. Januar 1987 (NJW-RR 1987, 529) die Auffassung vertreten, daß in einem solchen Fall jeden Grundstückseigentümer selbst die Verantwortung für die Isolierung treffe, weil keine Verpflichtung des Hauseigentümers bestehe, vom Abriß seines Hauses abzusehen, nur um das Nachbarhaus keinen Witterungseinflüssen auszusetzen. - BGH, 22.06.1990 - V ZR 3/89
Behandlung einer Durchfahrt zwischen zwei benachbarten Grundstücken als …
Auszug aus OLG Köln, 07.12.1994 - 27 U 85/94
Geht es um die Fortdauer schädigender Einwirkungen ein und derselben Handlung und ihre Beseitigung, so beginnt die Verjährung mit der Vornahme der Handlung, geht es um die Wiederholung gleichartiger Rechtsverletzungen, so entsteht der Anspruch gegen den jeweiligen Störer mit jeder Rechtsverletzung neu (BGH NJW 1990, 2555, 2556). - LG Köln, 26.04.1994 - 27 O 134/93
Auszug aus OLG Köln, 07.12.1994 - 27 U 85/94
Die Berufung des Beklagten gegen das am 26. April 1994 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 27 O 134/93 - wird zurückgewiesen.
- LG Bonn, 04.03.2005 - 2 O 441/04 Hierin liegt auch der Grund, weshalb die von den Klägern zur Begründung ihrer Rechtsansicht, wonach der Beklagte die Erneuerung der Mauer schulde, herangezogene Entscheidung des Oberlandesgericht Köln vom 07.12.1994 - 27 U 85/94 - nicht anwendbar ist.