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   OLG Köln, 23.01.2014 - II-27 UF 113/13   

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https://dejure.org/2014,1434
OLG Köln, 23.01.2014 - II-27 UF 113/13 (https://dejure.org/2014,1434)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.01.2014 - II-27 UF 113/13 (https://dejure.org/2014,1434)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Januar 2014 - II-27 UF 113/13 (https://dejure.org/2014,1434)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • zvi-online.de

    InsO §§ 184, 302 Nr. 1; BGB § 823 Abs. 2; StGB § 170
    Zur Erhebung der Einrede der Verjährung im Feststellungsprozess gem. § 184 InsO (sog. Attributsklage)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 184; BGB § 823 Abs. 2; StGB § 170
    Feststellung des Herrührens titulierter Unterhaltsansprüche aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung in der Insolvenz des Unterhaltsschuldners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verjährung eines übergegangenen Schadensersatzanspruchs aus Verletzung der Unterhaltspflicht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verjährung eines übergegangenen Schadensersatzanspruchs aus Verletzung der Unterhaltspflicht

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Zur Erhebung der Einrede der Verjährung im Feststellungsprozess gem. § 184 InsO (sog. Attributsklage)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2014, 272
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Celle, 11.03.2013 - 10 WF 67/13

    Erstreckung der insolvenzrechtlichen Privilegierung einer deliktischen Forderung

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2014 - 27 UF 113/13
    Eine entsprechende Auffassung kann auch den Entscheidungen des OLG Celle, das zu der Frage der Berücksichtigung der Einrede der Verjährung nicht Stellung genommen hat (zuletzt NJW-RR 2013, 614 ff.), nicht entnommen werden......".

    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte scheint es über den Prüfungsumfang im Rahmen der "Attributsklage" nach § 184 InsO unterschiedliche Vorstellungen zu geben (vgl. OLG Celle NJW-RR 2013, 614 ff).

  • BGH, 05.11.2009 - IX ZR 239/07

    Bestimmung des Streitwertes einer Klage in Abhängigkeit von den späteren

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2014 - 27 UF 113/13
    Diesbezüglich kommt es ausschließlich darauf an, welcher Anspruch Streitgegenstand gewesen ist, für den der Titel erwirkt worden ist (vgl. BGH ZinsO 2010, 38, 39).

    Die Bestimmung ist hingegen unanwendbar, wenn der Gläubiger seine Ansprüche kumuliert verfolgen kann (vgl. Peters/Jacoby in Staudinger, Neubearbeitung 2009, BGB, § 213 Rn. 7), wie es die Antragstellerin mit ihrem Feststellungsantrag gemäß § 256 Abs. 2 ZPO gekonnt hätte (vgl. BGH ZinsO 2010, 38, 41 Rn. 18).

  • BGH, 15.01.2001 - II ZR 48/99

    Actio pro socio bei Ansprüchen eines Gesellschafters aus Grundstücksveräußerung;

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2014 - 27 UF 113/13
    Grundsätzlich umfasst damit die mit Klageerhebung eintretende Rechtshängigkeit den geltend gemachten, den Streitgegenstand bildenden prozessualen Leistungsanspruch, und dieser umfasst ohne weiteres alle diejenigen materiellrechtlichen Ansprüche, die den Klageantrag zu begründen vermögen, auch wenn diese nicht ausdrücklich genannt und nicht schlüssig vorgetragen sind (BGH NJW 2001, 1210, 1211; Kahlert, ZinsO 2005, 192, 194).

    So hat auch der BGH unterschiedliche Streitgegenstände darin gesehen, dass ein vertraglicher Anspruch geltend gemacht und später zur Stützung desselben Zahlungsantrags auch ein Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss erhoben wird (BGH NJW 2001, 1210, 1211).

  • OLG Hamburg, 19.12.2008 - 11 W 90/08

    Streitwert einer Klage auf Feststellung, eine anerkannte Forderung beruhe auch

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2014 - 27 UF 113/13
    Demgegenüber ist ein weiterer Abschlag in Bezug auf die Vollstreckungsaussichten nach Restschuldbefreiung nicht gemacht worden; für die Wertbemessung ist grundsätzlich die Frage der späteren Durchsetzbarkeit der Forderung ohne Bedeutung (vgl. z.B. OLG Hamburg, OLGR 2009, 197 f, Rz. 2,5 m.w.N., zit. n. juris).
  • BGH, 02.12.2010 - IX ZR 247/09

    Haftung wegen unerlassener Abführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2014 - 27 UF 113/13
    Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der mit dem Feststellungsantrag verfolgte Anspruch, dass es sich um eine Forderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung handelt, als solcher nicht nach den für den Leistungsanspruch selbst geltenden Vorschriften verjähren kann (vgl. BGH NJW 2011, 1133 = ZinsO 2011, 41 ff.), ist das nur dann von Bedeutung, wenn der Schadensersatzanspruch aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung etwa infolge der Erwirkung eines Titels selbst nicht verjährt ist.
  • BGH, 04.07.1983 - II ZR 235/82

    Rechtshängigkeit und Unterbrechung der Verjährung bei mehreren Klagegründen;

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2014 - 27 UF 113/13
    Die Titulierung eines Anspruchs erstreckt sich zwar im Grundsatz auf alle in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen (vgl. BGH NJW 1983, 2813).
  • OLG Dresden, 07.04.2004 - 6 U 2076/03

    Verjährung von Forderungen des Trägers der Sozialversicherung wegen

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2014 - 27 UF 113/13
    In letzterem Fall ist auf Einrede des Schuldners hin im Rahmen der Attributsklage entsprechend § 184 InsO auch die Einrede der Verjährung zu prüfen (vgl. BGH, ZinsO 2006, 489 m.w.N.; LG Dresden ZinsO 2004, 989; OLG Dresden ZinsO 2004, 622; Kahlert ZinsO 2005, 192ff).
  • AG Wermelskirchen, 06.06.2013 - 5 F 170/12

    Verjährung; Unterhalt; Insolvenz

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2014 - 27 UF 113/13
    Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der am 06.06.2013 erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Wermelskirchen (5 F 170/12) abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • BGH, 06.04.2006 - IX ZR 240/04

    Verjährung bei Feststellung einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2014 - 27 UF 113/13
    In letzterem Fall ist auf Einrede des Schuldners hin im Rahmen der Attributsklage entsprechend § 184 InsO auch die Einrede der Verjährung zu prüfen (vgl. BGH, ZinsO 2006, 489 m.w.N.; LG Dresden ZinsO 2004, 989; OLG Dresden ZinsO 2004, 622; Kahlert ZinsO 2005, 192ff).
  • BGH, 11.05.2010 - IX ZB 163/09

    Strafnorm über Verletzung der Unterhaltspflicht als Schutzgesetz zugunsten des

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2014 - 27 UF 113/13
    Nach der Rechtsprechung des BGH handelt es sich bei den Schadensersatzansprüchen des Sozialhilfeträgers um eigene Ansprüche des Gläubigers (BGH FamRZ 2010, 1332, Rn. 6).
  • BGH, 03.03.2016 - IX ZB 33/14

    Ausnahme von der Restschuldbefreiung: Verjährungseinwand des Schuldners gegenüber

    Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung unter anderem in NZI 2014, 272 ff veröffentlicht ist, meint, der Feststellungsantrag der Antragstellerin sei unbegründet, weil die Forderung aus vorsätzlich unerlaubter Handlung verjährt sei.
  • OLG Koblenz, 30.07.2014 - 13 UF 271/14

    Umfang der Restschuldbefreiung

    Wenn der Schadensersatzanspruch aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung verjährt ist, ist der Widerspruch des Insolvenzschuldners gegen den angemeldeten Schadensersatzanspruch aus vorsätzlicher Tat begründet (BGH a.a.O, vgl. hierzu auch OLG Köln, NZFam 2014, 377).
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