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   BPatG, 10.02.2004 - 27 W (pat) 118/03   

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BPatG, 10.02.2004 - 27 W (pat) 118/03 (https://dejure.org/2004,29864)
BPatG, Entscheidung vom 10.02.2004 - 27 W (pat) 118/03 (https://dejure.org/2004,29864)
BPatG, Entscheidung vom 10. Februar 2004 - 27 W (pat) 118/03 (https://dejure.org/2004,29864)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 10.02.2004 - 27 W (pat) 118/03
    Gerade weil im Mode- ebenso wie im Kosmetikbereich der Verkehr an Marken gewöhnt ist, die aus Vor- und Nachnamen gebildet sind, wird er sie in erster Linie auch so benennen, wie sie ihm entgegentreten, d.h. mit Vor- und Familiennamen, und sie nur in Ausnahmefällen abkürzen (vgl. BGH GRUR 2000, 1031 - Carl Link; GRUR 2000, 233 - RAUSCH/ELFI RAUCH; GRUR 1998, 241 - Lions; BPatGE 44, 53 Noelle Claris/CLARIS).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 10.02.2004 - 27 W (pat) 118/03
    Die Frage der Verwechslungsgefahr ist nach den miteinander in einer Wechselbeziehung stehenden Kriterien der Ähnlichkeit der Waren sowie der Marken und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke zu beurteilen, wobei ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken und der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke ausgeglichen werden kann (st.Rspr., vgl. EuGH GRUR 1998, 387 - Sabèl/Puma; 1998, 922 - Canon; GRUR Int. 1999, 734 - Lloyd).
  • BGH, 08.06.2000 - I ZB 12/98

    Carl Link; Gesamteindruck einer Marke

    Auszug aus BPatG, 10.02.2004 - 27 W (pat) 118/03
    Gerade weil im Mode- ebenso wie im Kosmetikbereich der Verkehr an Marken gewöhnt ist, die aus Vor- und Nachnamen gebildet sind, wird er sie in erster Linie auch so benennen, wie sie ihm entgegentreten, d.h. mit Vor- und Familiennamen, und sie nur in Ausnahmefällen abkürzen (vgl. BGH GRUR 2000, 1031 - Carl Link; GRUR 2000, 233 - RAUSCH/ELFI RAUCH; GRUR 1998, 241 - Lions; BPatGE 44, 53 Noelle Claris/CLARIS).
  • BPatG, 20.02.2001 - 24 W (pat) 172/99

    Durch Änderung der Rechtsprechung bedingte Reduzierung markenrechtlicher

    Auszug aus BPatG, 10.02.2004 - 27 W (pat) 118/03
    Gerade weil im Mode- ebenso wie im Kosmetikbereich der Verkehr an Marken gewöhnt ist, die aus Vor- und Nachnamen gebildet sind, wird er sie in erster Linie auch so benennen, wie sie ihm entgegentreten, d.h. mit Vor- und Familiennamen, und sie nur in Ausnahmefällen abkürzen (vgl. BGH GRUR 2000, 1031 - Carl Link; GRUR 2000, 233 - RAUSCH/ELFI RAUCH; GRUR 1998, 241 - Lions; BPatGE 44, 53 Noelle Claris/CLARIS).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 10.02.2004 - 27 W (pat) 118/03
    Die Frage der Verwechslungsgefahr ist nach den miteinander in einer Wechselbeziehung stehenden Kriterien der Ähnlichkeit der Waren sowie der Marken und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke zu beurteilen, wobei ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken und der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke ausgeglichen werden kann (st.Rspr., vgl. EuGH GRUR 1998, 387 - Sabèl/Puma; 1998, 922 - Canon; GRUR Int. 1999, 734 - Lloyd).
  • OLG Köln, 28.03.2003 - 6 U 113/02

    Warenähnlichkeit und Verwechslungsgefahr - Tosca ./. Tosca Blu

    Auszug aus BPatG, 10.02.2004 - 27 W (pat) 118/03
    Aufgrund solcher heute im gesamten Mode- und Luxusgüterbereich feststellbaren Marken- und Lizenzstrategien (vgl auch OLG Hamburg MarkenR 2003, 472 TOSCA/TOSCA BLU), die allerdings auf bekannte Firmen- oder Markennamen beschränkt sind, weil nur diese eine wert- und absatzsteigernde Identifizierung weiterer Produktarten gewährleisten, mag trotz der ersichtlichen Unterschiedlichkeit der sich hier gegenüberstehenden Waren eine entfernte Ähnlichkeit nicht auszuschließen sein.
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 10.02.2004 - 27 W (pat) 118/03
    Die Frage der Verwechslungsgefahr ist nach den miteinander in einer Wechselbeziehung stehenden Kriterien der Ähnlichkeit der Waren sowie der Marken und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke zu beurteilen, wobei ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken und der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke ausgeglichen werden kann (st.Rspr., vgl. EuGH GRUR 1998, 387 - Sabèl/Puma; 1998, 922 - Canon; GRUR Int. 1999, 734 - Lloyd).
  • BPatG, 20.03.2012 - 24 W (pat) 517/10

    Markenbeschwerdeverfahren "IMAGINE Dessous & Cosmetics (Wort-Bildmarke)/IMAGINE"

    In dem Beschluss vom 10. Februar 2004, 27 W (pat) 118/03 - ENZO LAZZARO./. AZZARO - wird lediglich die Möglichkeit einer entfernten Ähnlichkeit zwischen Bekleidungsstücken einerseits und Kosmetik andererseits nur für den Fall einer bekannten Widerspruchsmarke nicht ganz ausgeschlossen.
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