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BPatG, 17.01.2006 - 27 W (pat) 146/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BPatG, 17.07.2008 - 26 W (pat) 69/05
DDR-Staatssymbol nicht als Marke geschützt
Mit dem vom Markeninhaber zur Stützung seiner Rechtsauffassung ebenfalls herangezogenen Beschluss des 27. Senats vom 17. Januar 2006 zu der Marke mit dem Wortbestandteil "Aktivist der 1. Stunde" (PAVIS PROMA BPatG, 27 W (pat) 146/05) ist nur über die Schutzfähigkeit der Marke gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG, jedoch nicht - weil dies nicht Gegenstand der Zurückweisung durch die Markenstelle war - über das Vorliegen eines Schutzhindernisses gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG befunden worden. - BPatG, 15.07.2008 - 26 W (pat) 4/05
Ehemaliges DDR-Staatswappen
So stehen die jeweils vom 27. Senat für schutzfähig erachteten Wort-Bild-Marken mit den Wortbestandteilen "JP SEID BEREIT" (Mitt. 2007, 78 f.) und "Aktivist der 1. Stunde"(PAVIS PROMA 27 W (pat) 146/05, Beschluss vom 17.01.2006) nicht in gleicher Weise für die ehemalige DDR und ihr Staatsgebiet und sind zudem dem Durchschnittsverbraucher weit weniger bekannt, weshalb sie als Hinweise auf die geografische Herkunft von Waren aus dem Gebiet der ehemaligen DDR oder als Hinweis auf Waren, wie sie in der ehemaligen DDR üblich waren, weit weniger geeignet erscheinen. - BPatG, 21.01.2009 - 26 W (pat) 2/08
CCCP - Freihaltebedürfnis an einer ehemaligen Staatsbezeichnung
Soweit der Markeninhaber auf einige Entscheidungen des BPatG verweist, wie etwa 27 W (pat) 146/05 "Aktivist der ersten Stunde", "Seid bereit JP" oder "Deutscher Fußballverband der DDR" etc., handelt es sich dabei um keine Staatsbezeichnungen wie sie "CCCP" darstellt. - BPatG, 01.08.2006 - 27 W (pat) 231/05 Insbesondere vermag er keinen Grund zu erkennen, weshalb ehemalige DDR-Symbole nicht markenfähig sein sollten (vgl. Senatsbeschluss 27 W (pat) 146/05 vom 17. Januar 2006 - Aktivist der 1. Stunde).