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   BPatG, 27.01.2009 - 27 W (pat) 15/09   

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https://dejure.org/2009,30443
BPatG, 27.01.2009 - 27 W (pat) 15/09 (https://dejure.org/2009,30443)
BPatG, Entscheidung vom 27.01.2009 - 27 W (pat) 15/09 (https://dejure.org/2009,30443)
BPatG, Entscheidung vom 27. Januar 2009 - 27 W (pat) 15/09 (https://dejure.org/2009,30443)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 27.01.2009 - 27 W (pat) 15/09
    An der Freihaltung von Zeichen oder Angaben, die zur Bezeichnung der geographischen Herkunft dienen können, besteht ein Allgemeininteresse, das insbesondere darauf beruht, dass diese Zeichen oder Angaben nicht nur die Qualität und andere Eigenschaften anzeigen, sondern auch die Vorlieben der Verbraucher in anderer Weise etwa dadurch beeinflussen können, dass diese eine Verbindung zwischen den Angeboten und einem Ort herstellen, mit dem sie positiv besetzte Vorstellungen verbinden (HABM GRUR 2002, 351 -Oldenburger, Rn. 30; BPatG GRUR 2000, 1050 -Cloppenburg, Rn. 33; vgl. auch EuGH GRUR 1999, 723 -Chiemsee, Rn. 26).

    Die Prüfung dieser Kriterien richtet sich vor allem nach den Beurteilungsmaßstäben, die der Europäische Gerichtshof zum -der inhaltsgleichen nationalen Bestimmung zugrundeliegenden und für deren richtlinienkonforme Auslegung maßgeblichen -Art. 3 Abs. 1 lit. c der Ersten Richtlinie des Rates der EG Nr. 89/104 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Marken vom 21.12.1988 vorgegeben hat (EuGH GRUR 1999, 723, 725 f. -Chiemsee; vgl. dazu auch BPatG, BlPMZ 2000, 60 -Wallis).

  • BPatG, 07.09.1999 - 24 W (pat) 37/99

    Freihaltungsbedürfnis an geographischen Herkunftsangaben

    Auszug aus BPatG, 27.01.2009 - 27 W (pat) 15/09
    Die Prüfung dieser Kriterien richtet sich vor allem nach den Beurteilungsmaßstäben, die der Europäische Gerichtshof zum -der inhaltsgleichen nationalen Bestimmung zugrundeliegenden und für deren richtlinienkonforme Auslegung maßgeblichen -Art. 3 Abs. 1 lit. c der Ersten Richtlinie des Rates der EG Nr. 89/104 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Marken vom 21.12.1988 vorgegeben hat (EuGH GRUR 1999, 723, 725 f. -Chiemsee; vgl. dazu auch BPatG, BlPMZ 2000, 60 -Wallis).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 27.01.2009 - 27 W (pat) 15/09
    Allerdings kann einer Bezeichnung die Unterscheidungskraft auch aus anderen Gründen fehlen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 70, 86 -Postkantoor; GRUR 2004, 680, Rn. 19 -Biomild; GRUR 2004, 1027, Rn. 44 -Das Prinzip der Bequemlichkeit).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 27.01.2009 - 27 W (pat) 15/09
    So ist bei Wortmarken von fehlender Unterscheidungskraft auszugehen, wenn es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, welche die Verbraucher, etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung, stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstehen (BGH GRUR 2003, 1050 -Cityservice).
  • BPatG, 11.04.2000 - 27 W (pat) 108/99

    Voraussetzungen für ein aktuelles Freihaltungsbedürfnis bei Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 27.01.2009 - 27 W (pat) 15/09
    An der Freihaltung von Zeichen oder Angaben, die zur Bezeichnung der geographischen Herkunft dienen können, besteht ein Allgemeininteresse, das insbesondere darauf beruht, dass diese Zeichen oder Angaben nicht nur die Qualität und andere Eigenschaften anzeigen, sondern auch die Vorlieben der Verbraucher in anderer Weise etwa dadurch beeinflussen können, dass diese eine Verbindung zwischen den Angeboten und einem Ort herstellen, mit dem sie positiv besetzte Vorstellungen verbinden (HABM GRUR 2002, 351 -Oldenburger, Rn. 30; BPatG GRUR 2000, 1050 -Cloppenburg, Rn. 33; vgl. auch EuGH GRUR 1999, 723 -Chiemsee, Rn. 26).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 27.01.2009 - 27 W (pat) 15/09
    Allerdings kann einer Bezeichnung die Unterscheidungskraft auch aus anderen Gründen fehlen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 70, 86 -Postkantoor; GRUR 2004, 680, Rn. 19 -Biomild; GRUR 2004, 1027, Rn. 44 -Das Prinzip der Bequemlichkeit).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 27.01.2009 - 27 W (pat) 15/09
    Allerdings kann einer Bezeichnung die Unterscheidungskraft auch aus anderen Gründen fehlen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 70, 86 -Postkantoor; GRUR 2004, 680, Rn. 19 -Biomild; GRUR 2004, 1027, Rn. 44 -Das Prinzip der Bequemlichkeit).
  • BPatG, 19.11.2012 - 27 W (pat) 571/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Ney" - keine geographische Herkunftsangabe - kein

    Grundsätzlich sind geographische Bezeichnungen eintragbar, die den Angesprochenen als solche nicht bekannt sind oder bei denen es wegen der Eigenschaften des bezeichneten Ortes wenig wahrscheinlich ist, dass das Publikum annehmen könnte, die Waren stammten von dort (BPatG, Beschl. v. 27. Januar 2009 - 27 W (pat) 15/09 - Lansing; Beschl. v. 7. September 2011 - 26 W (pat) 19/11 - Grönwohlder).

    Die bloße theoretische Möglichkeit, dass sich in Ney künftig tatsächlich landwirtschaftliche Betriebe oder Unternehmen zur Textilherstellung oder Gaststätten und Pensionen ansiedeln könnten, reicht nicht aus, die Anmeldung zurückzuweisen (vgl. BPatG Beschl. v. 27. Januar 2009 - 27 W (pat) 15/09 - Lansing; Beschl. v. 7. September 2011 - 26 W (pat) 19/11 - Grönwohlder; Beschl. v. 20. November 2006 - 26 W (pat) 20/04 - Lichtenauer Wellness).

  • BPatG, 27.01.2015 - 27 W (pat) 5/14

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Lönneberga" - kein

    Die bloße theoretische Möglichkeit, dass sich in Lönneberga künftig tatsächlich Betriebe oder Unternehmen zur Textilherstellug ansiedeln könnten, reicht nicht aus, die Anmeldung zurückzuweisen (vgl. BPatG Beschl. v. 19. November 2012, 27 W (pat) 571/11 - Ney; Beschl. v. 27. Januar 2009, 27 W (pat) 15/09 - Lansing; Beschl. v. 7. September 2011, 26 W (pat) 19/11 - Grönwohlder; Beschl. v. 20. November 2006, 26 W (pat) 20/04 - Lichtenauer Wellness).
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