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   BPatG, 19.10.2004 - 27 W (pat) 18/04   

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BPatG, 19.10.2004 - 27 W (pat) 18/04 (https://dejure.org/2004,29994)
BPatG, Entscheidung vom 19.10.2004 - 27 W (pat) 18/04 (https://dejure.org/2004,29994)
BPatG, Entscheidung vom 19. Oktober 2004 - 27 W (pat) 18/04 (https://dejure.org/2004,29994)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 19.10.2004 - 27 W (pat) 18/04
    Bei den weiter beanspruchten Dienstleistungen "Herausgabe von Texten (ausgenommen Werbetexten), Veröffentlichung von Büchern, auch in elektronischer Form; Organisation und Veranstaltung von Symposien, Kongressen und Seminaren; Computer Based Training" wiederum weist die Anmeldemarke, wie die Markenstelle zutreffend ausgeführt hat, lediglich auf deren möglichen Inhalt hin; soweit die Anmelderin hiergegen eingewandt hat, Informationsträger könnten alle Themen beinhalten, so dass, wenn die Argumentation der Markenstelle zuträfe, für sie überhaupt keine Marken eingetragen werden könnten, verkennt sie zum einen, dass es sich bei der Umschreibung eines möglichen Inhalts durch eine Kennzeichnung um eine Beschaffenheitsangabe handelt (vgl. BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt), und dass zum anderen nur solche Bezeichnungen vom Markenschutz ausgenommen sind, welche, wie hier, einen möglichen Inhalt dieser Informationsträger unmittelbar und ohne sprachlich oder begrifflich phantasievollen Überschuß bezeichnen.
  • BGH, 14.12.2000 - I ZB 27/98

    SWATCH; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke

    Auszug aus BPatG, 19.10.2004 - 27 W (pat) 18/04
    Dabei ist grundsätzlich von einem großzügigen Maßstab auszugehen, d.h. jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um das Schutzhindernis zu überwinden (st. Rspr., vgl. BGH, GRUR 1995, 408 [409] - PROTECH; BGH, GRUR 2001, 162 [163] m.w.N. - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; BGH GRUR 2001, 413, 415 - SWATCH).
  • BPatG, 14.04.1997 - 30 W (pat) 66/95
    Auszug aus BPatG, 19.10.2004 - 27 W (pat) 18/04
    Der weitere Markenteil "CONNECT" stammt, wie die Anmelderin selbst nicht in Abrede stellt, von dem englischen Verb "to connect", welches "verbinden" bedeutet; darüber hinaus ist es im IT- und Telekommunikationsbereich üblich, dieses Wort als Substantiv im Sinne von "Verbindung" zu gebrauchen (vgl. BPatG 30 W (pat) 66/95 - SYSTEMCONNECT; 27 W (pat) 219/00 - CITYCONNECT; 27 W (pat) 219/00 - HOMECONNECT; 29 W (pat) 131/03 - SmartConnect; sämtliche Entscheidungen veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM).
  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 19.10.2004 - 27 W (pat) 18/04
    Dabei ist grundsätzlich von einem großzügigen Maßstab auszugehen, d.h. jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um das Schutzhindernis zu überwinden (st. Rspr., vgl. BGH, GRUR 1995, 408 [409] - PROTECH; BGH, GRUR 2001, 162 [163] m.w.N. - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; BGH GRUR 2001, 413, 415 - SWATCH).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 19.10.2004 - 27 W (pat) 18/04
    Dabei ist grundsätzlich von einem großzügigen Maßstab auszugehen, d.h. jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um das Schutzhindernis zu überwinden (st. Rspr., vgl. BGH, GRUR 1995, 408 [409] - PROTECH; BGH, GRUR 2001, 162 [163] m.w.N. - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; BGH GRUR 2001, 413, 415 - SWATCH).
  • BPatG, 04.02.2004 - 29 W (pat) 131/03
    Auszug aus BPatG, 19.10.2004 - 27 W (pat) 18/04
    Der weitere Markenteil "CONNECT" stammt, wie die Anmelderin selbst nicht in Abrede stellt, von dem englischen Verb "to connect", welches "verbinden" bedeutet; darüber hinaus ist es im IT- und Telekommunikationsbereich üblich, dieses Wort als Substantiv im Sinne von "Verbindung" zu gebrauchen (vgl. BPatG 30 W (pat) 66/95 - SYSTEMCONNECT; 27 W (pat) 219/00 - CITYCONNECT; 27 W (pat) 219/00 - HOMECONNECT; 29 W (pat) 131/03 - SmartConnect; sämtliche Entscheidungen veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 19.10.2004 - 27 W (pat) 18/04
    SOFTWARE CORPORATION; GRUR 2002, 64 - INDIVIDUELLE).
  • BPatG, 14.01.2003 - 27 W (pat) 219/00
    Auszug aus BPatG, 19.10.2004 - 27 W (pat) 18/04
    Der weitere Markenteil "CONNECT" stammt, wie die Anmelderin selbst nicht in Abrede stellt, von dem englischen Verb "to connect", welches "verbinden" bedeutet; darüber hinaus ist es im IT- und Telekommunikationsbereich üblich, dieses Wort als Substantiv im Sinne von "Verbindung" zu gebrauchen (vgl. BPatG 30 W (pat) 66/95 - SYSTEMCONNECT; 27 W (pat) 219/00 - CITYCONNECT; 27 W (pat) 219/00 - HOMECONNECT; 29 W (pat) 131/03 - SmartConnect; sämtliche Entscheidungen veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 19.10.2004 - 27 W (pat) 18/04
    Aus denselben Gründen war auch die von der Anmelderin angeregte Vorlage an den Europäischen Gerichtshof nicht erforderlich, weil die Entscheidung keine Auslegungsfragen in bezug auf die dem Markengesetz zugrundeliegende Erste Markenrechtsrichtlinie aufwarf, welche nicht bereits durch den Europäischen Gerichtshof beantwortet sind (vgl. insbesondere EuGH, MarkenR 2004, 450, 453 [Rz. 32] - DOUBLEMINT; EuGH MarkenR 2004, 111, 115 [Rz. 39] - BIOMILD; EuGH GRUR 2004, 500, 508 [Rz. 114 f.] - POSTKANTOOR).
  • BPatG, 17.02.2009 - 33 W (pat) 89/07

    Markenrechtliches Freihaltungsbedürfnis für Infinitiv und Imperativ

    In der bloßen regelwidrigen Zusammenschreibung wird in ständiger Rechtsprechung im Übrigen kein schutzbegründendes Element gesehen (vgl. z. B. BPatG in PAVIS PROMA 30 W (pat) 1/06 "BESTWORK", 27 W (pat) 18/04 "CUSTOMERCONNECT", 33 W (pat) 45/04 "Renteclassic"; 24 W (pat) 8/07 "SLIMDUCT"; vgl. auch die Rechtsprechung im europäischen Bereich, u. a. EuG GRUR Int. 2004, 951 = …
  • BPatG, 04.08.2017 - 28 W (pat) 522/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "APP-CONNECT" - Unterscheidungskraft -

    Das zweite Element "CONNECT", das auf dem zum englischen Grundwortschatz gehörenden Verb "to connect" beruht (Pons Großwörterbuch, Englisch - Deutsch, 1. Auflage, Seite 168), wird im IT- und Kommunikationsbereich umfassend als Substantiv im Sinne von "Verbindung für die Übertragung von Daten" verwendet (vgl. Der Brockhaus, Computer und Informationstechnologie, 2003, Seite 190, als Anlage 1 zum gerichtlichen Hinweis vom 10. Februar 2017; vgl. hierzu auch BPatG, 29 W (pat) 131/03, Beschluss vom 4. Februar 2004 - SmartConnect; 27 W (pat) 18/04, Beschluss vom 19. Oktober 2004 - CUSTOMER CONNECT; 30 W (pat) 14/11, Beschluss vom 12. Juli 2012 - it.smart-connect).
  • BPatG, 22.03.2005 - 27 W (pat) 19/04
    Auch der weitere Wortbestandteil "CONNECT" ist, wie bereits in zahlreichen Entscheidungen des Bundespatentgerichts dargelegt, im IT- und Telekommunikationsbereich als Substantiv im Sinne von "Verbindung" sehr gebräuchlich (vgl. BPatG 27 W (pat) 18/04 - CUSTOMERCONNECT; 30 W (pat) 197/03 - PreConnect; 30 W (pat) 66/95 - SYSTEMCONNECT; 27 W (pat) 219/00 - CITYCONNECT; 27 W (pat) 219/00 - HOMECONNECT; 29 W (pat) 131/03 - SmartConnect; sämtliche Entscheidungen veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM).
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