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   BPatG, 26.07.2005 - 27 W (pat) 182/04   

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https://dejure.org/2005,19097
BPatG, 26.07.2005 - 27 W (pat) 182/04 (https://dejure.org/2005,19097)
BPatG, Entscheidung vom 26.07.2005 - 27 W (pat) 182/04 (https://dejure.org/2005,19097)
BPatG, Entscheidung vom 26. Juli 2005 - 27 W (pat) 182/04 (https://dejure.org/2005,19097)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 24.11.2011 - I ZR 175/09

    Medusa

    Nach anderer Ansicht, der auch der Senat zuneigt, begründet die Gemeinfreiheit eines Werkes nach Ablauf der urheberrechtlichen Schutzdauer gemäß § 64 UrhG für sich genommen kein Eintragungshindernis (vgl. BPatG, GRUR 1998, 1021, 1023; BPatG, Beschluss vom 26. Juli 2005 - 27 W (pat) 182/04, juris Rn. 24 f.; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Aufl., § 8 Rn. 175 und 275).
  • BPatG, 29.07.2014 - 27 W (pat) 536/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bavarian Bohème/König Ludwig II. (Bildmarke)/König

    Eine Minderung des Schutzumfangs könnte daher nur angenommen werden, wenn die Widerspruchszeichen üblich geworden wären (vgl. BPatG BeckRS 2009, 3591 - Pinocchio; Assaf GRUR Int. 2009, 1 (3); Kaufmann Rn. 169; Liebau S. 41; Meister WRP 1995, 1005 f.; Nordemann WRP 1997, 389 ff.; Sahr GRUR 2008, 461 (469); Steinbeck JZ 2005, 552 (555); BGH GRUR 2012, 1044 - Neuschwanstein).
  • BPatG, 14.04.2009 - 25 W (pat) 8/06

    Regelstreitwert für die Löschung unbenutzter Marke nur 25.000,00 EUR

    In der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts wird dabei für den Fall einer Marke, über deren Benutzung nichts bekannt ist, ein Regelwert von 25.000,--EUR angenommen (vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 71 Rdnr. 26), während bei benutzten Marken wie der hier angegriffenen Marke ein höherer, in der Regel mit 50.000,--EUR anzusetzender Wert angemessen ist (vgl. BPatGE 41, 100, 101 -COT-TO; PAVIS PROMA 27 W (pat) 182/04 -Pinocchio).
  • BPatG, 13.04.2015 - 27 W (pat) 74/14

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "BLÄTTERPDF" - keine

    Solche besonderen Umstände liegen vor, ein Beteiligter gegen seine prozessualen Sorgfaltspflichten verstoßen hat, indem er unter erkennbar aussichtslosen oder zumindest kaum Erfolg versprechenden Umständen ein Verfahren anstrengt und dadurch dem Verfahrensgegner vermeidbare Kosten aufbürdet (vgl. BPatG, Beschluss v. 17.12.2013 - 27 W (pat) 40/12, juris Rn. 11 ff.; Beschluss v. 26.07.2005 - 27 W (pat) 182/04, MarkenR 2006, 172, 175 - Pinocchio; Beschluss v. 14.07.1971 - 27 W (pat) 113/70, BPatGE 12, 238, 240 - Valsette/Garsette).
  • BPatG, 02.06.2008 - 30 W (pat) 171/05

    Gegenstandswert von 60.000 EUR bei benutzter Marke

    Der Gegenstandswert in markenrechtlichen Löschungsverfahren ist nach ständiger Rechtsprechung an dem Interesse der Allgemeinheit an der Löschung des Zeichens zu bemessen, wobei in erster Linie auf die Benutzung und die Verteidigung der angegriffenen Marke abzustellen ist (vgl. BPatGE 41, 100 - COTTO; BPatG 27 W (pat) 182/04 - PINOCCHIO, Zusammenfassung veröffentlicht bei PAVIS-PROMA; vgl. auch Ströbele/Hacker MarkenG 8. Aufl § 71 Rdn. 26f.).
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