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   BPatG, 26.07.2005 - 27 W (pat) 182/04   

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BPatG, 26.07.2005 - 27 W (pat) 182/04 (https://dejure.org/2005,19097)
BPatG, Entscheidung vom 26.07.2005 - 27 W (pat) 182/04 (https://dejure.org/2005,19097)
BPatG, Entscheidung vom 26. Juli 2005 - 27 W (pat) 182/04 (https://dejure.org/2005,19097)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 26.07.2005 - 27 W (pat) 182/04
    Über den bloßen Werktitelschutz nach § 5 Abs. 3 MarkenG, der dem Namen einer literarischen Figur jedenfalls dann zukommt, wenn er gleichzeitig auch der Titel des Werkes ist, kann der Name nach allgemeiner Ansicht auch einem gesonderten Schutz als (eingetragene) Marke zugänglich gemacht werden (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 5 Rn. 104).

    Dass die Gemeinfreiheit der Begründung eines Markenschutzes nicht entgegensteht, ist schließlich in Rechtsprechung (vgl. für das Verhältnis von markenrechtlichem Werktitelschutz zur Gemeinfreiheit BGH GRUR 2000, 882 f. - Bücher für eine bessere Welt und GRUR 2003, 440, 441 - Winnetous Rückkehr) und Literatur (vgl. Ingerl/Rohnke, a.a.O.; Wandtke/Bullinger, a.a.O.; Osenberg, GRUR 1996, 101, 102; Seifert, WRP 2002, 1014; Nordemann, WRP 1997, 389, 391; Dreyer, a.a.O., § 2 Rn. 72) soweit ersichtlich bislang unbestritten.

  • BGH, 21.09.2000 - I ZB 35/98

    SWISS ARMY; Bezeichnung ähnlich einer staatlichen Einrichtung

    Auszug aus BPatG, 26.07.2005 - 27 W (pat) 182/04
    Eine abstrakte Markenfähigkeit kann nur solchen Kennzeichnungen abgesprochen werden, die abstrakt, d. h. ohne Bezug zu den betroffenen Waren oder Dienstleistungen nicht als solches geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen gleich welcher Art eines Unternehmens von denjenigen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden (vgl. BGH, WRP 2000, 298, 299 - Radio von hier; BGH GRUR 2001, 240, 241 - SWISS-ARMY).
  • BGH, 05.12.2002 - I ZB 19/00

    Darf "Winnetou" als Marke eingetragen bleiben?

    Auszug aus BPatG, 26.07.2005 - 27 W (pat) 182/04
    Soweit die Antragstellerin geltend gemacht hat, der hier in Rede stehende Name "Pinocchio" deute allein auf das Werk des Autors Carlo Collodi hin, übersieht sie, dass auch im Falle des Bestehens eines Titelschutzes aufgrund dieses Titels lediglich die konkrete Unterscheidungskraft für einzelne Waren und Dienstleistungen, insbesondere für Druckereierzeugnisse, verneint werden könnte (vgl. BGH, GRUR 2003, 342 - Winnetou), nicht aber unabhängig von der konkret beanspruchten Ware oder Dienstleistung die abstrakte Unterscheidungseignung einer aus diesem Namen gebildeten Kennzeichnung.
  • BPatG, 01.02.1999 - 30 W (pat) 181/98

    Markenrechtliches Löschungsverfahren: Rechtsmissbrauch - Berufung auf Geltung

    Auszug aus BPatG, 26.07.2005 - 27 W (pat) 182/04
    Denn auch wenn dessen Durchführung im öffentlichen Interesse liegt, so dass ein eigenes Interesse des Antragstellers nicht erforderlich ist und auch dessen eigenes widersprüchliches Verhalten den Löschungsantrag nicht wegen Rechtsmissbrauchs unzulässig macht (vgl. BPatG GRUR 1999, 746, 747 - Omeprazok), hindert dies nicht die Kostenauferlegung zu Lasten des Löschungsantragstellers, wenn dieser durch sein Verhalten zu erkennen gegeben hat, dass er mit dem Löschungsantrag allein verfahrensfremde Ziele verfolgt; denn wer die Löschung einer eingetragenen Marke allein deshalb beantragt, um zu Lasten des Inhabers der angegriffenen Marke in einer nicht zu billigenden Weise eigene Interessen zu verfolgen, missbraucht die vom Gesetz jedermann eingeräumte Möglichkeit zur Löschungsantragstellung, indem er sich nur zum Schein als Wahrer öffentlicher Interessen geriert.
  • BPatG, 09.02.2005 - 28 W (pat) 239/03
    Auszug aus BPatG, 26.07.2005 - 27 W (pat) 182/04
    In der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts wird dabei für den Fall einer Marke, über deren Benutzung nichts bekannt ist, ein Regelwert von 25.000,-- EUR angenommen (vgl. BPatG Mitt. 2002, 570 - S. 400; Beschluss vom 26. März 2003 - 28 W (pat) 4/02; Beschluss vom 24. Oktober 2000 - 27 W (pat) 40/00; Beschluss vom 7. August 1996 - 26 W (pat) 92/94; für das Löschungsverfahren nach § 50 Abs. 1 Nr. 4 MarkenG: Beschluss vom 26. März 2003 - 26 W (pat) 108/01; Beschluss vom 7. März 2002 - 28 W (pat) 239/03; Beschluss vom 17. Dezember 2003 - 26 W (pat) 16/02; Beschluss vom 25. November 2003 - 24 W (pat) 240/03; vorgenannte Entscheidungen teils veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM, teils unveröffentlicht), während bei benutzten Marken ein höherer, in der Regel mit 50.000,-- EUR anzusetzender Wert gerechtfertigt ist (vgl. BPatGE a.a.O. - COTTO).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97

    Radio von hier

    Auszug aus BPatG, 26.07.2005 - 27 W (pat) 182/04
    Eine abstrakte Markenfähigkeit kann nur solchen Kennzeichnungen abgesprochen werden, die abstrakt, d. h. ohne Bezug zu den betroffenen Waren oder Dienstleistungen nicht als solches geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen gleich welcher Art eines Unternehmens von denjenigen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden (vgl. BGH, WRP 2000, 298, 299 - Radio von hier; BGH GRUR 2001, 240, 241 - SWISS-ARMY).
  • BPatG, 17.12.2003 - 26 W (pat) 16/02
    Auszug aus BPatG, 26.07.2005 - 27 W (pat) 182/04
    In der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts wird dabei für den Fall einer Marke, über deren Benutzung nichts bekannt ist, ein Regelwert von 25.000,-- EUR angenommen (vgl. BPatG Mitt. 2002, 570 - S. 400; Beschluss vom 26. März 2003 - 28 W (pat) 4/02; Beschluss vom 24. Oktober 2000 - 27 W (pat) 40/00; Beschluss vom 7. August 1996 - 26 W (pat) 92/94; für das Löschungsverfahren nach § 50 Abs. 1 Nr. 4 MarkenG: Beschluss vom 26. März 2003 - 26 W (pat) 108/01; Beschluss vom 7. März 2002 - 28 W (pat) 239/03; Beschluss vom 17. Dezember 2003 - 26 W (pat) 16/02; Beschluss vom 25. November 2003 - 24 W (pat) 240/03; vorgenannte Entscheidungen teils veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM, teils unveröffentlicht), während bei benutzten Marken ein höherer, in der Regel mit 50.000,-- EUR anzusetzender Wert gerechtfertigt ist (vgl. BPatGE a.a.O. - COTTO).
  • BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98

    DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen

    Auszug aus BPatG, 26.07.2005 - 27 W (pat) 182/04
    Bösgläubigkeit liegt dabei nur im Falle einer rechtsmissbräuchlichen oder sittenwidrigen Markenanmeldung vor (vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 50 Rn. 7), also bei dem Erwerb einer formalen Rechtsstellung, die ohne sachlich gerechtfertigten Grund allein zur Erreichung einer dem Kennzeichenrecht fremden und regelmäßig zu missbilligenden Zielsetzung erfolgte, die auf eine unlautere Behinderung eines Zeichenbenutzers und auf die Übernahme oder jedenfalls eine Störung seines Besitzstandes hinausläuft (vgl. BGH GRUR 2001, 242, 244 - Classe E; Ingerl/Rohnke, a.a.O., Vor §§ 14-19 Rn. 166 ff.; Ströbele/Hacker, a.a.O., Rn. 13 ff.); dies ist insbesondere zu bejahen, wenn der Anmelder zum allein maßgeblichen Zeitpunkt der Anmeldung der Marke (vgl. Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 50 Rn. 17; Ströbele/Hacker, a.a.O., § 50 Rn. 45) die Marke zweckfremd als Mittel des Wettbewerbs einsetzen will (vgl. BGH a.a.O. - Classe E; Ingerl/Rohnke, a.a.O., Vor §§ 14-19 Rn. 172 ff.; Ströbele/Hacker, a.a.O., Rn. 20 ff.) oder es sich bei dem angemeldeten Zeichen um eine Spekulationsmarke handelt, d. h. einer Marke, welche der Anmelder nicht benutzen möchte, sondern allein mit dem Ziel schützen lassen möchte, um gutgläubige Dritte unter Druck zu setzen (vgl. BGH a.a.O. - Classe E; Ingerl/Rohnke, a.a.O., Vor §§ 14-19 Rn. 175 ff.; Ströbele/Hacker, a.a.O., Rn. 29 ff.).
  • BGH, 23.01.2003 - I ZR 171/00

    Entscheidung im Streit um den Filmtitel "Winnetous Rückkehr"

    Auszug aus BPatG, 26.07.2005 - 27 W (pat) 182/04
    Dass die Gemeinfreiheit der Begründung eines Markenschutzes nicht entgegensteht, ist schließlich in Rechtsprechung (vgl. für das Verhältnis von markenrechtlichem Werktitelschutz zur Gemeinfreiheit BGH GRUR 2000, 882 f. - Bücher für eine bessere Welt und GRUR 2003, 440, 441 - Winnetous Rückkehr) und Literatur (vgl. Ingerl/Rohnke, a.a.O.; Wandtke/Bullinger, a.a.O.; Osenberg, GRUR 1996, 101, 102; Seifert, WRP 2002, 1014; Nordemann, WRP 1997, 389, 391; Dreyer, a.a.O., § 2 Rn. 72) soweit ersichtlich bislang unbestritten.
  • BPatG, 26.03.2003 - 26 W (pat) 108/01
    Auszug aus BPatG, 26.07.2005 - 27 W (pat) 182/04
    In der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts wird dabei für den Fall einer Marke, über deren Benutzung nichts bekannt ist, ein Regelwert von 25.000,-- EUR angenommen (vgl. BPatG Mitt. 2002, 570 - S. 400; Beschluss vom 26. März 2003 - 28 W (pat) 4/02; Beschluss vom 24. Oktober 2000 - 27 W (pat) 40/00; Beschluss vom 7. August 1996 - 26 W (pat) 92/94; für das Löschungsverfahren nach § 50 Abs. 1 Nr. 4 MarkenG: Beschluss vom 26. März 2003 - 26 W (pat) 108/01; Beschluss vom 7. März 2002 - 28 W (pat) 239/03; Beschluss vom 17. Dezember 2003 - 26 W (pat) 16/02; Beschluss vom 25. November 2003 - 24 W (pat) 240/03; vorgenannte Entscheidungen teils veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM, teils unveröffentlicht), während bei benutzten Marken ein höherer, in der Regel mit 50.000,-- EUR anzusetzender Wert gerechtfertigt ist (vgl. BPatGE a.a.O. - COTTO).
  • BPatG, 25.11.2003 - 24 W (pat) 240/03
  • BPatG, 07.08.1996 - 26 W (pat) 92/94
  • BPatG, 26.03.2003 - 28 W (pat) 4/02
  • BGH, 24.11.2011 - I ZR 175/09

    Medusa

    Nach anderer Ansicht, der auch der Senat zuneigt, begründet die Gemeinfreiheit eines Werkes nach Ablauf der urheberrechtlichen Schutzdauer gemäß § 64 UrhG für sich genommen kein Eintragungshindernis (vgl. BPatG, GRUR 1998, 1021, 1023; BPatG, Beschluss vom 26. Juli 2005 - 27 W (pat) 182/04, juris Rn. 24 f.; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Aufl., § 8 Rn. 175 und 275).
  • BPatG, 29.07.2014 - 27 W (pat) 536/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bavarian Bohème/König Ludwig II. (Bildmarke)/König

    Eine Minderung des Schutzumfangs könnte daher nur angenommen werden, wenn die Widerspruchszeichen üblich geworden wären (vgl. BPatG BeckRS 2009, 3591 - Pinocchio; Assaf GRUR Int. 2009, 1 (3); Kaufmann Rn. 169; Liebau S. 41; Meister WRP 1995, 1005 f.; Nordemann WRP 1997, 389 ff.; Sahr GRUR 2008, 461 (469); Steinbeck JZ 2005, 552 (555); BGH GRUR 2012, 1044 - Neuschwanstein).
  • BPatG, 14.04.2009 - 25 W (pat) 8/06

    Regelstreitwert für die Löschung unbenutzter Marke nur 25.000,00 EUR

    In der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts wird dabei für den Fall einer Marke, über deren Benutzung nichts bekannt ist, ein Regelwert von 25.000,--EUR angenommen (vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 71 Rdnr. 26), während bei benutzten Marken wie der hier angegriffenen Marke ein höherer, in der Regel mit 50.000,--EUR anzusetzender Wert angemessen ist (vgl. BPatGE 41, 100, 101 -COT-TO; PAVIS PROMA 27 W (pat) 182/04 -Pinocchio).
  • BPatG, 13.04.2015 - 27 W (pat) 74/14

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "BLÄTTERPDF" - keine

    Solche besonderen Umstände liegen vor, ein Beteiligter gegen seine prozessualen Sorgfaltspflichten verstoßen hat, indem er unter erkennbar aussichtslosen oder zumindest kaum Erfolg versprechenden Umständen ein Verfahren anstrengt und dadurch dem Verfahrensgegner vermeidbare Kosten aufbürdet (vgl. BPatG, Beschluss v. 17.12.2013 - 27 W (pat) 40/12, juris Rn. 11 ff.; Beschluss v. 26.07.2005 - 27 W (pat) 182/04, MarkenR 2006, 172, 175 - Pinocchio; Beschluss v. 14.07.1971 - 27 W (pat) 113/70, BPatGE 12, 238, 240 - Valsette/Garsette).
  • BPatG, 02.06.2008 - 30 W (pat) 171/05

    Gegenstandswert von 60.000 EUR bei benutzter Marke

    Der Gegenstandswert in markenrechtlichen Löschungsverfahren ist nach ständiger Rechtsprechung an dem Interesse der Allgemeinheit an der Löschung des Zeichens zu bemessen, wobei in erster Linie auf die Benutzung und die Verteidigung der angegriffenen Marke abzustellen ist (vgl. BPatGE 41, 100 - COTTO; BPatG 27 W (pat) 182/04 - PINOCCHIO, Zusammenfassung veröffentlicht bei PAVIS-PROMA; vgl. auch Ströbele/Hacker MarkenG 8. Aufl § 71 Rdn. 26f.).
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