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   BPatG, 28.02.2012 - 27 W (pat) 22/11   

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BPatG, 28.02.2012 - 27 W (pat) 22/11 (https://dejure.org/2012,7838)
BPatG, Entscheidung vom 28.02.2012 - 27 W (pat) 22/11 (https://dejure.org/2012,7838)
BPatG, Entscheidung vom 28. Februar 2012 - 27 W (pat) 22/11 (https://dejure.org/2012,7838)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "MEHR WISSEN MEHR TUN! (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "MEHR WISSEN MEHR TUN! (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "MEHR WISSEN MEHR TUN! (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 28.02.2012 - 27 W (pat) 22/11
    Dass die angemeldete Wortfolge mehrere Lesarten zulässt, vermag Schutzfähigkeit nicht zu begründen, denn in allen Bedeutungen liegt jedenfalls kein Herkunftshinweis (BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch).

    Verschiedene gleichwertige Bedeutungen einer Marke sprechen nicht für deren Unterscheidungskraft, wenn sich in Bezug auf die angemeldeten Waren und Dienstleistungen alle vernünftiger Weise zu erwartenden Deutungsmöglichkeiten als sachbezogen oder sonst als zur Erfüllung der Herkunftsfunktion ungeeignet erweisen (BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2004, 778, 779 - Urlaub direkt).

  • BGH, 16.11.2000 - I ZB 36/98

    Jeanshosentasche; Unterscheidungskraft einer Bildmarke bei nur teilweiser

    Auszug aus BPatG, 28.02.2012 - 27 W (pat) 22/11
    Eine charakteristische, zur Erfüllung der Herkunftsfunktion geeignete Gestaltung ist nicht erreicht (vgl. BGH GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl; GRUR 2001, 734, 735 - Jeanshosentasche; BPatG BlPMZ 2006, 179, 180 - schwarz-blaues Quadrat).
  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BPatG, 28.02.2012 - 27 W (pat) 22/11
    Ohnehin kann sich niemand auf eine fehlerhafte Rechtsanwendung zugunsten eines anderen berufen, um eine identische Entscheidung zu erlangen (EuGH GRUR 2009, 667, 668 Rn. 18 - Volks.Handy, Volks.Camcorder, Volks.Kredit und Schwabenpost).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 28.02.2012 - 27 W (pat) 22/11
    Die Unterscheidungskraft ist zum einen im Hinblick auf die angemeldeten Waren und Dienstleistungen, zum anderen im Hinblick auf das beteiligte Publikum zu beurteilen, wobei auf die Wahrnehmung der Marke durch einen normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der fraglichen Waren und Dienstleistungen abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 943 - SAT.2).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 25/97

    St. Pauli Girl; Unterscheidungskraft einer aus fernöstlichen Schriftzeichen

    Auszug aus BPatG, 28.02.2012 - 27 W (pat) 22/11
    Eine charakteristische, zur Erfüllung der Herkunftsfunktion geeignete Gestaltung ist nicht erreicht (vgl. BGH GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl; GRUR 2001, 734, 735 - Jeanshosentasche; BPatG BlPMZ 2006, 179, 180 - schwarz-blaues Quadrat).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 28.02.2012 - 27 W (pat) 22/11
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft einer Wortfolge ist auf deren Gesamtheit abzustellen (BGH GRUR 2001, 162 - Rational Software Corporation).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 28.02.2012 - 27 W (pat) 22/11
    Verschiedene gleichwertige Bedeutungen einer Marke sprechen nicht für deren Unterscheidungskraft, wenn sich in Bezug auf die angemeldeten Waren und Dienstleistungen alle vernünftiger Weise zu erwartenden Deutungsmöglichkeiten als sachbezogen oder sonst als zur Erfüllung der Herkunftsfunktion ungeeignet erweisen (BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2004, 778, 779 - Urlaub direkt).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

    Auszug aus BPatG, 28.02.2012 - 27 W (pat) 22/11
    Unterscheidungskraft im Sinn von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung als Unterscheidungsmittel für die Waren und Dienstleistungen, für die die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen, von denjenigen anderer zu unterscheiden sowie deren Ursprungsidentität zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1029 - Das Prinzip der Bequemlichkeit; BGH GRUR 2009, 949, Rn. 28 - My World).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 28.02.2012 - 27 W (pat) 22/11
    Unterscheidungskraft im Sinn von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung als Unterscheidungsmittel für die Waren und Dienstleistungen, für die die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen, von denjenigen anderer zu unterscheiden sowie deren Ursprungsidentität zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1029 - Das Prinzip der Bequemlichkeit; BGH GRUR 2009, 949, Rn. 28 - My World).
  • BPatG, 23.02.2022 - 29 W (pat) 36/20
    Insbesondere ist eine mehrzeilige Anordnung werbeüblich (vgl. u. a. auch BPatG, Beschluss vom 28. Februar 2012, 27 W (pat) 22/11 - MEHR WISSEN MEHR TUN !, Beschluss vom 09.07.2020, 25 W (pat) 537/18 - Team Business IT).
  • BPatG, 17.08.2020 - 26 W (pat) 509/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "Free!/frei (Wort-Bild-Marke)/frei (Unionswortmarke)"

    (4.3) Darüber hinaus ist die Hervorhebung einer Aussage durch ein Ausrufezeichen in der Werbung ein häufig verwendetes Stil- und Gestaltungsmittel, das lediglich dazu dient, den Inhalt des vorangehenden Wortes werbemäßig hervorzuheben oder besonders zu unterstreichen (vgl. BPatG 29 W (pat) 612/17 - Think Clear!, 29 W (pat) 548/16 - Yes!-Changemanagement; 29 W (pat) 34/12 - SACHSEN! Ein Land in Bewegung; 27 W (pat) 22/11 - Mehr Wissen Mehr Tun!; 27 W (pat) 89/11 - !Solid; 27 W (pat) 530/10 - Mehr! Entertainment).
  • BPatG, 16.01.2018 - 29 W (pat) 532/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "W¡R" - Unterscheidungskraft - kein

    Vielmehr wirkt das Ausrufezeichen unabhängig davon, an welcher Stelle es angeordnet ist, als Hinweis darauf, wie wichtig die Aussage ist; es dient dazu, den Inhalt der Wortfolge oder des vorangehenden Wortes werbemäßig hervorzuheben bzw. dessen Aussage besonders zu unterstreichen (vgl. hierzu BPatG, Beschluss vom 25.03.2014, 29 W (pat) 34/12 - SACHSEN! Ein Land in Bewegung; Beschluss vom 28.02.2012, 27 W (pat) 22/11 - Mehr Wissen Mehr Tun!; Beschluss vom 27.11.2012, 27 W (pat) 89/11 - ! Solid; Beschluss vom 21.05.2010, 27 W (pat) 530/10 - Mehr! Entertainment).
  • BPatG, 21.11.2018 - 29 W (pat) 548/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "Yes!-Changemanagement" - keine Unterscheidungskraft

    Es dient dazu, den Inhalt der Wortfolge oder des vorangehenden Wortes werbemäßig hervorzuheben bzw. dessen Aussage besonders zu unterstreichen (vgl. hierzu BPatG, Beschluss vom 16.01.2018, 29 W (pat) 532/16 - W.R; Beschluss vom 25.03.2014, 29 W (pat) 34/12 - SACHSEN! Ein Land in Bewegung; Beschluss vom 28.02.2012, 27 W (pat) 22/11 - Mehr Wissen Mehr Tun!; Beschluss vom 27.11.2012, 27 W (pat) 89/11 - ! Solid; Beschluss vom 21.05.2010, 27 W (pat) 530/10 - Mehr! Entertainment).
  • BPatG, 16.03.2016 - 26 W (pat) 540/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "DERBÜROEINRICHTER Konsequent das Bessere

    Die Verwendung von Anführungs- und Schlusszeichen und die mehrzeilige Anordnung hätten auch bei anderen Zeichen nicht zur Schutzfähigkeit geführt (BPatG 26 W (pat) 502/13 - FASTFIX; 27 W (pat) 22/11 - MEHR WISSEN MEHR TUN!; 30 W (pat) 331/05 - landundleute).
  • BPatG, 28.01.2021 - 25 W (pat) 575/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "Wir kümmern uns!" - keine Unterscheidungskraft

    Vielmehr wirkt das Ausrufezeichen unabhängig davon, an welcher Stelle es angeordnet ist, als Hinweis darauf, wie wichtig die Aussage ist; es dient dazu, den Inhalt der Wortfolge oder des vorangehenden Wortes werbemäßig hervorzuheben bzw. dessen Aussage besonders zu unterstreichen (vgl. BPatG, 29 W (pat) 34/12 - SACHSEN! Ein Land in Bewegung; 27 W (pat) 22/11 - Mehr Wissen Mehr Tun!; 27 W (pat) 89/11 - ! Solid; 27 W (pat) 530/10 - Mehr! Entertainment; 29 W (pat) 532/16 - W.R).
  • BPatG, 12.08.2019 - 29 W (pat) 612/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Think Clear!" - Unterscheidungskraft - kein

    Das Ausrufezeichen wirkt unabhängig davon, an welcher Stelle es angeordnet ist, als Hinweis darauf, wie wichtig die Aussage ist; es dient dazu, den Inhalt der Wortfolge oder des vorangehenden Wortes werbemäßig hervorzuheben bzw. dessen Aussage besonders zu unterstreichen (vgl. hierzu BPatG, Beschluss vom 25.03.2014, 29 W (pat) 34/12 - SACHSEN! Ein Land in Bewegung; Beschluss vom 28.02.2012, 27 W (pat) 22/11 - Mehr Wissen Mehr Tun!; Beschluss vom 27.11.2012, 27 W (pat) 89/11 - ! Solid; Beschluss vom 21.05.2010, 27 W (pat) 530/10 - Mehr! Entertainment).
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