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   BPatG, 22.02.2011 - 27 W (pat) 254/09   

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https://dejure.org/2011,12308
BPatG, 22.02.2011 - 27 W (pat) 254/09 (https://dejure.org/2011,12308)
BPatG, Entscheidung vom 22.02.2011 - 27 W (pat) 254/09 (https://dejure.org/2011,12308)
BPatG, Entscheidung vom 22. Februar 2011 - 27 W (pat) 254/09 (https://dejure.org/2011,12308)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "quadromedica ...die Heilpraktikerschule" (Wort-Bildmarke)/Bildmarke (Tempelabbildung) - weder klangliche noch schriftbildliche noch gedankliche Verwechslungsgefahr

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "quadromedica ...die Heilpraktikerschule" (Wort-Bildmarke)/Bildmarke (Tempelabbildung) - weder klangliche noch schriftbildliche noch gedankliche Verwechslungsgefahr -

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechslungsgefahr zwischen einer Wort-/Bildmarke und einer prioritätsälteren Bildmarke bei durchschnittlicher Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke; Begriff des gedanklichen Inverbindungbringens von zwei Marken

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "quadromedica ...die Heilpraktikerschule" (Wort-Bildmarke)/Bildmarke (Tempelabbildung) - weder klangliche noch schriftbildliche noch gedankliche Verwechslungsgefahr -

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "quadromedica ...die Heilpraktikerschule" (Wort-Bildmarke)/Bildmarke (Tempelabbildung) - weder klangliche noch schriftbildliche noch gedankliche Verwechslungsgefahr -

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "quadromedica ...die Heilpraktikerschule" (Wort-Bildmarke)/Bildmarke (Tempelabbildung) - weder klangliche noch schriftbildliche noch gedankliche Verwechslungsgefahr -

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "quadromedica ...die Heilpraktikerschule" (Wort-Bildmarke)/Bildmarke (Tempelabbildung) - weder klangliche noch schriftbildliche noch gedankliche Verwechslungsgefahr -

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 22.02.2011 - 27 W (pat) 254/09
    Dabei stehen die vorgenannten Komponenten miteinander in einer Wechselbeziehung, wobei ein größerer Grad einer Komponente den geringeren Grad einer anderen Komponente ausgleichen kann oder ungekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH 2010, 235 - AIDA/AIDU; GRUR 2005, 326 - Il Patrone/Portone; GRUR 1999, 241 - Lions; EuGH GRUR 2005, 1042 - Thomson Life ; MarkenR 1999, 236 - Lloyd/Loints).

    Zwar kann eine Verwechslungsgefahr auch gegeben sein, wenn der Gesamteindruck einer mehrteiligen Marke durch einen mit der Gegenmarke übereinstimmenden oder verwechselbaren Bestandteil geprägt wird oder dieser Bestandteil eine selbstständig kennzeichnende Stellung einnimmt (EuGH GRUR 2005, 1042, 1044 [Nr. 32 ff.] - Thomson life; BGH GRUR 2006, 859, 861 [Nr. 21] - Malteserkreuz).

    Ausschließlich assoziative Gedankenverbindungen, die zwar behindernde, rufausbeutende oder verwässernde Wirkung haben, nicht jedoch zu eigentlichen Herkunftsverwechslungen führen, erfasst § 9 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 MarkenG nicht (EuGH GRUR 2005, 1042 - Thomson Life; BGHZ 167, 322 - Malteserkreuz).

  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus BPatG, 22.02.2011 - 27 W (pat) 254/09
    Zwar kann eine Verwechslungsgefahr auch gegeben sein, wenn der Gesamteindruck einer mehrteiligen Marke durch einen mit der Gegenmarke übereinstimmenden oder verwechselbaren Bestandteil geprägt wird oder dieser Bestandteil eine selbstständig kennzeichnende Stellung einnimmt (EuGH GRUR 2005, 1042, 1044 [Nr. 32 ff.] - Thomson life; BGH GRUR 2006, 859, 861 [Nr. 21] - Malteserkreuz).

    Der Widersprechende kann für das von ihm verwendete Tempelmotiv keine so erhöhte Kennzeichnungskraft geltend machen, dass ihm auch dann ein Hinweis auf den Inhaber der älteren Marke entnommen wird, wenn es als Bestandteil eines jüngeren Zeichens auftritt (grdl. BGH GRUR 2003, 880, 881 - City Plus; GRUR 2006, 859, 862 - Nr. 31 - Malteserkreuz; GRUR 2007, 888, 889 - Euro Telekom), wie der Senat unter aa) bereits festgestellt hat.

    Ausschließlich assoziative Gedankenverbindungen, die zwar behindernde, rufausbeutende oder verwässernde Wirkung haben, nicht jedoch zu eigentlichen Herkunftsverwechslungen führen, erfasst § 9 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 MarkenG nicht (EuGH GRUR 2005, 1042 - Thomson Life; BGHZ 167, 322 - Malteserkreuz).

  • BGH, 25.02.2010 - I ZB 19/08

    Malteserkreuz II

    Auszug aus BPatG, 22.02.2011 - 27 W (pat) 254/09
    Darüber hinaus übersieht der Widersprechende, dass im Unterschied zu der Entscheidung "Malterskreuz II" (BPatG vom 30. Januar 2008, Az:. 25 W (pat) 42/02 und nachgehend BGH GRUR 2010, 833) vorliegend schon keine hohe Ähnlichkeit der Bildbestandteile in den Vergleichsmarken besteht, die Voraussetzung dafür wäre, die Marken gedanklich miteinander in Verbindung bringen zu können.
  • BPatG, 30.01.2008 - 25 W (pat) 42/02
    Auszug aus BPatG, 22.02.2011 - 27 W (pat) 254/09
    Darüber hinaus übersieht der Widersprechende, dass im Unterschied zu der Entscheidung "Malterskreuz II" (BPatG vom 30. Januar 2008, Az:. 25 W (pat) 42/02 und nachgehend BGH GRUR 2010, 833) vorliegend schon keine hohe Ähnlichkeit der Bildbestandteile in den Vergleichsmarken besteht, die Voraussetzung dafür wäre, die Marken gedanklich miteinander in Verbindung bringen zu können.
  • BGH, 13.10.2004 - I ZB 4/02

    il Padrone/Il Portone

    Auszug aus BPatG, 22.02.2011 - 27 W (pat) 254/09
    Dabei stehen die vorgenannten Komponenten miteinander in einer Wechselbeziehung, wobei ein größerer Grad einer Komponente den geringeren Grad einer anderen Komponente ausgleichen kann oder ungekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH 2010, 235 - AIDA/AIDU; GRUR 2005, 326 - Il Patrone/Portone; GRUR 1999, 241 - Lions; EuGH GRUR 2005, 1042 - Thomson Life ; MarkenR 1999, 236 - Lloyd/Loints).
  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 122/00

    "City Plus"; Kennzeichnungskraft von Bestandteilen einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 22.02.2011 - 27 W (pat) 254/09
    Der Widersprechende kann für das von ihm verwendete Tempelmotiv keine so erhöhte Kennzeichnungskraft geltend machen, dass ihm auch dann ein Hinweis auf den Inhaber der älteren Marke entnommen wird, wenn es als Bestandteil eines jüngeren Zeichens auftritt (grdl. BGH GRUR 2003, 880, 881 - City Plus; GRUR 2006, 859, 862 - Nr. 31 - Malteserkreuz; GRUR 2007, 888, 889 - Euro Telekom), wie der Senat unter aa) bereits festgestellt hat.
  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

    Auszug aus BPatG, 22.02.2011 - 27 W (pat) 254/09
    Dies gilt auch, soweit sich das Tempelbild in der Widerspruchsmarke als bundesweit benutzter Firmenname darstellen sollte (vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Aufl., § 9 Rn. 283, 332; BGH GRUR 2003, 1040 - Kinder; GRUR 2004, 775 - EURO 2000; GRUR 2008, 903 - Sierra Antiguo).
  • BGH, 16.03.2000 - I ZB 43/97

    Bayer/BeiChem; Geständnis hinsichtlich rechtserhaltender Benutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 22.02.2011 - 27 W (pat) 254/09
    Eine assoziative Verwechslungsgefahr wird regelmäßig dann bejaht, wenn die Widersprechende bereits mit einer Serie von Marken aufgetreten ist, die das in den Vergleichsmarken übereinstimmende Element als Stammbestandteil enthalten und trotz der abweichenden Bestandteile das Publikum die jüngere Marke mit der Widerspruchsmarke als ein davon abgeleitetes Serienzeichen in Verbindung bringt (vgl. z. B. BGH GRUR 1996, 200, 202 - Innovadiclophlont; GRUR 2000, 886, 887 - Bayer/BeiChem).
  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 130/01

    EURO 2000

    Auszug aus BPatG, 22.02.2011 - 27 W (pat) 254/09
    Dies gilt auch, soweit sich das Tempelbild in der Widerspruchsmarke als bundesweit benutzter Firmenname darstellen sollte (vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Aufl., § 9 Rn. 283, 332; BGH GRUR 2003, 1040 - Kinder; GRUR 2004, 775 - EURO 2000; GRUR 2008, 903 - Sierra Antiguo).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus BPatG, 22.02.2011 - 27 W (pat) 254/09
    Dies gilt auch, soweit sich das Tempelbild in der Widerspruchsmarke als bundesweit benutzter Firmenname darstellen sollte (vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Aufl., § 9 Rn. 283, 332; BGH GRUR 2003, 1040 - Kinder; GRUR 2004, 775 - EURO 2000; GRUR 2008, 903 - Sierra Antiguo).
  • BGH, 19.07.2007 - I ZR 137/04

    Euro Telekom

  • EuGH, 25.01.2007 - C-48/05

    DIE ANBRINGUNG DES OPEL-LOGOS AUF VERKLEINERTEN MODELLEN VON OPEL-FAHRZEUGEN

  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

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