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BPatG, 04.06.2009 - 27 W (pat) 27/09 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05
FUSSBALL WM 2006
Auszug aus BPatG, 04.06.2009 - 27 W (pat) 27/09
2.) Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, die Waren oder Dienstleistungen für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren und Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, 431, Nr. 48 -Henkel; BGH GRUR 2006, 850, 854, Nr. 18 -FUSSBALL WM 2006). - BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98
RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden …
Auszug aus BPatG, 04.06.2009 - 27 W (pat) 27/09
Bei einer aus mehreren Wörtern bestehenden Marke ist auf die Bezeichnung in ihrer Gesamtheit abzustellen (vgl. BGH GRUR 2001, 162 -RATIONAL SOFTWARE CORPO-RATION). - EuGH, 12.02.2004 - C-218/01
Henkel
Auszug aus BPatG, 04.06.2009 - 27 W (pat) 27/09
2.) Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, die Waren oder Dienstleistungen für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren und Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, 431, Nr. 48 -Henkel; BGH GRUR 2006, 850, 854, Nr. 18 -FUSSBALL WM 2006).