Rechtsprechung
BPatG, 21.09.2010 - 27 W (pat) 287/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- markenmagazin:recht
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
Change-Yoga als Marke schutzfähig - openjur.de
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "Change-Yoga" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "Change-Yoga" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "Change-Yoga" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
"Change-Yoga" als Marke eintragungsfähig für Bereiche Unterhaltung, Sport und Gesundheit
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BPatG, 24.04.2007 - 27 W (pat) 67/07
MP3 Surround
Auszug aus BPatG, 21.09.2010 - 27 W (pat) 287/09
Dass Change-Yoga und seine Bezeichnung von der Anmelderin entwickelt worden sind, ist dabei allerdings nicht entscheidungserheblich (vgl. BPatG, Beschluss vom 24. April 2007, Az: 27 W (pat) 67/07 - MP3).