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   BPatG, 30.03.2009 - 27 W (pat) 3/09   

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BPatG, 30.03.2009 - 27 W (pat) 3/09 (https://dejure.org/2009,31965)
BPatG, Entscheidung vom 30.03.2009 - 27 W (pat) 3/09 (https://dejure.org/2009,31965)
BPatG, Entscheidung vom 30. März 2009 - 27 W (pat) 3/09 (https://dejure.org/2009,31965)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "Pride Week" als Marke für Werbung und Events nicht eintragungsfähig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Pride Week" für Werbe- und Veranstaltungsbereich als Marke nicht eintragbar

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 30.03.2009 - 27 W (pat) 3/09
    Bei der Entscheidung über die Eintragbarkeit einer Marke handelt es sich um keine Ermessens-, sondern um eine gebundene Entscheidung, die jeweils einer auf den Einzelfall bezogenen Prüfung unterliegt (vgl. BGH BlPMZ 1998, 248, 249 -Today; EuGH GRUR 2004, 428, Rn. 60 ff. -Henkel).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 30.03.2009 - 27 W (pat) 3/09
    Wortmarken besitzen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (BGH GRUR 2001, 1153 -antiKalk; GRUR 2005, 417, 418 -BerlinCard).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 30.03.2009 - 27 W (pat) 3/09
    Wortmarken besitzen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (BGH GRUR 2001, 1153 -antiKalk; GRUR 2005, 417, 418 -BerlinCard).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 30.03.2009 - 27 W (pat) 3/09
    Es muss den Mitbewerbern die freie Wahl zwischen allen unmittelbar beschreibenden Angaben und Zeichen erhalten bleiben (EuGH GRUR Int. 2004, 410, Rn. 42 - Biomild).
  • EuGH, 08.04.2003 - C-53/01

    Linde

    Auszug aus BPatG, 30.03.2009 - 27 W (pat) 3/09
    Es ist daher nicht erlaubt, solche Zeichen oder Angaben durch ihre Eintragung als Marke einem einzigen Anbieter vorzubehalten (vgl. EuGH GRUR Int. 2003, 632, Rn. 73 -Linde).
  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

    Auszug aus BPatG, 30.03.2009 - 27 W (pat) 3/09
    Bei der Entscheidung über die Eintragbarkeit einer Marke handelt es sich um keine Ermessens-, sondern um eine gebundene Entscheidung, die jeweils einer auf den Einzelfall bezogenen Prüfung unterliegt (vgl. BGH BlPMZ 1998, 248, 249 -Today; EuGH GRUR 2004, 428, Rn. 60 ff. -Henkel).
  • BPatG, 25.09.2018 - 27 W (pat) 539/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Hamburg Pride" - Unterscheidungskraft - kein

    Zwar ist diese Bedeutung von "pride" zumindest in Teilen der Bevölkerung auch bekannt, wie der Senat in einer früheren Entscheidung festgestellt hat (vgl. Az. 27 W (pat) 3/09 vom 30. März 2009 - Pride Week).
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