Rechtsprechung
   BPatG, 21.08.2008 - 27 W (pat) 30/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,25875
BPatG, 21.08.2008 - 27 W (pat) 30/08 (https://dejure.org/2008,25875)
BPatG, Entscheidung vom 21.08.2008 - 27 W (pat) 30/08 (https://dejure.org/2008,25875)
BPatG, Entscheidung vom 21. August 2008 - 27 W (pat) 30/08 (https://dejure.org/2008,25875)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,25875) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 58 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BPatG, 23.10.2012 - 27 W (pat) 87/09

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "KRYSTALLPALAST VARIETÉ

    Da Anhaltspunkte für eine vom Urheber nicht hinzunehmende Nutzung nicht gegeben sind, kann dem Markeninhaber nicht zu Gute gehalten werden, mit der Markenanmeldung (rechtlich unzureichend) versucht zu haben, seine Rechte zu wahren, was Bösgläubigkeit ausschließen könnte (strenger noch Senatsbeschluss GRUR-RR 2009, 58 - Hooschebaa).
  • BPatG, 08.04.2015 - 29 W (pat) 118/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Nationale Volksarmee der

    Es kann im Übrigen ebenso dahinstehen, ob eine Bösgläubigkeit bereits allein deshalb vorliegt - wie die Markenabteilung unter Bezugnahme auf das Bundespatentgericht (Beschluss vom 21.08.2008, 27 W (pat) 30/08 - Hooschebaa) annimmt -, wenn Markenschutz an einem urheberrechtlich geschützten Zeichen ohne entsprechende Gestattung durch den Inhaber der Nutzungsrechte begründet wird.
  • BPatG, 02.04.2013 - 27 W (pat) 513/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Willi Ostermann Wanderweg" - zur Nutzung von Namen

    Aus der Funktion des Anmelders als ehemaliger Präsident der "Willi Ostermann Gesellschaft" kann nicht geschlossen werden, dass er mit der Anmeldung der Marke allein das Ziel verfolgen würde, Dritte von der Nutzung auszuschließen (BPatG GRUR-RR 2009, 58 - Hooschebaa).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht