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BPatG, 16.12.2010 - 27 W (pat) 34/10 |
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§ 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "Telegate-Media/TELEGATE" - Waren- und Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit - zur Kennzeichnungskraft - unmittelbare Verwechslungsgefahr und Verwechslungsgefahr durch gedankliches In-Verbindung-Bringen
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§ 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "Telegate-Media/TELEGATE" - Waren- und Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit - zur Kennzeichnungskraft - unmittelbare Verwechslungsgefahr und Verwechslungsgefahr durch gedankliches In-Verbindung-Bringen - online-und-recht.de
Markenbeschwerdeverfahren - "Telegate-Media/TELEGATE" - Waren- und Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit - zur Kennzeichnungskraft - unmittelbare Verwechslungsgefahr und Verwechslungsgefahr durch gedankliches In-Verbindung-Bringen
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "Telegate-Media/TELEGATE" - Waren- und Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit - zur Kennzeichnungskraft - unmittelbare Verwechslungsgefahr und Verwechslungsgefahr durch gedankliches In-Verbindung-Bringen
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Markenbeschwerdeverfahren - "Telegate-Media/TELEGATE" - Waren- und Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit - zur Kennzeichnungskraft - unmittelbare Verwechslungsgefahr und Verwechslungsgefahr durch gedankliches In-Verbindung-Bringen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- EuGH, 06.10.2005 - C-120/04
Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b - …
Auszug aus BPatG, 16.12.2010 - 27 W (pat) 34/10
Dabei ist hier eine Verwechslungsgefahr bereits deshalb anzunehmen, weil die jüngere Marke neben anderen Elementen einen mit der Widerspruchsmarke identischen Bestandteil enthält und dieser in dem zusammengesetzten Zeichen eine selbstständig kennzeichnende Stellung behält (EuGH GRUR 2005, 1042, 1044 [Nr. 32 ff.] - Thomson life; BGH GRUR 2006, 859, 861 [Nr. 21] - Malteserkreuz), denn es wurde der älteren Marke "telegate" mit dem weiteren Begriff "-Media" lediglich ein spezifizierendes Attribut hinzugefügt.Da es für die Annahme einer selbständig kennzeichnenden Stellung eines Bestandteils des prioritätsjüngeren komplexen Zeichens nicht darauf ankommt, ob dieser innerhalb des zusammengesetzten Zeichens eine dominierende oder prägende Bedeutung hat, muss das mit diesem Bestandteil identische oder ähnliche prioritätsältere Zeichen auch nicht über eine gesteigerte Kennzeichnungskraft verfügen (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 Tz. 37 - Thomson life).
- BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04
Malteserkreuz
Auszug aus BPatG, 16.12.2010 - 27 W (pat) 34/10
Dabei ist hier eine Verwechslungsgefahr bereits deshalb anzunehmen, weil die jüngere Marke neben anderen Elementen einen mit der Widerspruchsmarke identischen Bestandteil enthält und dieser in dem zusammengesetzten Zeichen eine selbstständig kennzeichnende Stellung behält (EuGH GRUR 2005, 1042, 1044 [Nr. 32 ff.] - Thomson life; BGH GRUR 2006, 859, 861 [Nr. 21] - Malteserkreuz), denn es wurde der älteren Marke "telegate" mit dem weiteren Begriff "-Media" lediglich ein spezifizierendes Attribut hinzugefügt. - EuGH, 16.09.2004 - C-329/02
BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT …
Auszug aus BPatG, 16.12.2010 - 27 W (pat) 34/10
Marken sind nämlich bereits dann als ähnlich anzusehen, wenn ihre Übereinstimmungen in der Erinnerung von nicht nur unmaßgeblichen Teilen der durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Abnehmer (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2), an welche sich die hier jeweils beanspruchten Waren oder Dienstleistungen richten, die vorhandenen Unterschiede nach dem Gewicht, das ihnen in der jeweiligen Marke zukommt, so stark überwiegen, dass die betreffenden Verkehrskreise die Zeichen nicht mehr hinreichend auseinander halten können.
- BGH, 11.02.1999 - I ZB 6/97
Verwechslungsgefahr zweier Marken
Auszug aus BPatG, 16.12.2010 - 27 W (pat) 34/10
Obwohl Dienstleistungen generell weder mit den zu ihrer Erbringung verwendeten Waren und Hilfsmitteln noch mit den durch sie erzielten Ergebnissen, soweit sie Waren hervorbringen, ähnlich sind, können doch besondere Umstände die Feststellung der Ähnlichkeit nahe legen (BGH GRUR 1999, 586 - White Lion / Lions). - BGH, 19.02.2004 - I ZR 172/01
"Ferrari-Pferd"; Waren- und Zeichenähnlichkeit
Auszug aus BPatG, 16.12.2010 - 27 W (pat) 34/10
Dabei kann von Unähnlichkeit nur ausgegangen werden, wenn trotz (unterstellter) Identität der Marken die Annahme einer Verwechslungsgefahr wegen des Abstands der Waren und Dienstleistungen von vornherein ausgeschlossen ist (vgl. BGH GRUR 2004, 594 - Ferrari-Pferd). - EuGH, 25.01.2007 - C-48/05
DIE ANBRINGUNG DES OPEL-LOGOS AUF VERKLEINERTEN MODELLEN VON OPEL-FAHRZEUGEN …
Auszug aus BPatG, 16.12.2010 - 27 W (pat) 34/10
Der Schutz der älteren Marke ist dabei auf die Fälle zu beschränken, in denen die Benutzung eines identischen oder ähnlichen Zeichens durch einen Dritten die Funktionen der älteren Marke, insbesondere ihre Hauptfunktion zur Gewährleistung der Herkunft der Waren oder Dienstleistungen gegenüber den Verbrauchern, beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (vgl. EuGH GRUR 2007, 318 - Adam Opel / Autec). - EuGH, 06.05.2003 - C-104/01
Libertel
Auszug aus BPatG, 16.12.2010 - 27 W (pat) 34/10
Marken sind nämlich bereits dann als ähnlich anzusehen, wenn ihre Übereinstimmungen in der Erinnerung von nicht nur unmaßgeblichen Teilen der durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Abnehmer (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2), an welche sich die hier jeweils beanspruchten Waren oder Dienstleistungen richten, die vorhandenen Unterschiede nach dem Gewicht, das ihnen in der jeweiligen Marke zukommt, so stark überwiegen, dass die betreffenden Verkehrskreise die Zeichen nicht mehr hinreichend auseinander halten können. - EuGH, 22.06.1999 - C-342/97
Lloyd Schuhfabrik Meyer
Auszug aus BPatG, 16.12.2010 - 27 W (pat) 34/10
Dabei stehen die vorgenannten Komponenten miteinander in einer Wechselbeziehung, wobei ein höherer Grad einer Komponente den geringeren Grad einer anderen Komponente ausgleichen kann (st. Rspr.; vgl. EuGH MarkenR 1999, 236 - Lloyd/Loints; BGH GRUR 1999, 241 - Lions). - BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96
Lions
Auszug aus BPatG, 16.12.2010 - 27 W (pat) 34/10
Dabei stehen die vorgenannten Komponenten miteinander in einer Wechselbeziehung, wobei ein höherer Grad einer Komponente den geringeren Grad einer anderen Komponente ausgleichen kann (st. Rspr.; vgl. EuGH MarkenR 1999, 236 - Lloyd/Loints; BGH GRUR 1999, 241 - Lions).