Rechtsprechung
BPatG, 12.06.2007 - 27 W (pat) 40/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- markenmagazin:recht
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- CIPReport
, S. 20 (Kurzinformation)
Pit Bull
GbR als Markeninhaberin
Papierfundstellen
- GRUR 2008, 448
Wird zitiert von ... (2)
- BPatG, 27.04.2011 - 29 W (pat) 553/10
Markenbeschwerdeverfahren - "Angel-J Collection (Wort-Bild-Marke)/ANGEL" - keine …
b) Eine hochgradige Ähnlichkeit ist anzunehmen zwischen den in Klasse 40 eingetragenen Dienstleistungen "Materialbearbeitung; Druckarbeiten, nämlich Textildruck, insbesondere Auf- bzw. Bedrucken von T-Shirts, Hemden, Blusen, Sportbekleidung" und den Widerspruchswaren "Bekleidungsstücke" (Klasse 25) und "Webstoffe und Textilwaren, soweit in Klasse 24 enthalten" (vgl. BPatG 27 W (pat) 40/05 - Pit Bull). - BPatG, 23.10.2007 - 33 W (pat) 68/05 Ergänzend hat die Beschwerdeführerin auf den Beschluss 27 W (pat) 40/05 des Bundespatentgerichts verwiesen, demzufolge eine GbR auch dann alleinige Markeninhaberin sei, wenn entsprechend der früher vertretenen Rechtsauffassung ihre Gesellschafter als Markeninhaber eingetragen worden seien.
Zum anderen rechtfertigt auch der von der Beschwerdeführerin zitierte Beschluss BPatG 27 W (pat) 40/05 hier nicht, die GbR als Anmelderin anzusehen.