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   BPatG, 17.02.2011 - 27 W (pat) 518/10   

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https://dejure.org/2011,21080
BPatG, 17.02.2011 - 27 W (pat) 518/10 (https://dejure.org/2011,21080)
BPatG, Entscheidung vom 17.02.2011 - 27 W (pat) 518/10 (https://dejure.org/2011,21080)
BPatG, Entscheidung vom 17. Februar 2011 - 27 W (pat) 518/10 (https://dejure.org/2011,21080)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Madrid" - Freihaltungsbedürfnis

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Madrid" - Freihaltungsbedürfnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freihaltebedürfnis der Bezeichnung "Madrid"

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Madrid" - Freihaltungsbedürfnis

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Madrid" - Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Markenbeschwerdeverfahren - "Madrid" - Freihaltungsbedürfnis

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BPatG, 01.02.2022 - 28 W (pat) 541/20
    Bei Namen von Ländern, Regionen, Großstädten oder sonst wirtschaftlich bedeutenden Örtlichkeiten besteht eine grundsätzliche Vermutung dafür, dass sie als geografische Herkunftsangaben zur freien Verwendung für nahezu alle Waren benötigt werden, (vgl. BPatG 27 W (pat) 518/10BPatG 27 W (pat) 518/10 - Madrid; Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 13. Auflage, § 8 Rdnr. 521).

    BPatG 27 W (pat) 518/10 - Madrid; Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 13. Auflage, § 8 Rdnr. 521).

  • BPatG, 04.04.2019 - 30 W (pat) 549/17
    Zutreffend hat die Markenstelle dabei darauf hingewiesen, dass bei Namen von Ländern, Regionen, Großstädten oder sonst wirtschaftlich bedeutenden Örtlichkeiten eine grundsätzliche Vermutung dafür besteht, dass sie als geographische Herkunftsangaben zur freien Verwendung für nahezu alle Waren benötigt werden, (vgl. BPatG 27 W (pat) 518/10 v. 17. Februar 2011 - Madrid, Ströbele/Hacker/ Thiering, Markengesetz, 12. Aufl., § 8 Rdnr. 456).
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