Rechtsprechung
BPatG, 27.05.2014 - 27 W (pat) 565/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 5 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "GOTTESRACHE" - kein Verstoß gegen die guten Sitten - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
"Gottesrache" als Marke für Bekleidung verstößt nicht gegen die guten Sitten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schutzfähigkeit der zur Eintragung angemeldeten Wortmarke "GOTTESRACHE" (hier: Verstoß gegen die guten Sitten)
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "GOTTESRACHE" - kein Verstoß gegen die guten Sitten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lawblog.de (Kurzinformation)
GOTTESRACHE kommt
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
"Gottesrache" als Marke zulässig
Besprechungen u.ä.
- it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)
Zur Eintragungsfähigkeit der Marke "Gottesrache"
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BPatG, 23.04.2008 - 26 W (pat) 117/06
Pontifex
Auszug aus BPatG, 27.05.2014 - 27 W (pat) 565/13
Ein unerträglicher Verstoß gegen das sittliche Empfinden ist dann anzunehmen, wenn die angemeldete Marke über eine bloße Geschmacklosigkeit hinaus religiöse Aussagen enthält, die massiv diskriminierend und/oder die Religionsfreiheit beeinträchtigend sind bzw. ernsthaft so verstanden werden können (Ströbele, Hacker a.a.O. Rn. 626, BPatG 26 W (pat) 117/06 - Pontifex). - BPatG, 25.06.2002 - 24 W (pat) 140/01
Auszug aus BPatG, 27.05.2014 - 27 W (pat) 565/13
Maßgeblich ist hierbei die Auffassung des angesprochenen Publikums in seiner Gesamtheit, wobei weder eine übertrieben laxe noch eine besonders feinfühlige Meinung des durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers entscheidet (BPatG 24 W (pat) 140/01 - Dalai Lama; BPatG Mitt. - BGH, 18.09.1963 - Ib ZB 21/62
Eintragung des Warenzeichens 718 986 "K. L. Schweizer" für die Ware "Schweizer …
Auszug aus BPatG, 27.05.2014 - 27 W (pat) 565/13
Gegen die guten Sitten verstoßen Marken, die das Empfinden eines beachtlichen Teils der beteiligten Verkehrskreise zu verletzen geeignet sind, indem sie sittlich, politisch oder religiös anstößig wirken oder eine grobe Geschmacksverletzung enthalten (BGH GRUR 1964, 136, 137 - Schweizer).