Weitere Entscheidung unten: BPatG, 26.02.2008

Rechtsprechung
   BPatG, 09.10.2007 - 27 W (pat) 57/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,40295
BPatG, 09.10.2007 - 27 W (pat) 57/07 (https://dejure.org/2007,40295)
BPatG, Entscheidung vom 09.10.2007 - 27 W (pat) 57/07 (https://dejure.org/2007,40295)
BPatG, Entscheidung vom 09. Oktober 2007 - 27 W (pat) 57/07 (https://dejure.org/2007,40295)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,40295) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 09.10.2007 - 27 W (pat) 57/07
    Durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Abnehmer (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT. 2) werden in der angegriffenen Kennzeichnung aufgrund ihrer graphischen Ausgestaltung einen Hinweis auf die Herkunft der beanspruchten Waren aus einem bestimmten Unternehmen sehen, so dass die Anmeldemarke zwar nicht aufgrund ihrer Wortelemente und der einzelnen verwendeten graphischen Gestaltungsmittel, wohl aber aufgrund der konkreten Anordnung dieser Elemente und des sich hieraus ergebenden bildlichen Gesamteindrucks schutzfähig war und ist.

    Auch Belange der Allgemeinheit (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 607 [Rz. 51] -LIBERTEL) stehen dem nicht entgegen.

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 09.10.2007 - 27 W (pat) 57/07
    Durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Abnehmer (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT. 2) werden in der angegriffenen Kennzeichnung aufgrund ihrer graphischen Ausgestaltung einen Hinweis auf die Herkunft der beanspruchten Waren aus einem bestimmten Unternehmen sehen, so dass die Anmeldemarke zwar nicht aufgrund ihrer Wortelemente und der einzelnen verwendeten graphischen Gestaltungsmittel, wohl aber aufgrund der konkreten Anordnung dieser Elemente und des sich hieraus ergebenden bildlichen Gesamteindrucks schutzfähig war und ist.
  • BGH, 11.10.2001 - I ZB 5/99

    OMEPRAZOK; Voraussetzungen einer Täuschung durch eine Marke; Unzulässigkeit der

    Auszug aus BPatG, 09.10.2007 - 27 W (pat) 57/07
    Eine Täuschungsgefahr ist zu verneinen, wenn die Möglichkeit einer rechtmäßigen Markenbenutzung für die beanspruchten Waren besteht (vgl. BGH GRUR 2002, 540 - OMEPRAZOK).
  • BGH, 21.09.2000 - I ZB 35/98

    SWISS ARMY; Bezeichnung ähnlich einer staatlichen Einrichtung

    Auszug aus BPatG, 09.10.2007 - 27 W (pat) 57/07
    Nach der Lebenserfahrung gibt es Möglichkeiten, die angegriffene Marke so zur Kennzeichnung zu verwenden, dass der Verbraucher sie als Marke versteht (vgl. BGH GRUR 2001, 240 - SWISS-ARMY; INGERL/ROHNKE, Markengesetz, 2. Aufl., § 8 Rn. 116).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZB 10/01

    "Lichtenstein"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses für eine

    Auszug aus BPatG, 09.10.2007 - 27 W (pat) 57/07
    Vernünftigerweise muss mit der Herstellung aller denkbaren Waren dort gerechnet werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 680 - CHIEMSEE; BGH GRUR 2003, 882 - LICHTENSTEIN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BPatG, 26.02.2008 - 27 W (pat) 57/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,39883
BPatG, 26.02.2008 - 27 W (pat) 57/07 (https://dejure.org/2008,39883)
BPatG, Entscheidung vom 26.02.2008 - 27 W (pat) 57/07 (https://dejure.org/2008,39883)
BPatG, Entscheidung vom 26. Februar 2008 - 27 W (pat) 57/07 (https://dejure.org/2008,39883)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,39883) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 26.02.2008 - 27 W (pat) 57/07
    Durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Abnehmer (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT. 2) werden in der angegriffenen Kennzeichnung aufgrund ihrer graphischen Ausgestaltung einen Hinweis auf die Herkunft der beanspruchten Waren aus einem bestimmten Unternehmen sehen, so dass die Anmeldemarke zwar nicht aufgrund ihrer Wortelemente und der einzelnen verwendeten graphischen Gestaltungsmittel, wohl aber aufgrund der konkreten Anordnung dieser Elemente und des sich hieraus ergebenden bildlichen Gesamteindrucks schutzfähig war und ist.

    Auch Belange der Allgemeinheit (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 607 [Rz. 51] - LIBERTEL) stehen dem nicht entgegen.

  • BGH, 21.09.2000 - I ZB 35/98

    SWISS ARMY; Bezeichnung ähnlich einer staatlichen Einrichtung

    Auszug aus BPatG, 26.02.2008 - 27 W (pat) 57/07
    Nach der Lebenserfahrung gibt es Möglichkeiten, die angegriffene Marke so zur Kennzeichnung zu verwenden, dass der Verbraucher sie als Marke versteht (vgl. BGH GRUR 2001, 240 - SWISS-ARMY; INGERL/ROHNKE, Markengesetz, 2. Aufl., § 8 Rn. 116).
  • BGH, 11.10.2001 - I ZB 5/99

    OMEPRAZOK; Voraussetzungen einer Täuschung durch eine Marke; Unzulässigkeit der

    Auszug aus BPatG, 26.02.2008 - 27 W (pat) 57/07
    Eine Täuschungsgefahr ist zu verneinen, wenn die Möglichkeit einer rechtmäßigen Markenbenutzung für die beanspruchten Waren besteht (vgl. BGH GRUR 2002, 540 - OMEPRAZOK).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZB 10/01

    "Lichtenstein"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses für eine

    Auszug aus BPatG, 26.02.2008 - 27 W (pat) 57/07
    Vernünftigerweise muss mit der Herstellung aller denkbaren Waren dort gerechnet werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 680 - CHIEMSEE; BGH GRUR 2003, 882 - LICHTENSTEIN).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 26.02.2008 - 27 W (pat) 57/07
    Durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Abnehmer (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT. 2) werden in der angegriffenen Kennzeichnung aufgrund ihrer graphischen Ausgestaltung einen Hinweis auf die Herkunft der beanspruchten Waren aus einem bestimmten Unternehmen sehen, so dass die Anmeldemarke zwar nicht aufgrund ihrer Wortelemente und der einzelnen verwendeten graphischen Gestaltungsmittel, wohl aber aufgrund der konkreten Anordnung dieser Elemente und des sich hieraus ergebenden bildlichen Gesamteindrucks schutzfähig war und ist.
  • BPatG, 26.01.2017 - 30 W (pat) 8/14

    Anforderungen an den Nachweis der Bösgläubigkeit bei Anmeldung einer Marke i.S.d.

    Der Senat geht aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2006, 704 - Markenwert) von einem Regelwert i. H. v. 50.000 EUR aus (vgl. BPatG, Beschluss vom 26. Februar 2008 27 W (pat) 57/07, BeckRS 2008, 05297 - Maui Sports; siehe auch Ströbele/Hacker, a. a. O., § 71 Rn. 35).
  • BPatG, 26.10.2018 - 28 W (pat) 24/17

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Ecomax" - zum Fehlen einer

    Auch der Senat geht auf Grund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2006, 704 - Markenwert) von einem Regelwert des Löschungsverfahrens in Höhe von EUR 50.000,- aus (vgl. ergänzend BPatG, Beschluss vom 26. Februar 2008, 27 W (pat) 57/07 - Maui Sports).
  • BPatG, 26.10.2018 - 28 W (pat) 27/17

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Ecosis" - zur Vorlage einer

    Auch der Senat geht auf Grund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2006, 704 - Markenwert) von einem Regelwert des Löschungsverfahrens in Höhe von EUR 50.000,- aus (vgl. ergänzend BPatG, Beschluss vom 26. Februar 2008, 27 W (pat) 57/07 - Maui Sports).
  • BPatG, 12.12.2012 - 28 W (pat) 48/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "kiel (Wort-Bild-Marke)" -

    Für das Löschungsverfahren ist dabei nach Ansicht des Senats ein Regelgegenstandswert von 50.000,-- EUR angemessen (so auch BPatG 27 W (pat) 57/07 - MAUI SPORTS; 24 W (pat) 20/07 - SAMADHI; 26 W (pat) 2/10 - Erblüh Tee; 33 W (pat) 138/09 - DEVO; 33 W (pat) 68/10 - BVDV; 29 W (pat) 39/09 - Andernacher Geysir).
  • BPatG, 18.12.2012 - 27 W (pat) 93/12

    Bösgläubige Nichtbenutzung - Markenbeschwerdelöschungsverfahren - Beschwerde

    Als Orientierung gelten unter Verweis auf die Markenwert-Entscheidung des Bundesgerichtshofs 50.000 EUR für unbenutzte und 100.000 EUR für benutzte Marken (BPatG, Beschl. v. 21.02.011, 29 W (pat) 39/09 - Andernacher Geysir (rechtskräftig); Beschl. v. 26.02.2008, 27 W (pat) 57/07 - Maui Sports; Beschl. v. 07.02.2012, 27 W (pat) 15/11 - KHR).
  • BPatG, 07.02.2012 - 27 W (pat) 15/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "bonntango" - kein Freihaltungsbedürfnis -

    Bei Löschungs-Beschwerdeverfahren geht der Senat aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2006, 704 - Markenwert) von einem Regelwert i. H. v. 50.000 EUR aus (BPatG, Beschluss vom 26. Februar 2008 -27 W (pat) 57/07, BeckRS 2008, 05297 - Maui Sports).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht