Rechtsprechung
BPatG, 09.10.2007 - 27 W (pat) 57/07 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- BPatG, 09.10.2007 - 27 W (pat) 57/07
- BPatG, 26.02.2008 - 27 W (pat) 57/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 06.05.2003 - C-104/01
Libertel
Auszug aus BPatG, 09.10.2007 - 27 W (pat) 57/07
Durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Abnehmer (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT. 2) werden in der angegriffenen Kennzeichnung aufgrund ihrer graphischen Ausgestaltung einen Hinweis auf die Herkunft der beanspruchten Waren aus einem bestimmten Unternehmen sehen, so dass die Anmeldemarke zwar nicht aufgrund ihrer Wortelemente und der einzelnen verwendeten graphischen Gestaltungsmittel, wohl aber aufgrund der konkreten Anordnung dieser Elemente und des sich hieraus ergebenden bildlichen Gesamteindrucks schutzfähig war und ist.Auch Belange der Allgemeinheit (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 607 [Rz. 51] -LIBERTEL) stehen dem nicht entgegen.
- EuGH, 16.09.2004 - C-329/02
BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT …
Auszug aus BPatG, 09.10.2007 - 27 W (pat) 57/07
Durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Abnehmer (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT. 2) werden in der angegriffenen Kennzeichnung aufgrund ihrer graphischen Ausgestaltung einen Hinweis auf die Herkunft der beanspruchten Waren aus einem bestimmten Unternehmen sehen, so dass die Anmeldemarke zwar nicht aufgrund ihrer Wortelemente und der einzelnen verwendeten graphischen Gestaltungsmittel, wohl aber aufgrund der konkreten Anordnung dieser Elemente und des sich hieraus ergebenden bildlichen Gesamteindrucks schutzfähig war und ist. - BGH, 11.10.2001 - I ZB 5/99
OMEPRAZOK; Voraussetzungen einer Täuschung durch eine Marke; Unzulässigkeit der …
Auszug aus BPatG, 09.10.2007 - 27 W (pat) 57/07
Eine Täuschungsgefahr ist zu verneinen, wenn die Möglichkeit einer rechtmäßigen Markenbenutzung für die beanspruchten Waren besteht (vgl. BGH GRUR 2002, 540 - OMEPRAZOK). - BGH, 21.09.2000 - I ZB 35/98
SWISS ARMY; Bezeichnung ähnlich einer staatlichen Einrichtung
Auszug aus BPatG, 09.10.2007 - 27 W (pat) 57/07
Nach der Lebenserfahrung gibt es Möglichkeiten, die angegriffene Marke so zur Kennzeichnung zu verwenden, dass der Verbraucher sie als Marke versteht (vgl. BGH GRUR 2001, 240 - SWISS-ARMY;… INGERL/ROHNKE, Markengesetz, 2. Aufl., § 8 Rn. 116). - BGH, 17.07.2003 - I ZB 10/01
"Lichtenstein"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses für eine …
Auszug aus BPatG, 09.10.2007 - 27 W (pat) 57/07
Vernünftigerweise muss mit der Herstellung aller denkbaren Waren dort gerechnet werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 680 - CHIEMSEE; BGH GRUR 2003, 882 - LICHTENSTEIN).
Rechtsprechung
BPatG, 26.02.2008 - 27 W (pat) 57/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 09.10.2007 - 27 W (pat) 57/07
- BPatG, 26.02.2008 - 27 W (pat) 57/07
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 06.05.2003 - C-104/01
Libertel
Auszug aus BPatG, 26.02.2008 - 27 W (pat) 57/07
Durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Abnehmer (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT. 2) werden in der angegriffenen Kennzeichnung aufgrund ihrer graphischen Ausgestaltung einen Hinweis auf die Herkunft der beanspruchten Waren aus einem bestimmten Unternehmen sehen, so dass die Anmeldemarke zwar nicht aufgrund ihrer Wortelemente und der einzelnen verwendeten graphischen Gestaltungsmittel, wohl aber aufgrund der konkreten Anordnung dieser Elemente und des sich hieraus ergebenden bildlichen Gesamteindrucks schutzfähig war und ist.Auch Belange der Allgemeinheit (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 607 [Rz. 51] - LIBERTEL) stehen dem nicht entgegen.
- BGH, 21.09.2000 - I ZB 35/98
SWISS ARMY; Bezeichnung ähnlich einer staatlichen Einrichtung
Auszug aus BPatG, 26.02.2008 - 27 W (pat) 57/07
Nach der Lebenserfahrung gibt es Möglichkeiten, die angegriffene Marke so zur Kennzeichnung zu verwenden, dass der Verbraucher sie als Marke versteht (vgl. BGH GRUR 2001, 240 - SWISS-ARMY;… INGERL/ROHNKE, Markengesetz, 2. Aufl., § 8 Rn. 116). - BGH, 11.10.2001 - I ZB 5/99
OMEPRAZOK; Voraussetzungen einer Täuschung durch eine Marke; Unzulässigkeit der …
Auszug aus BPatG, 26.02.2008 - 27 W (pat) 57/07
Eine Täuschungsgefahr ist zu verneinen, wenn die Möglichkeit einer rechtmäßigen Markenbenutzung für die beanspruchten Waren besteht (vgl. BGH GRUR 2002, 540 - OMEPRAZOK). - BGH, 17.07.2003 - I ZB 10/01
"Lichtenstein"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses für eine …
Auszug aus BPatG, 26.02.2008 - 27 W (pat) 57/07
Vernünftigerweise muss mit der Herstellung aller denkbaren Waren dort gerechnet werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 680 - CHIEMSEE; BGH GRUR 2003, 882 - LICHTENSTEIN). - EuGH, 16.09.2004 - C-329/02
BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT …
Auszug aus BPatG, 26.02.2008 - 27 W (pat) 57/07
Durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Abnehmer (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT. 2) werden in der angegriffenen Kennzeichnung aufgrund ihrer graphischen Ausgestaltung einen Hinweis auf die Herkunft der beanspruchten Waren aus einem bestimmten Unternehmen sehen, so dass die Anmeldemarke zwar nicht aufgrund ihrer Wortelemente und der einzelnen verwendeten graphischen Gestaltungsmittel, wohl aber aufgrund der konkreten Anordnung dieser Elemente und des sich hieraus ergebenden bildlichen Gesamteindrucks schutzfähig war und ist.
- BPatG, 26.01.2017 - 30 W (pat) 8/14
Anforderungen an den Nachweis der Bösgläubigkeit bei Anmeldung einer Marke i.S.d. …
Der Senat geht aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2006, 704 - Markenwert) von einem Regelwert i. H. v. 50.000 EUR aus (vgl. BPatG, Beschluss vom 26. Februar 2008 27 W (pat) 57/07, BeckRS 2008, 05297 - Maui Sports;… siehe auch Ströbele/Hacker, a. a. O., § 71 Rn. 35). - BPatG, 26.10.2018 - 28 W (pat) 24/17
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Ecomax" - zum Fehlen einer …
Auch der Senat geht auf Grund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2006, 704 - Markenwert) von einem Regelwert des Löschungsverfahrens in Höhe von EUR 50.000,- aus (vgl. ergänzend BPatG, Beschluss vom 26. Februar 2008, 27 W (pat) 57/07 - Maui Sports). - BPatG, 26.10.2018 - 28 W (pat) 27/17
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Ecosis" - zur Vorlage einer …
Auch der Senat geht auf Grund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2006, 704 - Markenwert) von einem Regelwert des Löschungsverfahrens in Höhe von EUR 50.000,- aus (vgl. ergänzend BPatG, Beschluss vom 26. Februar 2008, 27 W (pat) 57/07 - Maui Sports).
- BPatG, 12.12.2012 - 28 W (pat) 48/11
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "kiel (Wort-Bild-Marke)" - …
Für das Löschungsverfahren ist dabei nach Ansicht des Senats ein Regelgegenstandswert von 50.000,-- EUR angemessen (so auch BPatG 27 W (pat) 57/07 - MAUI SPORTS; 24 W (pat) 20/07 - SAMADHI; 26 W (pat) 2/10 - Erblüh Tee; 33 W (pat) 138/09 - DEVO; 33 W (pat) 68/10 - BVDV; 29 W (pat) 39/09 - Andernacher Geysir). - BPatG, 18.12.2012 - 27 W (pat) 93/12
Bösgläubige Nichtbenutzung - Markenbeschwerdelöschungsverfahren - Beschwerde …
Als Orientierung gelten unter Verweis auf die Markenwert-Entscheidung des Bundesgerichtshofs 50.000 EUR für unbenutzte und 100.000 EUR für benutzte Marken (BPatG, Beschl. v. 21.02.011, 29 W (pat) 39/09 - Andernacher Geysir (rechtskräftig); Beschl. v. 26.02.2008, 27 W (pat) 57/07 - Maui Sports; Beschl. v. 07.02.2012, 27 W (pat) 15/11 - KHR). - BPatG, 07.02.2012 - 27 W (pat) 15/11
Markenbeschwerdeverfahren - "bonntango" - kein Freihaltungsbedürfnis - …
Bei Löschungs-Beschwerdeverfahren geht der Senat aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2006, 704 - Markenwert) von einem Regelwert i. H. v. 50.000 EUR aus (BPatG, Beschluss vom 26. Februar 2008 -27 W (pat) 57/07, BeckRS 2008, 05297 - Maui Sports).