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   BPatG, 26.02.2008 - 27 W (pat) 62/07   

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https://dejure.org/2008,37385
BPatG, 26.02.2008 - 27 W (pat) 62/07 (https://dejure.org/2008,37385)
BPatG, Entscheidung vom 26.02.2008 - 27 W (pat) 62/07 (https://dejure.org/2008,37385)
BPatG, Entscheidung vom 26. Februar 2008 - 27 W (pat) 62/07 (https://dejure.org/2008,37385)
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  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 26.02.2008 - 27 W (pat) 62/07
    Durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Abnehmer (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT. 2) werden in der angegriffenen Kennzeichnung aufgrund ihrer graphischen Ausgestaltung einen Hinweis auf die Herkunft der beanspruchten Waren aus einem bestimmten Unternehmen sehen, so dass die Anmeldemarke zwar nicht aufgrund ihrer Wortelemente und der einzelnen verwendeten graphischen Gestaltungsmittel, wohl aber aufgrund der konkreten Anordnung dieser Elemente und des sich hieraus ergebenden bildlichen Gesamteindrucks schutzfähig war und ist.

    Auch Belange der Allgemeinheit (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 607 [Rz. 51] - LIBERTEL) stehen dem nicht entgegen.

  • BGH, 21.09.2000 - I ZB 35/98

    SWISS ARMY; Bezeichnung ähnlich einer staatlichen Einrichtung

    Auszug aus BPatG, 26.02.2008 - 27 W (pat) 62/07
    Nach der Lebenserfahrung gibt es Möglichkeiten, die angegriffene Marke so zur Kennzeichnung zu verwenden, dass der Verbraucher sie als Marke versteht (vgl. BGH GRUR 2001, 240 - SWISS-ARMY; INGERL/ROHNKE, Markengesetz, 2. Aufl., § 8 Rn. 116).
  • BGH, 11.10.2001 - I ZB 5/99

    OMEPRAZOK; Voraussetzungen einer Täuschung durch eine Marke; Unzulässigkeit der

    Auszug aus BPatG, 26.02.2008 - 27 W (pat) 62/07
    Eine Täuschungsgefahr ist zu verneinen, wenn die Möglichkeit einer rechtmäßigen Markenbenutzung für die beanspruchten Waren besteht (vgl. BGH GRUR 2002, 540 - OMEPRAZOK).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZB 10/01

    "Lichtenstein"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses für eine

    Auszug aus BPatG, 26.02.2008 - 27 W (pat) 62/07
    Vernünftigerweise muss mit der Herstellung aller denkbaren Waren dort gerechnet werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 680 - CHIEMSEE; BGH GRUR 2003, 882 - LICHTENSTEIN).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 26.02.2008 - 27 W (pat) 62/07
    Durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Abnehmer (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT. 2) werden in der angegriffenen Kennzeichnung aufgrund ihrer graphischen Ausgestaltung einen Hinweis auf die Herkunft der beanspruchten Waren aus einem bestimmten Unternehmen sehen, so dass die Anmeldemarke zwar nicht aufgrund ihrer Wortelemente und der einzelnen verwendeten graphischen Gestaltungsmittel, wohl aber aufgrund der konkreten Anordnung dieser Elemente und des sich hieraus ergebenden bildlichen Gesamteindrucks schutzfähig war und ist.
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   BPatG, 09.10.2007 - 27 W (pat) 62/07   

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https://dejure.org/2007,39749
BPatG, 09.10.2007 - 27 W (pat) 62/07 (https://dejure.org/2007,39749)
BPatG, Entscheidung vom 09.10.2007 - 27 W (pat) 62/07 (https://dejure.org/2007,39749)
BPatG, Entscheidung vom 09. Oktober 2007 - 27 W (pat) 62/07 (https://dejure.org/2007,39749)
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  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 09.10.2007 - 27 W (pat) 62/07
    Durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Abnehmer (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT. 2) werden in der angegriffenen Kennzeichnung aufgrund ihrer graphischen Ausgestaltung einen Hinweis auf die Herkunft der beanspruchten Waren aus einem bestimmten Unternehmen sehen, so dass die Anmeldemarke zwar nicht aufgrund ihrer Wortelemente und der einzelnen verwendeten graphischen Gestaltungsmittel, wohl aber aufgrund der konkreten Anordnung dieser Elemente und des sich hieraus ergebenden bildlichen Gesamteindrucks schutzfähig war und ist.

    Auch Belange der Allgemeinheit (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 607 [Rz. 51] - LIBERTEL) stehen dem nicht entgegen.

  • BGH, 21.09.2000 - I ZB 35/98

    SWISS ARMY; Bezeichnung ähnlich einer staatlichen Einrichtung

    Auszug aus BPatG, 09.10.2007 - 27 W (pat) 62/07
    Nach der Lebenserfahrung gibt es Möglichkeiten, die angegriffene Marke so zur Kennzeichnung zu verwenden, dass der Verbraucher sie als Marke versteht (vgl. BGH GRUR 2001, 240 - SWISS-ARMY; INGERL/ROHNKE, Markengesetz, 2. Aufl., § 8 Rn. 116).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZB 10/01

    "Lichtenstein"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses für eine

    Auszug aus BPatG, 09.10.2007 - 27 W (pat) 62/07
    Vernünftigerweise muss mit der Herstellung aller denkbaren Waren dort gerechnet werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 680 - CHIEMSEE; BGH GRUR 2003, 882 - LICHTENSTEIN).
  • BGH, 11.10.2001 - I ZB 5/99

    OMEPRAZOK; Voraussetzungen einer Täuschung durch eine Marke; Unzulässigkeit der

    Auszug aus BPatG, 09.10.2007 - 27 W (pat) 62/07
    Eine Täuschungsgefahr ist zu verneinen, wenn die Möglichkeit einer rechtmäßigen Markenbenutzung für die beanspruchten Waren besteht (vgl. BGH GRUR 2002, 540 - OMEPRAZOK).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 09.10.2007 - 27 W (pat) 62/07
    Durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Abnehmer (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT. 2) werden in der angegriffenen Kennzeichnung aufgrund ihrer graphischen Ausgestaltung einen Hinweis auf die Herkunft der beanspruchten Waren aus einem bestimmten Unternehmen sehen, so dass die Anmeldemarke zwar nicht aufgrund ihrer Wortelemente und der einzelnen verwendeten graphischen Gestaltungsmittel, wohl aber aufgrund der konkreten Anordnung dieser Elemente und des sich hieraus ergebenden bildlichen Gesamteindrucks schutzfähig war und ist.
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