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   BPatG, 10.02.2009 - 27 W (pat) 62/09   

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BPatG, 10.02.2009 - 27 W (pat) 62/09 (https://dejure.org/2009,30566)
BPatG, Entscheidung vom 10.02.2009 - 27 W (pat) 62/09 (https://dejure.org/2009,30566)
BPatG, Entscheidung vom 10. Februar 2009 - 27 W (pat) 62/09 (https://dejure.org/2009,30566)
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  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 10.02.2009 - 27 W (pat) 62/09
    Unterscheidungskraft im Sinn dieser Vorschrift ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2004, 428, 431, Nr. 48 -Henkel; BGH GRUR GRUR 2006, 850, 854, Nr. 18 -FUSSBALL WM 2006).

    Bei der Entscheidung über die Eintragbarkeit einer Marke handelt es sich um keine Ermessens-, sondern um eine gebundene Entscheidung, die jeweils einer auf den Einzelfall bezogenen Prüfung unterliegt (vgl. BGH BlPMZ 1998, 248, 249 -Today; EuGH GRUR 2004, 428, Rn. 60 ff. -Henkel).

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 10.02.2009 - 27 W (pat) 62/09
    Einer fremdsprachigen Wortmarke, wie der vorliegenden, fehlt die Unterscheidungskraft, wenn die beteiligten inländischen Verkehrskreise, d. h. der Handel und die Durchschnittsverbraucher im Stande sind, deren Bedeutung zu erkennen (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, 413, Nr. 26, 32 -Matratzen Concord/Hukla).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 10.02.2009 - 27 W (pat) 62/09
    Bei Wortmarken ist aber auch dann von fehlender Unterscheidungskraft auszugehen, wenn es sich um eine gebräuchliche Wortfolge einer bekannten Fremdsprache handelt, welche die Verbraucher, etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung, stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstehen (BGH GRUR 2003, 1050 -Cityservice).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 10.02.2009 - 27 W (pat) 62/09
    Unterscheidungskraft im Sinn dieser Vorschrift ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2004, 428, 431, Nr. 48 -Henkel; BGH GRUR GRUR 2006, 850, 854, Nr. 18 -FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

    Auszug aus BPatG, 10.02.2009 - 27 W (pat) 62/09
    Bei der Entscheidung über die Eintragbarkeit einer Marke handelt es sich um keine Ermessens-, sondern um eine gebundene Entscheidung, die jeweils einer auf den Einzelfall bezogenen Prüfung unterliegt (vgl. BGH BlPMZ 1998, 248, 249 -Today; EuGH GRUR 2004, 428, Rn. 60 ff. -Henkel).
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