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   BPatG, 20.02.2017 - 27 W (pat) 72/14   

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BPatG, 20.02.2017 - 27 W (pat) 72/14 (https://dejure.org/2017,3502)
BPatG, Entscheidung vom 20.02.2017 - 27 W (pat) 72/14 (https://dejure.org/2017,3502)
BPatG, Entscheidung vom 20. Februar 2017 - 27 W (pat) 72/14 (https://dejure.org/2017,3502)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "art FORUM BERLIN (Wort-Bild-Marke)/art (Werktitel)" - zum Schutz von Werktiteln gegen Verwechslungsgefahr - Warenidentität - zur Kennzeichnungskraft - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (35)

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 20.02.2017 - 27 W (pat) 72/14
    Das schließt nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer komplexen Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können (EuGH GRUR 2005, 1042 Rn. 28 f. - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2012, 64 Rn. 14 - Maalox/Melox-GRY; GRUR 2009, 487 Rn. 32 - Metrobus; GRUR 2006, 60 Rn. 17 - coccodrillo).

    Eine solche wird angenommen, wenn ein mit der älteren Marke übereinstimmender Bestandteil identisch oder ähnlich in eine komplexe Marke aufgenommen wird, in der er neben einem Unternehmenskennzeichen oder Serienzeichen des Inhabers der jüngeren Marke eine selbständig kennzeichnende Stellung behält, und wenn wegen der Übereinstimmung dieses Bestandteils mit der älteren Marke bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck hervorgerufen wird, dass die fraglichen Waren oder Dienstleistungen aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (vgl. EuGH, GRUR 2005, 1042 Rdnr. 31 - THOMSON LIFE; GRUR 2010, 933 Rdnr. 34 - Barbara Becker; BGH GRUR 2010, 646 Rdnr. 15 - OFFROAD; BGH GRUR 2006, 859 - Malteserkreuz).

    Zwar ist es nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesgerichtshofs nicht ausgeschlossen, dass ein Zeichen, das als Bestandteil in eine zusammengesetzte Marke oder eine komplexe Kennzeichnung aufgenommen wird, eine selbständig kennzeichnende Stellung behält, ohne dass es das Erscheinungsbild der zusammengesetzten Marke oder komplexen Kennzeichnung dominiert oder prägt (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 Rdnr. 30 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2004, 865, 866 - Mustang).

  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 231/06

    airdsl

    Auszug aus BPatG, 20.02.2017 - 27 W (pat) 72/14
    Denn dies gilt nur, wenn es sich um Zeichen handelt, die keine beschreibende Angabe darstellen und sich auch nicht an solche unmittelbar anlehnen, bei denen die unterschwellige Sachaussage also nicht ohne nähere Überlegung erkannt werden kann (vgl. BGH GRUR 2009, 1055, 1059 (Nr. 65) - airdsl).

    Für die Annahme einer Verwechslungsgefahr reicht dabei regelmäßig bereits die hinreichende Übereinstimmung in einer Hinsicht aus (BGH GRUR 2009, 1055 Rn. 26 - airdsl; BGHZ 139, 340, 347 -Lions; BGH MarkenR 2008, 393, Rn. 21 - HEITEC).

    Von einer schriftbildlichen Prägung einer Wort-/Bildmarke durch ein Wortelement ist nur dann auszugehen, wenn es sich bei dem Bildbestandteil um eine nichtssagende oder geläufige und nicht ins Gewicht fallende Verzierung handelt (BGH GRUR 2009, 1055 (Nr. 27) - airdsl; GRUR 2008, 903, 905 - Sierra Antiguo).

  • BGH, 02.12.2009 - I ZR 44/07

    OFFROAD

    Auszug aus BPatG, 20.02.2017 - 27 W (pat) 72/14
    Eine solche wird angenommen, wenn ein mit der älteren Marke übereinstimmender Bestandteil identisch oder ähnlich in eine komplexe Marke aufgenommen wird, in der er neben einem Unternehmenskennzeichen oder Serienzeichen des Inhabers der jüngeren Marke eine selbständig kennzeichnende Stellung behält, und wenn wegen der Übereinstimmung dieses Bestandteils mit der älteren Marke bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck hervorgerufen wird, dass die fraglichen Waren oder Dienstleistungen aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (vgl. EuGH, GRUR 2005, 1042 Rdnr. 31 - THOMSON LIFE; GRUR 2010, 933 Rdnr. 34 - Barbara Becker; BGH GRUR 2010, 646 Rdnr. 15 - OFFROAD; BGH GRUR 2006, 859 - Malteserkreuz).

    Gegen eine solche selbständig kennzeichnende Stellung spricht jedoch, dass der Verkehr die Wörter "art" und "Forum Berlin" aufgrund ihrer klaren Bedeutung als beschreibenden Gesamtbegriff ("Kunstforum Berlin") erkennen wird, und der dem übernommenen Bestandteil hinzugesetzte (beschreibende) Bestandteil kein Unternehmenskennzeichen oder Serienzeichen der Inhaberin der jüngeren Marke ist (vgl. BGH GRUR 2010, 646, 648 (Nr. 17) - OFFROAD).

  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

    Auszug aus BPatG, 20.02.2017 - 27 W (pat) 72/14
    Weiterhin ist nicht ausgeschlossen, dass ein Zeichen, das als Bestandteil in eine zusammengesetzte Marke aufgenommen wird, eine selbständig kennzeichnende Stellung behält, ohne dass es das Erscheinungsbild der Marke dominiert oder prägt (EuGH a. a. O. - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2004, 865, 866 - Mustang).

    Zwar ist es nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesgerichtshofs nicht ausgeschlossen, dass ein Zeichen, das als Bestandteil in eine zusammengesetzte Marke oder eine komplexe Kennzeichnung aufgenommen wird, eine selbständig kennzeichnende Stellung behält, ohne dass es das Erscheinungsbild der zusammengesetzten Marke oder komplexen Kennzeichnung dominiert oder prägt (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042 Rdnr. 30 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2004, 865, 866 - Mustang).

  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 152/96

    SZENE; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus BPatG, 20.02.2017 - 27 W (pat) 72/14
    Wie die Beschwerdeführerin vorträgt, sind an die Unterscheidungskraft von Zeitschriftentiteln nach der Rechtsprechung des BGH nur geringe Anforderungen zu stellen (BGH a. a. O. - Stimmt"s; GRUR 2000, 70, 72 - Szene).

    Dies wird für bekannte Titel regelmäßig erscheinender Druckschriften bejaht (BGH GRUR 2000, 70, 72 - Szene; GRUR 1999, 235, 237 - Wheels Magazine), so dass eine mittelbare Verwechslungsgefahr  grundsätzlich möglich ist.

  • BGH, 22.03.2012 - I ZR 102/10

    Stimmt's?

    Auszug aus BPatG, 20.02.2017 - 27 W (pat) 72/14
    Sie sind daher in der Regel nur gegen die Gefahr einer unmittelbaren Verwechslung im engeren Sinne geschützt (BGH, Urteil vom 28.04.2016, I ZR 254/14, juris - Kinderstube; GRUR 2012, 1265 - Stimmt"s; GRUR 2005, 264, 265 f. - Das Telefon-Sparbuch, m. w. N).

    Ein Werktitel, der von Haus aus nur eine schwache Unterscheidungskraft aufweist, wird in der Regel durch intensive Benutzung durchschnittliche Kennzeichnungskraft erhalten (BGH, GRUR 2012, 1265 - Stimmt"s).

  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 85/11

    Culinaria/Villa Culinaria

    Auszug aus BPatG, 20.02.2017 - 27 W (pat) 72/14
    Für den Vergleich von Werktiteln und Marken ist - wie allgemein im Kennzeichenrecht - der Gesamteindruck der Vergleichszeichen unter Berücksichtigung der unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente maßgebend (BGH GRUR 2002, 1083, 1084 - 1, 2,3 im Sauseschritt; BGH GRUR 2013, 833 Rn. 30 - Culinaria/Villa Culinaria; GRUR 2012, 1040 Rn. 25 - pjur/pure; GRUR 2008, 909 Rn. 13 - Pantogast; GRUR 2008, 905 Rn. 12 - Pantohexal).

    Bei dieser Art von Verwechslungsgefahr erkennt der Verkehr zwar die Unterschiede zwischen den Zeichen, geht aber wegen ihrer teilweisen Übereinstimmung von organisatorischen oder wirtschaftlichen Verbindungen zwischen den Zeicheninhabern aus (vgl. BGH GRUR 2013, 833 Rdnr. 69 - Culinaria/Villa Culinaria; GRUR 2002, 171, 175 - Marlboro-Dach).

  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

    Auszug aus BPatG, 20.02.2017 - 27 W (pat) 72/14
    Das schließt nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer komplexen Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können (EuGH GRUR 2005, 1042 Rn. 28 f. - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2012, 64 Rn. 14 - Maalox/Melox-GRY; GRUR 2009, 487 Rn. 32 - Metrobus; GRUR 2006, 60 Rn. 17 - coccodrillo).

    Eine Prägung des Gesamteindrucks einer mehrgliedrigen Marke durch einen einzelnen Bestandteil kann nur angenommen werden, wenn davon auszugehen ist, dass die übrigen Markenbestandteile für die angesprochenen Verkehrskreise in einer Weise zurücktreten, dass sie für den Gesamteindruck vernachlässigt werden können (BGH GRUR 2006, 60 Rdnr. 19 - cocoddrillo), was im Einzelfall konkret festzustellen ist (BGH GRUR 2011, 824, 825 - Kappa).

  • BGH, 01.06.2011 - I ZB 52/09

    Maalox/Melox-GRY

    Auszug aus BPatG, 20.02.2017 - 27 W (pat) 72/14
    Liegen keine konkreten Anhaltspunkte vor, die für eine hohe oder geringe Kennzeichnungskraft sprechen, ist von normaler oder - was dem entspricht - durchschnittlicher Kennzeichnungskraft auszugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juni 2011 - I ZB 52/09, GRUR 2012, 64 Rn. 12 = WRP 2012, 83 - Maalox/Melox-GRY; Beschluss vom 9. Juli 2015 - I ZB 16/14, GRUR 2016, 283 Rn. = WRP 2016, 210 - BSA/DSA DEUTSCHE SPORTMANAGEMENTAKADEMIE).

    Das schließt nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer komplexen Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können (EuGH GRUR 2005, 1042 Rn. 28 f. - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2012, 64 Rn. 14 - Maalox/Melox-GRY; GRUR 2009, 487 Rn. 32 - Metrobus; GRUR 2006, 60 Rn. 17 - coccodrillo).

  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 191/01

    Zwilling/Zweibrüder

    Auszug aus BPatG, 20.02.2017 - 27 W (pat) 72/14
    Voraussetzung für die Anwendung des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG ist, dass das angegriffene Zeichen überhaupt in relevantem Umfang gedanklich mit der bekannten Marke in Verbindung gebracht wird (BGH GRUR 2004, 779, 783 - Zwilling/Zweibrüder).
  • BGH, 10.04.2003 - I ZR 276/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Tupper(ware)party"

  • BGH, 22.02.2001 - I ZR 194/98

    Dorf MÜNSTERLAND; Prägung des Gesamteindrucks einer Wort-/Bildmarke

  • BGH, 05.04.2001 - I ZR 168/98

    Marlboro-Dach; Beurteilung des Gesamteindrucks bei Überlagerung eines verwendeten

  • BGH, 27.04.2000 - I ZR 236/97

    Davidoff; Schutz bekannter Marken

  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 6/96

    "Wheels Magazine"; Titelschutz einer Zeitschrift

  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

  • EuGH, 24.06.2010 - C-51/09

    Becker / Harman International Industries - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

  • BGH, 11.04.2013 - I ZR 214/11

    VOLKSWAGEN/Volks. Inspektio

  • BGH, 31.10.2013 - I ZR 49/12

    OTTO CAP - Markenverletzungsstreit: Ausnutzung eines bekannten

  • BGH, 06.06.2002 - I ZR 108/00

    "1, 2, 3 im Sauseschritt"; Verwechselungsgefahr zweier klanglich ähnlicher

  • BGH, 21.06.2001 - I ZR 27/99

    Auto Magazin; Unterscheidungskraft eines Zeitschriftentitels

  • BGH, 01.03.2001 - I ZR 211/98

    Die ARD unterliegt im Titelstreit - Sat.1 und ProSieben dürfen ihre Nachrichten

  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 181/02

    Das Telefon-Sparbuch

  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 162/05

    HEITEC

  • BGH, 29.05.2008 - I ZB 55/05

    Pantogast

  • BGH, 29.05.2008 - I ZB 54/05

    Pantohexal

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • BGH, 20.01.2011 - I ZR 31/09

    Kappa

  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 100/10

    pjur/pure

  • BGH, 09.07.2015 - I ZB 16/14

    BSA/DSA DEUTSCHE SPORTMANAGEMENTAKADEMIE - Markenlöschung wegen

  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 254/14

    Kinderstube - Markenrechtsverletzung: Einheitliches Werktitelrecht für

  • BGH, 02.06.2016 - I ZR 75/15

    Wunderbaum II - Markenrechtsschutz: Originäre Kennzeichnungskraft der Marke bei

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