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   BPatG, 09.02.2015 - 27 W (pat) 73/14   

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BPatG, 09.02.2015 - 27 W (pat) 73/14 (https://dejure.org/2015,5277)
BPatG, Entscheidung vom 09.02.2015 - 27 W (pat) 73/14 (https://dejure.org/2015,5277)
BPatG, Entscheidung vom 09. Februar 2015 - 27 W (pat) 73/14 (https://dejure.org/2015,5277)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    AppOtheke

    § 54 MarkenG, § 50 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "AppOtheke" - offenkundige Abwandlung eines gebräuchlichen Begriffs - Berücksichtigung aller verkehrsüblichen Schreibweisen - Wortanfang "App" führt nicht von dem Begriff "Apotheke" weg - keine Bezeichnung einer ...

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bestimmte Schreibweisen von Wortmarken können nicht zu einer Unterscheidungskraft führen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der Löschung der Marke "AppOtheke" wegen fehlender Unterscheidungskraft; Offenkundige Abwandlung des allgemein gebräuchlichen Sachbegriffs "Apotheke"; Begründung eines Eintragungshindernisses durch das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft

  • kanzlei.biz

    Wortzeichen "AppOtheke" kann nicht markenrechtlich geschützt werden

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "AppOtheke" - offenkundige Abwandlung eines gebräuchlichen Begriffs - Berücksichtigung aller verkehrsüblichen Schreibweisen - Wortanfang "App" führt nicht von dem Begriff "Apotheke" weg - keine Bezeichnung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    "AppOtheke" keine schützenswerte Marke

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Einfache Abwandlungen von Begriffen als rein beschreibende Angabe

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anordnung der Löschung der Marke "AppOtheke" wegen fehlender Unterscheidungskraft

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    "AppOtheke" keine schützenswerte Marke

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 10.04.2015)

    Kein Schutz für zu geringe Unterscheidung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Markeneintrag "AppOtheke" gelöscht

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "AppOtheke" - offenkundige Abwandlung eines gebräuchlichen Begriffs - Berücksichtigung aller verkehrsüblichen Schreibweisen - Wortanfang "App" führt nicht von dem Begriff "Apotheke" weg - keine Bezeichnung einer ...

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2015, 333
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (44)

  • BGH, 17.07.2003 - I ZB 10/01

    "Lichtenstein"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses für eine

    Auszug aus BPatG, 09.02.2015 - 27 W (pat) 73/14
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung als Unterscheidungsmittel für die von der Anmeldung erfassten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen (BGH, Beschluss v. 17.07.2003 - I ZB 10/01, GRUR 2010, 825, 826 Rn. 13 - Marlene-Dietrich-Bildnis II; Beschluss v. 01.07.2010 - I ZB 35/09, GRUR 2010, 935 Rn. 8 - Die Vision; Beschluss v. 27.04.2006 - I ZB 96/05, GRUR 2006, 850, 854 Rn. 18 - FUSSBALL WM 2006; EuGH, Urteil v. 08.05.2008 - C-304/06 P, GRUR 2008, 608, 611 Rn. 66 f. - EUROHYPO).

    Der Abwandlung eines Begriffs muss selbst ein individualisierender Charakter zukommen, um Unterscheidungskraft als Marke begründen zu können (so schon BGH, Beschluss v. 23.03.1984 - I ZB 6/83, GRUR 1984, 815, 816 - Indorektal I; Beschluss v. 13.10.2004 - I ZB 10/01, GRUR 2005, 258 Rn. 18 - Roximycin).

    Gleiches gilt, wenn das Publikum die nur geringfügige Abwandlung der nicht unterscheidungskräftigen Angabe gar nicht bemerkt oder sie für einen Druck- bzw. Hörfehler hält, da es dann schon an der die Unterscheidungskraft herbeiführenden Eigenart gegenüber den nicht unterscheidungskräftigen Begriffen fehlt (BGH, Beschluss v. 17.07.2003 - I ZB 10/01, GRUR 2003, 882 Rn. 18 - Lichtenstein; BPatG Beschluss v. 07.08.2012 - 27 W (pat) 552/11, zitiert nach juris Rn. 40 - Laz Vegas).

    Diese Ansicht stützen auch die im Verfahren bereits zitierten Entscheidungen zu "Lichtenstein" (BGH, Beschluss v. 17.07.2003 - I ZB 10/01, GRUR 2003, 882), "NATURLICH" (BPatG, Beschluss v. 08.07.2009 - 28 W (pat) 154/08) und "SCHLÜSEL" (BPatG, Beschluss v. 28.05.2009 - 30 W (pat) 25/09).

  • BPatG, 02.12.1999 - 25 W (pat) 9/99
    Auszug aus BPatG, 09.02.2015 - 27 W (pat) 73/14
    Daher wird der Unterschied in der Schreibweise generell als irrelevant angesehen (vgl. z.B. BPatG GRUR 2008, 77, 79 - QUELLGOLD/Goldquell; BPatG MarkenR 2006, 77, 78 - BIG LEXX/Lexx; BPatG GRUR 2005, 777 - NATALLA/Nutella; BPatG GRUR 2004, 950, 954 - ACELAT/Acesal; BPatG GRUR 2004, 954, 955 - CYNARETTEN/Circanetten; BPatGE 44, 33, 38 - ORBENIN; BPatGE 43, 162, 166 - STIHL; BPatG GRUR 2000, 897, 899/900 - CC 1000/Cec; BPatGE 39, 29, 33 - K; BPatGE 39, 55, 58 - M; BPatG Mitt.

    Jede verkehrsübliche Wiedergabeform ist zu berücksichtigen (BPatG, Beschluss v. 02.01.1999 - 25 W (pat) 9/99, GRUR 2000, 897 Rn. 16 - CC 1000 m. w. N.).

  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 09.02.2015 - 27 W (pat) 73/14
    Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Kreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (BGH, Beschluss v. 22.01.2009 - I ZB 52/08, GRUR 2009, 952, 953 Rn. 10 - DeutschlandCard; a. a. O. Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; a. a. O. - BerlinCard; a. a. O. - marktfrisch; Beschluss v. 28.06.2001 - I ZB 58/98, GRUR 2001, 1153 - antiKALK; EuGH, Urteil v. 12.02.2004 - C-363/99, GRUR 2004, 674, 678 Rn. 86 - Postkantoor) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH a. a. O. Rn. 18 - FUSSBALL WM 2006; Beschluss v. 28.08.2003 - I ZB 6/03, GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; Beschluss v. 17.05.2001 - I ZB 50/98, GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten).

    Ungeachtet dessen ist die Binnengroßschreibung ein werbeübliches Gestaltungsmittel, das selbst bei einer Wort- / Bildmarke nur als übliches, in bloß dekorativer Form auftretendes Stilmittel bekannt ist (BGH, Beschluss v. 28.06.2001 - I ZB 58/98, GRUR 2001, 1153 Rn. 17 f. - antiKALK).

  • BPatG, 09.03.2023 - 30 W (pat) 35/21
    Auch die Ausgestaltung der Wortkombination sensorEDGE in Klein- bzw. Großbuchstaben ist werbeüblich und weist keine Besonderheit auf, die von einem rein sachbezogenen Aussagegehalt wegführen könnte (vgl. auch BGH GRUR 2001, 1153 - anti KALK; BPatG GRUR 1996, 410 - "Color COLLECTION"; 27 W (pat) 73/14 - AppOtheke; 27 W (pat) 203/02 - TOP News).
  • BPatG, 25.01.2021 - 25 W (pat) 543/19

    Markenbeschwerdeverfahren - "Das Prot" - fehlende Unterscheidungskraft

    Eine geringfügig veränderte bzw. grammatikalisch unrichtige Schreibweise ist nach der markenrechtlichen Rechtsprechung nicht schutzbegründend, weil ein Teil des Verkehrs sie - vor allem beim flüchtigen Lesen - gar nicht bemerken, ein anderer für einen Druck- oder Schreibfehler halten wird (vgl. BGH GRUR 2003, 882 Rn. 18 - Lichtenstein; BPatG 27 W (pat) 73/14 - AppOtheke; 28 W (pat) 555/11 - happyness (statt Happiness); 27 W (pat) 552/11 - Laz Vegas (statt Las Vegas); 29 W (pat) 107/10 - Produktwal (statt Produktwahl); 30 W (pat) 25/09 - SCHLÜSEL (statt Schlüssel); 32 W (pat) 23/07 - PRAESSENZ-Training (statt Präsenztraining); 32 W (pat) 115/06 - FOCUS SCHULE (statt Fokus Schule); 28 W (pat) 66/06 - Budha (statt Buddha); 24 W (pat) 317/03 - Plisée (statt Plissee); 29 W (pat) 501/18 - magnetoboard).
  • BPatG, 06.03.2019 - 29 W (pat) 501/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "MAGNETOBOARD" - fehlende Unterscheidungskraft

    Eine geringfügig veränderte bzw. grammatikalisch unrichtige Schreibweise ist nach der markenrechtlichen Rechtsprechung nicht schutzbegründend, weil ein Teil des Verkehrs sie - vor allem beim flüchtigen Lesen - gar nicht bemerken, ein anderer für einen Druck- oder Schreibfehler halten wird (vgl. BGH GRUR 2003, 882 Rn. 18 - Lichtenstein; BPatG, Beschluss vom 9. Februar 2015, 27 W (pat) 73/14 Rn. 56 - AppOtheke; Beschluss vom 08.03.2013, 28 W (pat) 555/11 - happyness (statt Happiness); Beschluss vom 07.08.2012, 27 W (pat) 552/11 - Laz Vegas (statt Las Vegas); Beschluss vom 21.09.2011, 29 W (pat) 107/10 - Produktwal (statt Produktwahl); Beschluss vom 28.05.2009, 30 W (pat) 25/09 - SCHLÜSEL (statt Schlüssel); Beschluss vom 07.05.2008, 32 W (pat) 23/07 - PRAESSENZ-Training (statt Präsenztraining); Beschluss vom 12.03.2008, 32 W (pat) 115/06 - FOCUS SCHULE (statt Fokus Schule); Beschluss vom 17.01.2007, 28 W (pat) 66/06 - Budha (statt Buddha); Beschluss vom 20.07.2004, 24 W (pat) 317/03 - Plisée (statt Plissee)).
  • BPatG, 15.05.2023 - 26 W (pat) 14/22
    Selbst wenn aber das inländische Publikum die Verfremdung durch den zusätzlichen Buchstaben "t" für ein bewusst eingesetztes Stilmittel der Werbung oder für ein Wortspiel halten sollte, reicht diese nicht aus, um von einer waren- und dienstleistungsbeschreibenden Sachangabe wegzuführen (vgl. BPatG 26 W (pat) 521/20 - FITAMIN; 25 W (pat) 543/19 - Das Prot; 29 W (pat) 501/18 - MAGNETOBOARD; 27 W (pat) 73/14 - AppOtheke; 32 W (pat) 23/07 - PRAESSENZ-Training; 28 W (pat) 66/06 - Budha; 28 W (pat) 138/98 - Vita-Min).
  • BPatG, 27.02.2017 - 25 W (pat) 122/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "MüesliFreund" - keine Unterscheidungskraft -

    Eine solche Ausgestaltung ist keineswegs ungewöhnlich, sondern hält sich im Rahmen des absolut Gängigen und Werbeüblichen und wird daher vom Verkehr, der an entsprechende Gestaltungen gewöhnt ist, als rein dekorative Elemente wahrgenommen werden (vgl. zur Werbeüblichkeit von Groß- und Kleinbuchstaben BPatG Beschlüsse vom 9. Oktober 1996, 32 W (pat) 092/96 - StATIVE; vom 10. August 2004, 27 W (pat) 345/03 - OceanWaveS; vom 11. September 2013, 29 W (pat) 550/12 - GoldHouSe24; vom 09.02.2015, 27 W (pat) 73/14 - AppOtheke; vom 2. Dezember 2003, 27 W (pat) 113/02 - LuXus 2000, Entscheidungstext jeweils zugänglich über die Homepage des Bundespatentgerichts bzw. über PAVIS PROMA Entscheidungsdatenbank (Entscheidungen vor dem Jahr 2000)).
  • BPatG, 27.02.2017 - 25 W (pat) 123/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Weitsicht DURCH NäHe (Wort-Bild-Marke)" - keine

    Bei der Wiedergabe der Wortbestandteile in unterschiedlicher Schriftart, Schriftdicke und dem Wechsel in der Groß- und Kleinschreibung handelt es sich um gängige werbeübliche grafische Gestaltungsmittel, an die der angesprochene Endverbraucher durch die vielfältige Verwendung hinlänglich gewöhnt ist und die als rein dekorative Elemente wahrgenommen werden (vgl. die bereits im Beschluss der Markenstelle vom 11. Juni 2014 zitierten Entscheidungen des BPatG zur Verwendung unterschiedlicher Schrifttypen sowie ergänzend die Beschlüsse vom 9. Oktober 1996, 32 W (pat) 092/96 - StATIVE; vom 10. August 2004, 27 W (pat) 345/03 - OceanWaveS; vom 11. September 2013, 29 W (pat) 550/12 - GoldHouSe24; vom 09.02.2015, 27 W (pat) 73/14 - AppOtheke; vom 2. Dezember 2003, 27 W (pat) 113/02 - LuXus 2000, Entscheidungstext jeweils zugänglich über die Homepage des Bundespatentgerichts bzw. über PAVIS PROMA Entscheidungsdatenbank (Entscheidungen vor dem Jahr 2000)).
  • BPatG, 26.10.2016 - 25 W (pat) 42/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "INTERact" - Freihaltungsbedürfnis - keine

    Abgesehen davon, dass diese Gestaltung bei der phonetischen Wiedergabe nicht zum Tragen kommt und der Schutzbereich der angemeldeten Bezeichnung im Falle einer Schutzgewährung zudem wohl alle üblichen Schreibweisen umfasst und deshalb auch bei der Schutzfähigkeitsbeurteilung entsprechend einzubeziehen ist, handelt sich bei der Schreibweise mit Groß- und Kleinbuchstaben um ein werbeübliches Gestaltungsmittel, das nicht von der beschreibenden Angabe wegführt (so st.Rspr., vgl. auch BGH GRUR 2001, 1153 - anti KALK; BPatG GRUR 1996, 410 - "Color COLLECTION"; Beschluss vom 9.2.2015 - 27 W (pat) 73/14 - AppOtheke; Beschluss vom 11.11.2003 - 27 W (pat) 203/02 - TOP News, die beiden letztgenannten Entscheidungen sind über die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich).
  • BPatG, 08.12.2021 - 29 W (pat) 24/19
  • BPatG, 28.04.2022 - 28 W (pat) 11/20
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