Rechtsprechung
   BPatG, 16.04.2013 - 27 W (pat) 84/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,10260
BPatG, 16.04.2013 - 27 W (pat) 84/11 (https://dejure.org/2013,10260)
BPatG, Entscheidung vom 16.04.2013 - 27 W (pat) 84/11 (https://dejure.org/2013,10260)
BPatG, Entscheidung vom 16. April 2013 - 27 W (pat) 84/11 (https://dejure.org/2013,10260)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,10260) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 37 Abs 1 MarkenG, § 113 MarkenG, Art 5 Abs 1 MAbk Madrid
    Markenbeschwerdeverfahren - "HAHNENKAMM-RENNEN" - fehlende Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft und Schutzfähigkeit einer angemeldeten Wortmarke "HAHNENKAMM-RENNEN"

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "HAHNENKAMM-RENNEN" - fehlende Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    "HAHNENKAMM-RENNEN" ist nicht für Luxusgüter und Dienstleistungen als Marke eintragungsfähig

Papierfundstellen

  • SpuRt 2014, 254
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 16.04.2013 - 27 W (pat) 84/11
    Die vom BGH in dieser Entscheidung (GRUR 2006, 850) angestellten Überlegungen ließen sich daher auf das Schutzersuchen der hier gegenständlichen Marke übertragen.

    Zu Recht hat die Markenstelle in diesem Zusammenhang auf die BGH-Entscheidung zu der Marke FUSSBALL WM 2006 (GRUR 2006, 850) Bezug genommen, in der der BGH das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft für mit den streitgegenständlichen Waren und Dienstleistungen vergleichbaren Waren und Dienstleistungen bejaht hatte.

  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BPatG, 16.04.2013 - 27 W (pat) 84/11
    Das Gericht hat demnach zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt stets eine eigene Entscheidung zu treffen (vgl. hierzu auch HABM GRUR 1999, 737 - ToxAlert) und dabei das Gebot des rechtmäßigen Handelns zu berücksichtigen, das besagt, dass sich niemand auf eine fehlerhafte Rechtsanwendung zugunsten eines anderen berufen kann (BPatG GRUR 2009, 667, 668 - Schwabenpost m. w. Nachw.).
  • BPatG, 19.09.2007 - 29 W (pat) 131/04
    Auszug aus BPatG, 16.04.2013 - 27 W (pat) 84/11
    Der Bindestrich zwischen den Bestandteilen "HAHNENKAMM" und "RENNEN" ist auch kein schutzbegründendes Element, da er die beschreibende oder zumindest im Vordergrund stehende Sachaussage der angemeldeten Wortfolge gänzlich unberührt lässt (vgl. BPatG Beschluss vom 27. Juli 1998, 30 W (pat) 165/97 -Computer-World; Beschluss vom 19. September 2007, 29 W (pat) 131/04, BeckRS 2008, 07656 - Direct-to-Talk).
  • BGH, 22.09.2011 - I ZR 229/10

    Überregionale Klagebefugnis

    Auszug aus BPatG, 16.04.2013 - 27 W (pat) 84/11
    Bei den beanspruchten Waren der Klasse 14, einem Teil der Klasse 16 (Schreibwaren, Lehr- und Unterrichtsmittel, ausgenommen Apparate), der Klassen 25 und 28 handelt es sich um typische Merchandising-Artikel, die im Zusammenhang mit einem Großereignis wie dem Skirennen am Hahnenkamm angeboten werden, was gegen die Unterscheidungskraft spricht (vgl. BGH GRUR 2012, 415 - Neuschwanstein).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 16.04.2013 - 27 W (pat) 84/11
    Gerade in ihrer Gesamtheit, auf die bei Mehrwortmarken maßgeblich abzustellen ist (BGH GRUR 2001, 162 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION), wird das Publikum der Bezeichnung in Bezug auf die beanspruchten Waren und Dienstleistungen einen beschreibenden Hinweis entnehmen, nämlich dass diese im Zusammenhang mit einem am Hahnenkamm stattfindenden Rennen angeboten bzw. erbracht werden.
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 16.04.2013 - 27 W (pat) 84/11
    Die Unterscheidungskraft ist zum einen im Hinblick auf die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen und zum anderen im Hinblick auf die beteiligten Kreise zu beurteilen, wobei auf die Wahrnehmung der Marke durch einen normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 943 - SAT.2).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 16.04.2013 - 27 W (pat) 84/11
    Unterscheidungskraft im Sinn dieser Vorschrift ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, die Waren und Dienstleistungen, für die die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und von denjenigen anderer zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2006, 229 - BioID).
  • BPatG, 19.01.2023 - 25 W (pat) 526/21
    (1) Dies gilt insbesondere für solche Waren, die regelmäßig als sogenannte Souvenirartikel vermarktet werden (vgl. BPatG 25 W (pat) 182/09 - Neuschwanstein; bestätigt durch BGH, a. a. O. - Neuschwanstein; ähnlich für Veranstaltungsmerchandising BPatG 27 W (pat) 084/11 - HAHNENKAMM-RENNEN; 28 W (pat) 517/20 - Schalker Meile).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht