Weitere Entscheidung unten: BPatG, 25.09.2012

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   BPatG, 27.11.2012 - 27 W (pat) 89/11   

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BPatG, 27.11.2012 - 27 W (pat) 89/11 (https://dejure.org/2012,41186)
BPatG, Entscheidung vom 27.11.2012 - 27 W (pat) 89/11 (https://dejure.org/2012,41186)
BPatG, Entscheidung vom 27. November 2012 - 27 W (pat) 89/11 (https://dejure.org/2012,41186)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 125d Abs 2 S 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "! Solid (Wort-Bild-Marke)" - zum Umwandlungsantrag einer noch nicht eingetragenen Gemeinschaftsmarkenanmeldung: Prüfung auf absolute Schutzhindernisse, keine Bindungswirkung - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft einer das Wort "Solid" beinhaltenden Wort-/Bildmarke hinsichtlich einer Eintragung für Waren und Dienstleistungen der Klasse 25

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "! Solid (Wort-Bild-Marke)" - zum Umwandlungsantrag einer noch nicht eingetragenen Gemeinschaftsmarkenanmeldung: Prüfung auf absolute Schutzhindernisse, keine Bindungswirkung - keine Unterscheidungskraft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "! Solid (Wort-Bild-Marke)" - zum Umwandlungsantrag einer noch nicht eingetragenen Gemeinschaftsmarkenanmeldung: Prüfung auf absolute Schutzhindernisse, keine Bindungswirkung - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 27.11.2012 - 27 W (pat) 89/11
    Im Recht der Europäischen Gemeinschaft (MarkenRL, GMV) gilt nicht Abweichendes, wie der Europäische Gerichtshof in den letzten Jahren mehrfach festgestellt hat (vgl. MarkenR 2009, 201 - Schwabenpost; GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 428 - Henkel).

    Die Tatsache, dass eine identische Marke für identische Waren und Dienstleistungen in einem anderen Land eingetragen wurde, ist für die Entscheidung, die Anmeldung einer Marke zur Eintragung zuzulassen oder zurückzuweisen, nicht maßgebend (EuGH GRUR 2004, 428 - Henkel; GRUR 2004, 676 - Postkantoor).

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 27.11.2012 - 27 W (pat) 89/11
    Kann einer Marke ein für die fraglichen Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und/oder handelt es sich um einen gebräuchlichen Begriff der deutschen Sprache oder einer Fremdsprache, der stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so liegt keine Unterscheidungseignung und damit Unterscheidungskraft vor (BGH BlPMZ 2004, 30 - Citysevice).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 25/97

    St. Pauli Girl; Unterscheidungskraft einer aus fernöstlichen Schriftzeichen

    Auszug aus BPatG, 27.11.2012 - 27 W (pat) 89/11
    Eine charakteristische, zur Erfüllung der Herkunftsfunktion geeignete Gestaltung ist nicht erreicht (vgl. BGH GRUR 2000, 502 - St. Pauly Girl; GRUR 2001, 734 - Jeanshosentasche).
  • BGH, 16.11.2000 - I ZB 36/98

    Jeanshosentasche; Unterscheidungskraft einer Bildmarke bei nur teilweiser

    Auszug aus BPatG, 27.11.2012 - 27 W (pat) 89/11
    Eine charakteristische, zur Erfüllung der Herkunftsfunktion geeignete Gestaltung ist nicht erreicht (vgl. BGH GRUR 2000, 502 - St. Pauly Girl; GRUR 2001, 734 - Jeanshosentasche).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 27.11.2012 - 27 W (pat) 89/11
    Im Recht der Europäischen Gemeinschaft (MarkenRL, GMV) gilt nicht Abweichendes, wie der Europäische Gerichtshof in den letzten Jahren mehrfach festgestellt hat (vgl. MarkenR 2009, 201 - Schwabenpost; GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 428 - Henkel).
  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 21/06

    Marlene-Dietrich-Bildnis

    Auszug aus BPatG, 27.11.2012 - 27 W (pat) 89/11
    Werde das graphisch besonders gestaltete Zeichen als eingenähtes Etikett auf der Innenseite von Bekleidungsstücken, Schuhwaren sowie auch auf sonstigen Werbeträgern wie Leuchtreklame, Tüten oder sonstigen Geschäftsunterlagen verwendet, ergebe sich aus der BGH-Rechtsprechung (MarkenR 2008, 499 - Marlene-Dietrich-Bildnis), dass es vom Verbraucher in dieser konkreten Verkaufssituation als Herkunftshinweis verstanden werde.
  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

    Auszug aus BPatG, 27.11.2012 - 27 W (pat) 89/11
    Voreintragungen - selbst identischer Marken - führen weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes zu einer Selbstbindung derjenigen Stellen, welche über die Eintragung zu befinden haben (BGH BlPMZ 1998, 248 - Today).
  • BPatG, 16.01.2018 - 29 W (pat) 532/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "W¡R" - Unterscheidungskraft - kein

    Vielmehr wirkt das Ausrufezeichen unabhängig davon, an welcher Stelle es angeordnet ist, als Hinweis darauf, wie wichtig die Aussage ist; es dient dazu, den Inhalt der Wortfolge oder des vorangehenden Wortes werbemäßig hervorzuheben bzw. dessen Aussage besonders zu unterstreichen (vgl. hierzu BPatG, Beschluss vom 25.03.2014, 29 W (pat) 34/12 - SACHSEN! Ein Land in Bewegung; Beschluss vom 28.02.2012, 27 W (pat) 22/11 - Mehr Wissen Mehr Tun!; Beschluss vom 27.11.2012, 27 W (pat) 89/11 - ! Solid; Beschluss vom 21.05.2010, 27 W (pat) 530/10 - Mehr! Entertainment).
  • BPatG, 21.11.2018 - 29 W (pat) 548/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "Yes!-Changemanagement" - keine Unterscheidungskraft

    Es dient dazu, den Inhalt der Wortfolge oder des vorangehenden Wortes werbemäßig hervorzuheben bzw. dessen Aussage besonders zu unterstreichen (vgl. hierzu BPatG, Beschluss vom 16.01.2018, 29 W (pat) 532/16 - W.R; Beschluss vom 25.03.2014, 29 W (pat) 34/12 - SACHSEN! Ein Land in Bewegung; Beschluss vom 28.02.2012, 27 W (pat) 22/11 - Mehr Wissen Mehr Tun!; Beschluss vom 27.11.2012, 27 W (pat) 89/11 - ! Solid; Beschluss vom 21.05.2010, 27 W (pat) 530/10 - Mehr! Entertainment).
  • BPatG, 12.08.2019 - 29 W (pat) 612/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Think Clear!" - Unterscheidungskraft - kein

    Das Ausrufezeichen wirkt unabhängig davon, an welcher Stelle es angeordnet ist, als Hinweis darauf, wie wichtig die Aussage ist; es dient dazu, den Inhalt der Wortfolge oder des vorangehenden Wortes werbemäßig hervorzuheben bzw. dessen Aussage besonders zu unterstreichen (vgl. hierzu BPatG, Beschluss vom 25.03.2014, 29 W (pat) 34/12 - SACHSEN! Ein Land in Bewegung; Beschluss vom 28.02.2012, 27 W (pat) 22/11 - Mehr Wissen Mehr Tun!; Beschluss vom 27.11.2012, 27 W (pat) 89/11 - ! Solid; Beschluss vom 21.05.2010, 27 W (pat) 530/10 - Mehr! Entertainment).
  • BPatG, 07.11.2013 - 27 W (pat) 556/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "DIGITALRADIO (Wort-Bild-Marke)" - keine

    Das als Ausrufezeichen gestaltete i am Wortende sei ein gewöhnliches Gestaltungsmittel (vgl. BPatG BeckRS 2013, 03030 - !Solid).
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BPatG, 25.09.2012 - 27 W (pat) 89/11 (https://dejure.org/2012,39853)
BPatG, Entscheidung vom 25.09.2012 - 27 W (pat) 89/11 (https://dejure.org/2012,39853)
BPatG, Entscheidung vom 25. September 2012 - 27 W (pat) 89/11 (https://dejure.org/2012,39853)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 25.09.2012 - 27 W (pat) 89/11
    Im Recht der Europäischen Gemeinschaft (MarkenRL, GMV) gilt nicht Abweichendes, wie der Europäische Gerichtshof in den letzten Jahren mehrfach festgestellt hat (vgl. MarkenR 2009, 201 - Schwabenpost; GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 428 - Henkel).

    Die Tatsache, dass eine identische Marke für identische Waren und Dienstleistungen in einem anderen Land eingetragen wurde, ist für die Entscheidung, die Anmeldung einer Marke zur Eintragung zuzulassen oder zurückzuweisen, nicht maßgebend (EuGH GRUR 2004, 428 - Henkel; GRUR 2004, 676 - Postkantoor).

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 25.09.2012 - 27 W (pat) 89/11
    Kann einer Marke ein für die fraglichen Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und/oder handelt es sich um einen gebräuchlichen Begriff der deutschen Sprache oder einer Fremdsprache, der stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so liegt keine Unterscheidungseignung und damit Unterscheidungskraft vor (BGH BlPMZ 2004, 30 - Citysevice).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 25/97

    St. Pauli Girl; Unterscheidungskraft einer aus fernöstlichen Schriftzeichen

    Auszug aus BPatG, 25.09.2012 - 27 W (pat) 89/11
    Eine charakteristische, zur Erfüllung der Herkunftsfunktion geeignete Gestaltung ist nicht erreicht (vgl. BGH GRUR 2000, 502 - St. Pauly Girl; GRUR 2001, 734 - Jeanshosentasche).
  • BGH, 16.11.2000 - I ZB 36/98

    Jeanshosentasche; Unterscheidungskraft einer Bildmarke bei nur teilweiser

    Auszug aus BPatG, 25.09.2012 - 27 W (pat) 89/11
    Eine charakteristische, zur Erfüllung der Herkunftsfunktion geeignete Gestaltung ist nicht erreicht (vgl. BGH GRUR 2000, 502 - St. Pauly Girl; GRUR 2001, 734 - Jeanshosentasche).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 25.09.2012 - 27 W (pat) 89/11
    Im Recht der Europäischen Gemeinschaft (MarkenRL, GMV) gilt nicht Abweichendes, wie der Europäische Gerichtshof in den letzten Jahren mehrfach festgestellt hat (vgl. MarkenR 2009, 201 - Schwabenpost; GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 428 - Henkel).
  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 21/06

    Marlene-Dietrich-Bildnis

    Auszug aus BPatG, 25.09.2012 - 27 W (pat) 89/11
    Werde das graphisch besonders gestaltete Zeichen als eingenähtes Etikett auf der Innenseite von Bekleidungsstücken, Schuhwaren sowie auch auf sonstigen Werbeträgern wie Leuchtreklame, Tüten oder sonstigen Geschäftsunterlagen verwendet, ergebe sich aus der BGH-Rechtsprechung (MarkenR 2008, 499 - Marlene- Dietrich-Bildnis), dass es vom Verbraucher in dieser konkreten Verkaufssituation als Herkunftshinweis verstanden werde.
  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

    Auszug aus BPatG, 25.09.2012 - 27 W (pat) 89/11
    Voreintragungen - selbst identischer Marken - führen weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes zu einer Selbstbindung derjenigen Stellen, welche über die Eintragung zu befinden haben (BGH BlPMZ 1998, 248 - Today).
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