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   BPatG, 04.03.2008 - 27 W (pat) 91/07   

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BPatG, 04.03.2008 - 27 W (pat) 91/07 (https://dejure.org/2008,19581)
BPatG, Entscheidung vom 04.03.2008 - 27 W (pat) 91/07 (https://dejure.org/2008,19581)
BPatG, Entscheidung vom 04. März 2008 - 27 W (pat) 91/07 (https://dejure.org/2008,19581)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • CIPReport PDF, S. 36 (Kurzinformation)

    Eintragung eines Inlandsvertreters

Papierfundstellen

  • GRUR 2009, 185
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BPatG, 04.03.2008 - 27 W (pat) 91/07
    Dies bedarf jedoch letztlich keiner Vertiefung, weil zum einen als naheliegend unterstellt werden kann, dass sie mit ihrem Antrag, der auf die Streichung der über sie im Markenregister - also einem nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften geführten Register - der Öffentlichkeit zugänglich gemachten Angaben gerichtet ist, zumindest ihr aus Art. 2 GG abzuleitendes Recht auf informationelle Selbstbestimmung (st. Rspr. seit BVerfGE 65, 1) geltend machen, dessen Voraussetzungen vorliegend aber - wie noch auszuführen sein wird - nicht gegeben sind, so dass ihre Beschwerde auf jeden Fall unbegründet ist.

    Damit kann sich ein subjektivöffentliches Recht der Beschwerdeführer auf Berichtigung des Markenregisters nur aus den allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen ergeben, mit denen letztlich ihrem aus Art. 2 GG herzuleitenden Recht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 65, 1) Rechnung getragen wird.

  • BPatG, 29.01.2008 - 24 W (pat) 97/07

    Inlandsvertreter II

    Auszug aus BPatG, 04.03.2008 - 27 W (pat) 91/07
    24 W (pat) 97/07, veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM sowie unter http://juris.bundespatentgericht.de/cgibin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bpatg&Ar t=en&sid=d8b6bca2a349c7e9ce41a9600a3c26e6&nr=3322&pos=0&anz=1&Blank =1.pdf; a. M. für die wortgleiche und damit entgegen der Meinung des 24. Senats in der vorgenannten Entscheidung 24 W (pat) 97/07 nicht abweichend auslegbare Vorschrift des § 25 PatG mit beachtlichen Argumenten BPatG BlPMZ 2007, 421, 422 Inlandsvertreter), wird die Markenabteilung nunmehr aufgrund der Niederlegung des Mandats der Beschwerdeführer in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat und dem hierauf gestützten neuen Antrag der Beschwerdeführer auf Änderung des Markenregisters, der als selbständiger Antrag nicht Gegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens ist und damit nicht zu einer von den vorstehenden Ausführungen abweichenden Beurteilung der nicht diesen Antrag betreffenden Beschwerde gegen die angefochtene Entscheidung, welche über diesen Antrag naturbedingt noch nicht entscheiden konnte, zu beurteilen haben.
  • BPatG, 02.03.2010 - 27 W (pat) 169/09

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschung der Inlandsvertreter im Markenregister -

    Die von den Antragstellern gegen diese Entscheidung eingelegte Beschwerde hat der Senat nach mündlicher Verhandlung mit Beschluss vom 4. März 2008 (Az. 27 W (pat) 91/07) zurückgewiesen.

    Dies ergebe sich aus den Ausführungen des 27. Senats in dem Beschluss vom 4. März 2008 in dem Verfahren 27 W (pat) 91/07.

    Aufgrund der vor dem Bundespatentgericht in dem Verfahren 27 W (pat) 91/07 in der mündlichen Verhandlung vom 4. März 2008 wirksam erklärten Mandatsniederlegung sind die Antragsteller auf ihren Antrag hin als Vertreter der Markeninhaberin im Markenregister zu löschen.

  • OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 15 U 2/14

    Interfaceschaltung

    Insoweit genügt die Formulierung der Bevollmächtigung "gemäß § 25 PatG" (BGH GRUR 1972, 536 - Akustische Wand; vgl. auch BGH GRUR 2009, 185 - Umfang der Vollmachtserteilung; Busse/Baumgärtner, PatG, 7. Aufl., § 25 Rn. 27).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 15 U 3/14

    Digitalwandler

    Insoweit genügt die Formulierung der Bevollmächtigung "gemäß § 25 PatG" (BGH GRUR 1972, 536 - Akustische Wand; vgl. auch BGH GRUR 2009, 185 - Umfang der Vollmachtserteilung; Busse/Baumgärtner, PatG, 7. Aufl., § 25 Rn. 27).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 15 U 4/14

    ISDN-Basis-Anschluss

    Insoweit genügt die Formulierung der Bevollmächtigung "gemäß § 25 PatG" bzw. "gemäß § 28 GebrMG" (für PatG: BGH GRUR 1972, 536 - Akustische Wand; vgl. auch BGH GRUR 2009, 185 - Umfang der Vollmachtserteilung; Busse/Baumgärtner, PatG, 7. Aufl., § 25 Rn. 27).
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