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   BPatG, 28.09.2010 - 27 W (pat) 96/10   

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https://dejure.org/2010,8857
BPatG, 28.09.2010 - 27 W (pat) 96/10 (https://dejure.org/2010,8857)
BPatG, Entscheidung vom 28.09.2010 - 27 W (pat) 96/10 (https://dejure.org/2010,8857)
BPatG, Entscheidung vom 28. September 2010 - 27 W (pat) 96/10 (https://dejure.org/2010,8857)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • markenmagazin:recht

    § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG
    "Gwendoline” - Comic-Zeichnung einer geknebelten und gefesselten Frau als Verstoß gegen die guten Sitten nicht als Marke schutzfähig

  • damm-legal.de

    § 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG
    Das Bild von der gefesselten Gwendoline darf wegen Sittenwidrigkeit nicht als Bildmarke eingetragen werden

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 5 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Darstellung einer gefesselten und geknebelten Frau (Bildmarke)" - Verstoß gegen die guten Sitten - keine Eintragungsfähigkeit

  • aufrecht.de

    Zur Eintragungsfähigkeit der Ärzte Gwendoline

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • info-it-recht.de

    Eine geknebelte und gefesselte Frau ist nicht als Marke schutzfähig (hier: gefesselte Gwendoline als Verstoß gegen die guten Sitten)

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Darstellung einer gefesselten und geknebelten Frau (Bildmarke)" - Verstoß gegen die guten Sitten - keine Eintragungsfähigkeit

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Darstellung einer gefesselten und geknebelten Frau (Bildmarke)" - Verstoß gegen die guten Sitten - keine Eintragungsfähigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "Darstellung einer gefesselten und geknebelten Frau (Bildmarke)" - Verstoß gegen die guten Sitten - keine Eintragungsfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Das Markenrecht und die guten Sitten

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Comic-Bild von geknebelter und in Latex gekleideter Frau nicht markenfähig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Markenschutz für Comic-Zeichnung einer in Latex gekleideten und gefesselten Frau

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Markenschutz für gefesselte Latex Frau der Ärzte?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Markenschutz für SM-Karikatur

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Markenschutz für Comic-Zeichnung einer in Latex gekleideten und gefesselten Frau

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.05.1995 - I ZR 91/93

    Busengrapscher - Sittliche Anstößigkeit

    Auszug aus BPatG, 28.09.2010 - 27 W (pat) 96/10
    Marken mit einem Personen als Opfer zeigenden oder sonst diskriminierendem Inhalt können daher keinen staatlichen Schutz erfahren (vgl. BPatG Mitt. 1985, 215; BGH GRUR 1995, 592, 594).
  • BPatG, 27.09.2012 - 27 W (pat) 31/11

    Gehendes Ampelmännchen - Markenlöschungsverfahren - "Bildmarke (gehendes

    Ein unerträglicher Verstoß gegen das sittliche Empfinden bei der Verwendung im geschäftlichen Wettbewerb ist aber nur anzunehmen, wenn ein Zeichen im Kontext mit den beanspruchten Waren Aussagen enthält, die menschenverachtend sind oder die Opfer in einen ihrem Andenken unwürdigen Kontext stellt und damit diese oder ihre Angehörigen verletzen muss (BPatG Beschl. v. 31. Juli 2012 - 27 W (pat) 511/12 - Massaker; BPatG Mitt 1985, 215; BGH GRUR 1995, 592 (594); BPatG BeckRS 2010, 24870 - gefesselte Frau).
  • BPatG, 22.09.2021 - 26 W (pat) 560/19
    Die Grenze zur Sittenwidrigkeit ist aber dann überschritten, wenn Zeichen einen diskriminierenden, die Menschenwürde verletzenden Eindruck vermitteln, sei es in der Art ihrer bestimmungsmäßigen Verwendung oder in der Art der Darstellung, z. B. wenn sie Frauen als beliebig verfügbare Sexualobjekte darstellen (BGHZ a. a. O. - Busengrapscher; BPatGE 46, 225, 229 - Vibratoren), oder wenn Sexuelles in reißerischer, grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund gerückt ist oder überwiegend auf die Erregung sexueller Reize abgezielt wird (BPatGE a. a. O. - Vibratoren, 30 W (pat) 704/17; 27 W (pat) 96/10 - Gefesselte Frau; 26 W (pat) 44/17 - MODELLE HAMBURG.DE).

    Eine solche Darstellung einer Frau als beliebig verfügbares Sexualobjekt vermittelt einen geschlechtsspezifisch diskriminierenden und die Menschenwürde von Frauen verletzenden Eindruck (vgl. BPatG 27 W (pat) 96/10 - Gefesselte Frau; 26 W (pat) 44/17 - MODELLE HAMBURG.DE).

  • BPatG, 25.04.2019 - 26 W (pat) 44/17
    Die Grenze zur Sittenwidrigkeit ist aber dann überschritten, wenn Zeichen einen diskriminierenden, die Menschenwürde verletzenden Eindruck vermitteln, sei es in der Art ihrer bestimmungsmäßigen Verwendung oder in der Art der Darstellung, z. B. wenn sie Frauen als beliebig verfügbare Sexualobjekte darstellen (BGHZ a. a. O. - Busengrapscher; BPatGE 46, 225, 229 - Vibratoren), oder wenn Sexuelles in reißerischer, grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund gerückt ist oder überwiegend auf die Erregung sexueller Reize abgezielt wird (BPatGE a. a. O. - Vibratoren, 30 W (pat) 704/17; 27 W (pat) 96/10 - Gefesselte Frau).
  • BPatG, 31.07.2012 - 27 W (pat) 511/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Massaker" - Verstoß gegen die guten Sitten

    Marken, die Personen als Opfer zeigen, können keinen staatlichen Schutz erfahren (vgl. BPatG Mitt 1985, 215; BGH GRUR 1995, 592 (594); BPatG BeckRS 2010, 24870 - gefesselte Frau).
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