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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.06.2005 - 27 W 17/05   

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https://dejure.org/2005,6715
OLG Hamm, 21.06.2005 - 27 W 17/05 (https://dejure.org/2005,6715)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.06.2005 - 27 W 17/05 (https://dejure.org/2005,6715)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Juni 2005 - 27 W 17/05 (https://dejure.org/2005,6715)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 116 S. 1 Nr. 1
    Zumutbarkeit der Aufbringung der Prozesskosten durch die Insolvenzgläubiger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 1711
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.09.1994 - X ZR 20/93
    Auszug aus OLG Hamm, 21.06.2005 - 27 W 17/05
    Dem gegenüber ist die Privilegierung der Finanzbehörden, die der Bundesgerichtshof (NJW 1994, 3170) mit einer Parallelwertung zu § 61 Abs. 1 Nr. 2 der Konkursordnung alter Fassung begründet hatte, unter Geltung der neuen Insolvenzordnung nicht aufrecht zu halten.
  • OLG München, 05.04.2013 - 5 U 1051/13

    Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter: Zumutbarkeit der Leistung eines

    In einem Insolvenzverfahren kann auch Gläubigern, die weniger als 5% der angemeldeten und anerkannten Forderungen auf sich vereinen, die Leistung eines Vorschusses für Prozessführung des Insolvenzverwalters zumutbar sein (Anschluss an BGH, Beschluss vom 25.11.2010 - VII ZB 71/08; gegen OLG Hamm, Beschlüsse vom 21.06.2005 -27 W 17/05 und 28.11.2006 -27 W 77/06).

    Tatsächlich ist eine solche Beschränkung nur in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung erörtert worden (z.B. OLG Hamm, Beschluss vom 28.11.2006 - 27 W 77/06, Beck-RS 2007, 02231, davor OLG Hamm, Beschluss vom 21.06.2005 - 27 W 17/05, Beck-RS 2005, 09913 mit entsprechendem Leitsatz).

  • OLG Hamm, 31.07.2007 - 27 W 31/07

    Zumutbarkeit eines Kostenvorschusses im Insolvenzverfahren durch das Bundesland

    a) Der Senat hat allerdings in der Vergangenheit in ständiger Rechtsprechung, auch in mehreren veröffentlichten Beschlüssen (u.a. Beschluss vom 9.6. 2005 - 27 W 44/05 - = NZI 2006, 42; Beschluss vom 21.6.2005 - 27 W 17/05 - = ZIP 2005, 1711), die Auffassung vertreten, dass es für die Zumutbarkeit der Aufbringung des Vorschusses darauf ankommt, in welcher Höhe der Insolvenzgläubiger Vorschüsse aufzubringen hätte, wenn er den auf ihn voraussichtlich entfallenden Verbesserungsbetrag selbst in einem Rechtsstreit verfolgen würde.
  • OLG Rostock, 21.02.2008 - 1 W 7/08

    Prozesskostenhilfe: Zumutbarkeit für Gläubiger des Insolvenzverfahrens zur

    Vorliegend ist davon auszugehen, dass nur solche Insolvenzgläubiger zu Vorschüssen herangezogen werden können, die an der Gesamtsumme der festgestellten Forderungen selbst jeweils mit mindestens 5 % (= EUR 5.548,26) beteiligt sind (so generell: OLG Hamm, ZIP 2005, 1711).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2011 - 9 M 11.09

    Säumniskosten wegen nicht gezahlter Vorausleistungen; Prozessführung durch

    Unter den verbleibenden Gläubigern (M...) befinden sich zwei Gläubiger, die mit deutlich weniger als 5 % an der Gesamtsumme der festgestellten Insolvenzforderungen beteiligt sind, und denen daher eine Finanzierung der Klage nicht zuzumuten ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juni 2005 - 27 W 17/05 -, Juris Rn. 5).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.02.2005 - 27 W 17/05   

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https://dejure.org/2005,12689
OLG Hamm, 16.02.2005 - 27 W 17/05 (https://dejure.org/2005,12689)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.02.2005 - 27 W 17/05 (https://dejure.org/2005,12689)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Februar 2005 - 27 W 17/05 (https://dejure.org/2005,12689)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zumutbarkeit der Aufbringung der Kosten für einen Rechtsstreit des Insolvenzverwalters für Insolvenzgläubiger; Maßgeblichkeit der zu erwartenden Insolvenzquote für die Zumutbarkeit ; Gegenüberstellung des für eine Prozessführung zu leistenden Vorschusses und des ...

  • Judicialis

    ZPO § 116

  • rechtsportal.de

    ZPO § 116
    Zumutbarkeit der Beteiligung von Insolvenzgläubigern an der Aufbringung von Kosten für einen Rechtsstreit des Insolvenzverwalters

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.09.1990 - IX ZR 250/89

    Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Konkursverwalter - Kommanditgesellschaft -

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2005 - 27 W 17/05
    Dabei ist anerkannt, dass Vorschüsse nur denjenigen dieser Beteiligten zuzumuten sind, die die erforderlichen Mittel unschwer aufbringen können und deren zu erwartender Nutzen bei vernünftiger, auch das Eigeninteresse sowie das Prozessrisiko angemessen berücksichtigender Betrachtungsweise bei einem Erfolg der Rechtsverfolgung deutlich größer sein wird (BGH NJW 1991, 40, 41).
  • BGH, 20.09.1994 - X ZR 20/93
    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2005 - 27 W 17/05
    Dem gegenüber ist die Privilegierung der Finanzbehörden, die der Bundesgerichtshof (NJW 1994, 3170) mit einer Parallelwertung zu § 61 Abs. 1 Nr. 2 der Konkursordnung alter Fassung begründet hatte, unter Geltung der neuen Insolvenzordnung nicht aufrecht zu halten.
  • OLG Celle, 23.02.2015 - 16 W 6/15

    Voraussetzungen der Bewilligung der Prozesskostenhilfe für den

    Diese - allerdings auch in der Literatur (vgl. etwa Zöller, ZPO, § 116 Rn. 11 m. w. N.) und teilweise auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Hamm 27 W 77/06 und 27 W 17/05) genannte Abgrenzung findet in der Rechtsprechung des BGH - soweit ersichtlich - keine Grundlage und ist auch sonst nicht generell gerechtfertigt (ebenso OLG München 5 U 1051/13).
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