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   OLG Hamm, 08.03.2017 - 27 W 179/16   

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https://dejure.org/2017,8947
OLG Hamm, 08.03.2017 - 27 W 179/16 (https://dejure.org/2017,8947)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.03.2017 - 27 W 179/16 (https://dejure.org/2017,8947)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. März 2017 - 27 W 179/16 (https://dejure.org/2017,8947)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JurPC

    Irreführung durch Firmenname "Deutsches Vorsorgeinstitut"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Verwendung des Begriffs "Institut" in der Firma eines Privatbetriebes

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HRA § 18 Abs. 2
    Firmenname; Institut; Irreführung

  • rechtsportal.de

    HRA § 18 Abs. 2
    Voraussetzungen der Verwendung des Begriffs "Institut" in der Firma eines Privatbetriebes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Inkassounternehmen als Deutsches Vorsorgeinstitut?

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung als "Institut" im Firmennamen kann irreführend sein

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Inkassounterehmen darf nicht die Bezeichnung Deutsches Vorsorgeinstitut tragen

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Schlappe für Inkassounternehmen: "Deutsches Vorsorgeinstitut" ist als Bezeichnung nicht zulässig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Irreführender Firmenname: Inkassounternehmen kein "Deutsches Vorsorgeinstitut"

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Inkassounternehmen darf sich nicht als ʺDeutsches Vorsorgeinstitutʺ bezeichnen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Aus Inkasso wird kein Institut! - Ein Geldeintreiber darf sich nicht "Deutsches Vorsorgeinstitut" nennen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bezeichnung von Privatbetrieb als "Institut" nur bei Klarstellung von gewerblicher Tätigkeit erlaubt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Inkassounternehmen darf sich nicht Deutsches Vorsorgeinstitut nennen

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Inkassounternehmen darf sich nicht "Deutsches Vorsorgeinstitut" nennen

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Firmenname Deutsches Vorsorgeinstitut irreführend nach § 18 Abs. 2 HGB

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Firmenname Deutsches Vorsorgeinstitut irreführend nach § 18 Abs. 2 HGB

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Inkassounternehmen darf sich nicht Deutsches Vorsorge-Institut nennen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 08.05.2017)

    Namensgebung: Inkasso hat nichts mit Vorsorge zu tun

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Inkassounternehmen als Deutsches Vorsorgeinstitut?

  • datev.de (Kurzinformation)

    Inkassounternehmen als Deutsches Vorsorgeinstitut?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Inkassounternehmen darf sich nicht Deutsches Vorsorgeinstitut nennen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Vorsorgeinstitut heißt nicht Inkassounternehmen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 09.09.1991 - 2 Wx 34/91
    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2017 - 27 W 179/16
    Ebenso verhält es sich, wenn die Firma den Namen des Inhabers oder eines Gesellschafters enthält (OLG Köln, Beschluss v. 09.09.1991, Az. 2 Wx 34/91 m.w.N.).
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