Rechtsprechung
OLG Hamm, 22.05.2007 - 27 W 58/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- MIR - Medien Internet und Recht
Telefax-Werbung - Die unaufgeforderte Übersendung von Werbung per Telefax stellt im geschäftlichen Verkehrneben einem Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb auch eine rechtswidrigeEigentumsverletzung dar.
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 823 Abs. 1 BGB
- webshoprecht.de
Unaufgeforderte Übersendung von Werbung per Telefax
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung über das Versenden von Werbeschreiben per Telefax; Zusendung von unerwünschten Telefax-Schreiben als Eigentumsverletzung und Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
- kanzlei.biz
Unangeforderte Werbung per Fax rechtliche Eigentumsverletzung
- Judicialis
BGB § 823 Abs. 1
- rewis.io
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unaufgeforderte Übersendung von Werbung per Telefax
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Unaufgeforderte Übersendung von Werbung per Telefax - Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb - rechtswidrige Eigentumsverletzung
- internetrecht-infos.de (Kurzinformation)
Unaufgefordert zugesandte Telefax-Schreiben stellen einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Empfängers und zudem eine Eigentumsverletzung dar
- internetrecht-infos.de (Kurzinformation)
Unaufgefordert zugesandte Telefax-Schreiben stellen einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Empfängers und zudem eine Eigentumsverletzung dar
Verfahrensgang
- LG Dortmund - 8 O 200/05
- OLG Hamm, 22.05.2007 - 27 W 58/06
Papierfundstellen
- MDR 2008, 25
- MIR 2007, Dok. 333
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- AG Dresden, 29.07.2005 - 114 C 2008/05
Wettbewerbswidrigkeit eMail berufsbezogen
Auszug aus OLG Hamm, 22.05.2007 - 27 W 58/06
Es handelt sich hier, was sie möglicherweise bei dem Hinweis auf die Entscheidung des AG Dresden - NJW 2005, S. 2561 ff aus dem Auge verloren haben, die sich mit E-Mail-Werbung befasst, um einen Fall der Telefaxwerbung im geschäftlichen Verkehr. - BGH, 25.10.1995 - I ZR 255/93
Telefax-Werbung - Telefax-Werbung
Auszug aus OLG Hamm, 22.05.2007 - 27 W 58/06
Mit der Frage, ob diese erlaubt ist, hat sich der Bundesgerichtshof, soweit ersichtlich, zuletzt 1995 - unter Wettbewerbsaspekten - befasst (BGH - Urteil vom 25. Oktober 1995 - I ZR 255/03 -, NJW 1996, 660 f.) und die Werbung per Telefax generell für unzulässig gehalten, solange kein Einverständnis des Empfängers vorliegt oder vermutet werden darf.