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   BPatG, 09.12.2014 - 27 W (pat) 24/14   

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BPatG, 09.12.2014 - 27 W (pat) 24/14 (https://dejure.org/2014,51610)
BPatG, Entscheidung vom 09.12.2014 - 27 W (pat) 24/14 (https://dejure.org/2014,51610)
BPatG, Entscheidung vom 09. Dezember 2014 - 27 W (pat) 24/14 (https://dejure.org/2014,51610)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Qui" - werbemäßige Aussprache - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft der eingetragenen Wortmarke "OUI" als Werbeaussage i.R.d. Löschungsverfahrens

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Qui" - werbemäßige Aussprache - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Markenbeschwerdeverfahren - "Qui" - werbemäßige Aussprache - keine Unterscheidungskraft

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 09.12.2014 - 27 W (pat) 24/14
    Der französische Begriff für "Ja", oui, erschöpft sich in einer werbemäßigen Aussprache der Verbraucher und ist damit nicht unterscheidungskräftig (Abgrenzung zu BGH GRUR 1999, 1089 - yes).

    Unterscheidungskraft fehlt u. a. solchen Angaben, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen und stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. BGH a. a. O., Rn. 13 - hey!; a. a. O., Rn. 21 - Gute Laune Drops; EuGH GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor; mit anderem Ergebnis auch BGH GRUR 1999, 1089, 1091 - YES).

    Ferner hat auch der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "YES" (zu Klasse 28: u. a. Tabak) ausdrücklich die Einschätzung geteilt, dass dieser Begriff eine schlagwortartige Anpreisung, die einen Kaufentschluss hervorrufen soll, zum Ausdruck bringt (vgl. BGH GRUR 1999, 1089 unter III. 2. b)).

  • BGH, 14.01.2010 - I ZB 32/09

    hey!

    Auszug aus BPatG, 09.12.2014 - 27 W (pat) 24/14
    Dabei reicht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jede noch so geringe Unterscheidungskraft, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl. BGH GRUR 2014, 872 Rn. 12 - Gute Laune Drops; allerdings differenzierend gegenüber der Unterscheidungskraft von Werktiteln BGH GRUR 2009, 949 Rn. 17 - MyWorld; GRUR 2010, 640 Rn. 15 - hey!).

    Der Aussagehalt des Zeichens kommt im Übrigen weitgehend demjenigen des Bildzeichens "hey!" gleich, dessen Einordnung als u. a. im Bereich Bekleidungsstücke nicht unterscheidungskräftige Werbeaussage allgemeiner Art der Bundesgerichtshof gebilligt hat (vgl. BGH GRUR 2010, 640); das angegriffene Zeichen verfügt aufgrund seines ausdrücklich empfehlenden Inhalts und der klar hervortretenden Bezugnahme auf einen bestimmten Kulturkreis sogar über einen engeren Warenbezug.

    Die Rechtsauffassung, dass hierin eine über das reine Wortverständnis hinausgehende Aussage liege, die es verbietet, dem Zeichen jede Unterscheidungskraft abzusprechen, dürfte keinen Bestand mehr haben (vgl. BGH GRUR 2009, 949 Rn. 27 - MyWorld; GRUR 2010, 640 Rn. 11, 13 - hey!; BPatG, Beschluss vom 8. September 2008 - 25 W (pat) 26/07 - Bildzeichen "JA").

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

    Auszug aus BPatG, 09.12.2014 - 27 W (pat) 24/14
    Die angegriffene Marke entbehrte bereits zum Anmeldungszeitpunkt am 10. Januar 2012 (vgl. BGH GRUR 2014, 872 Rn. 10 - Gute Laune Drops) und entbehrt noch zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Löschungsantrag (§ 50 Abs. 2 Satz 1 MarkenG) der erforderlichen Unterscheidungskraft, s. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.

    Dabei reicht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jede noch so geringe Unterscheidungskraft, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl. BGH GRUR 2014, 872 Rn. 12 - Gute Laune Drops; allerdings differenzierend gegenüber der Unterscheidungskraft von Werktiteln BGH GRUR 2009, 949 Rn. 17 - MyWorld; GRUR 2010, 640 Rn. 15 - hey!).

    Zudem ist bei der Prüfung der Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG das Allgemeininteresse daran, die freie Nutzung nahe liegender Werbesprache zu erhalten, einzubeziehen (vgl. Hacker, GRUR 2001, 630, 635; Ströbele in FS für Ullmann, 2006, 425, 436; ähnlich BGH GRUR 2014, 872 Rn. 41 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 565Rn. 17 - smartbook; EuGH GRUR 2003, 604Rn. 60 - Libertel).

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 09.12.2014 - 27 W (pat) 24/14
    Unterscheidungskraft im Sinn von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die konkrete Eignung eines Zeichens, die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und die Waren oder Dienstleistungen damit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Vorsprung durch Technik; BGH GRUR 2014, 569 Rn. 10 - HOT).

    Die Entscheidung "Vorsprung durch Technik" des EuGH, auf die die Markeninhaberin sich bezogen hat, betraf eine Ausnahmesituation insofern, als das Gericht davon ausging, dass es sich um ein "berühmtes" Zeichen handele (vgl. GRUR 2010, 228 Rn. 59; dazu Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 8 Rn. 218).

  • BPatG, 08.09.2008 - 25 W (pat) 26/07

    Nein zu JA - Kein Markenschutz für werbeüblich gestaltete Wort-/Bildmarke "JA"

    Auszug aus BPatG, 09.12.2014 - 27 W (pat) 24/14
    Angesichts vielfältiger Ansprache, an die das angesprochene allgemeine Publikum in diesem Zusammenhang gewöhnt ist, liegt das Verständnis des Zeichens als unmittelbar fassbares Mittel bloßer Kundenakquisition, die unter Bezugnahme auf den französischen Kulturkreis auf die registrierten Bekleidungs- bzw. Schuhwaren hinweist, nahe (vgl. BPatG, Beschluss vom 8. September 2008 -25 W (pat) 26/07 - Bildzeichen "JA"; aufgrund spezifischer Warenlage anders für "SI", Beschluss vom 3. August 1998 - 30 W (pat) 71/97).

    Die Rechtsauffassung, dass hierin eine über das reine Wortverständnis hinausgehende Aussage liege, die es verbietet, dem Zeichen jede Unterscheidungskraft abzusprechen, dürfte keinen Bestand mehr haben (vgl. BGH GRUR 2009, 949 Rn. 27 - MyWorld; GRUR 2010, 640 Rn. 11, 13 - hey!; BPatG, Beschluss vom 8. September 2008 - 25 W (pat) 26/07 - Bildzeichen "JA").

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

    Auszug aus BPatG, 09.12.2014 - 27 W (pat) 24/14
    Dabei reicht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jede noch so geringe Unterscheidungskraft, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl. BGH GRUR 2014, 872 Rn. 12 - Gute Laune Drops; allerdings differenzierend gegenüber der Unterscheidungskraft von Werktiteln BGH GRUR 2009, 949 Rn. 17 - MyWorld; GRUR 2010, 640 Rn. 15 - hey!).

    Die Rechtsauffassung, dass hierin eine über das reine Wortverständnis hinausgehende Aussage liege, die es verbietet, dem Zeichen jede Unterscheidungskraft abzusprechen, dürfte keinen Bestand mehr haben (vgl. BGH GRUR 2009, 949 Rn. 27 - MyWorld; GRUR 2010, 640 Rn. 11, 13 - hey!; BPatG, Beschluss vom 8. September 2008 - 25 W (pat) 26/07 - Bildzeichen "JA").

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 09.12.2014 - 27 W (pat) 24/14
    Unterscheidungskraft fehlt u. a. solchen Angaben, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen und stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. BGH a. a. O., Rn. 13 - hey!; a. a. O., Rn. 21 - Gute Laune Drops; EuGH GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor; mit anderem Ergebnis auch BGH GRUR 1999, 1089, 1091 - YES).
  • BPatG, 03.08.1998 - 30 W (pat) 71/97
    Auszug aus BPatG, 09.12.2014 - 27 W (pat) 24/14
    Angesichts vielfältiger Ansprache, an die das angesprochene allgemeine Publikum in diesem Zusammenhang gewöhnt ist, liegt das Verständnis des Zeichens als unmittelbar fassbares Mittel bloßer Kundenakquisition, die unter Bezugnahme auf den französischen Kulturkreis auf die registrierten Bekleidungs- bzw. Schuhwaren hinweist, nahe (vgl. BPatG, Beschluss vom 8. September 2008 -25 W (pat) 26/07 - Bildzeichen "JA"; aufgrund spezifischer Warenlage anders für "SI", Beschluss vom 3. August 1998 - 30 W (pat) 71/97).
  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen

    Auszug aus BPatG, 09.12.2014 - 27 W (pat) 24/14
    Unterscheidungskraft im Sinn von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die konkrete Eignung eines Zeichens, die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und die Waren oder Dienstleistungen damit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2010, 228 Rn. 33 - Vorsprung durch Technik; BGH GRUR 2014, 569 Rn. 10 - HOT).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 09.12.2014 - 27 W (pat) 24/14
    Ohne dass es darauf ankommt, ob sich die Verwendung des Markenwortes als solches in der Werbung nachweisen lässt (vgl. BGH, a. a. O., Rn. 17 - hey!; EuGH GRUR 2004, 1027 Rn. 46 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT), kann ein dem Streitzeichen vergleichbarer Sprachgebrauch den eingereichten Verwendungsbeispielen entnommen werden, die den Begriff "OUI" unmittelbar in tragender Bedeutung aufgreifen und für die Akzeptanz des Produkts werben (vgl. Anlagen 3, 4 zum Schriftsatz vom 24. Oktober 2012: "Sagen Sie oui zum paree" (Krawatten) bzw. "Ich sage Oui" (Baskenmütze).
  • BGH, 22.11.2012 - I ZB 72/11

    Kaleido

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   BPatG, 17.01.2017 - 27 W (pat) 24/14   

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BPatG, 17.01.2017 - 27 W (pat) 24/14 (https://dejure.org/2017,5714)
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BPatG, Entscheidung vom 17. Januar 2017 - 27 W (pat) 24/14 (https://dejure.org/2017,5714)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 71 Abs 1 S 1 MarkenG, § 71 Abs 1 S 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "OUI" - Kostenentscheidung - zur Auferlegung von Kosten - Rücknahme des Löschungsantrags rechtfertigt für sich genommen keine Kostenauferlegung - keine erkennbare Aussichtslosigkeit der Beschwerde - kein Abweichen vom ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "OUI" - Kostenentscheidung - zur Auferlegung von Kosten - Rücknahme des Löschungsantrags rechtfertigt für sich genommen keine Kostenauferlegung - keine erkennbare Aussichtslosigkeit der Beschwerde - kein Abweichen vom ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BPatG, 13.04.2015 - 27 W (pat) 74/14

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "BLÄTTERPDF" - keine

    Auszug aus BPatG, 17.01.2017 - 27 W (pat) 24/14
    Selbst eine einheitliche entgegenstehende Entscheidungspraxis reicht dabei nicht aus, Kosten wegen des Betreibens aussichtsloser Verfahren aufzuerlegen (BPatG 27 W (pat) 74/14 - BLÄTTERPDF).
  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

    Auszug aus BPatG, 17.01.2017 - 27 W (pat) 24/14
    Der anpreisende Sinn einer Bezeichnung schließe deren Eignung, als Herkunftshinweis zu wirken, nicht aus (vgl. BGH, GRUR 2014, 872 Rn. 23 - Gute Laune Drops).
  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 81/13

    Markenrecht: Schutzhindernis der mangelnden Unterscheidungskraft - for you

    Auszug aus BPatG, 17.01.2017 - 27 W (pat) 24/14
    Die hierfür erforderliche Feststellung, dass der Verkehr die Bezeichnung ausschließlich als werbliche Anpreisung verstehe (BGH, GRUR 2015, 173 Rn. 28 - for you), lasse sich entgegen der Ansicht des angefochtenen Beschlusses nicht aus Verwendungsbeispielen treffen, die das Wort OUI im Kontext enthielten; Nachweise des Zeichens OUI in Alleinstellung fehlten.
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