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   BPatG, 08.04.2008 - 27 W (pat) 89/06   

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https://dejure.org/2008,34387
BPatG, 08.04.2008 - 27 W (pat) 89/06 (https://dejure.org/2008,34387)
BPatG, Entscheidung vom 08.04.2008 - 27 W (pat) 89/06 (https://dejure.org/2008,34387)
BPatG, Entscheidung vom 08. April 2008 - 27 W (pat) 89/06 (https://dejure.org/2008,34387)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.10.2003 - I ZB 9/01

    "S100"; Löschung einer Marke wegen Bösgläubigkeit des Markeninhabers

    Auszug aus BPatG, 08.04.2008 - 27 W (pat) 89/06
    Von einer Bösgläubigkeit des Anmelders im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG ist dann auszugehen, wenn die Anmeldung rechtsmissbräuchlich oder sittenwidrig erfolgt ist (vgl. zu § 50 Abs. 1 Nr. 4 MarkenG a. F. BGH GRUR 2004, 510, 511 - S. 100; GRUR 2000, 1032, 1033 f. - EQUI 2000; BPatG GRUR 2000, 809, 810 - SSZ).

    Es müssen auf Seiten des Anmelders also besondere, die Unlauterkeit begründende Umstände hinzutreten, die etwa darin liegen können, dass der Markeninhaber das Zeichen ohne hinreichenden sachlichen Grund für gleiche Waren hat eintragen lassen und dabei in Kenntnis des schutzwürdigen Besitzstandes des Vorbenutzers und mit dem Ziel gehandelt hat, den Vorbenutzer in seinem Besitzstand zu stören oder ihm den weiteren Zeichengebrauch zu sperren (vgl. BGH GRUR 2004, 510, 511 - S. 100).

  • BGH, 10.08.2000 - I ZR 283/97

    EQUI 2000

    Auszug aus BPatG, 08.04.2008 - 27 W (pat) 89/06
    Von einer Bösgläubigkeit des Anmelders im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG ist dann auszugehen, wenn die Anmeldung rechtsmissbräuchlich oder sittenwidrig erfolgt ist (vgl. zu § 50 Abs. 1 Nr. 4 MarkenG a. F. BGH GRUR 2004, 510, 511 - S. 100; GRUR 2000, 1032, 1033 f. - EQUI 2000; BPatG GRUR 2000, 809, 810 - SSZ).
  • BGH, 28.09.1979 - I ZR 125/75

    Torch

    Auszug aus BPatG, 08.04.2008 - 27 W (pat) 89/06
    Ein Anmelder handelt daher in solchen Fällen erst dann bösgläubig, wenn besondere verwerfliche Umstände hinzutreten (vgl. BGH GRUR 1980, 110, 111 - TORCH).
  • BPatG, 16.11.1999 - 27 W (pat) 94/99

    Voraussetzungen für die Annahme der Bösgläubigkeit des Anmelders

    Auszug aus BPatG, 08.04.2008 - 27 W (pat) 89/06
    Von einer Bösgläubigkeit des Anmelders im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG ist dann auszugehen, wenn die Anmeldung rechtsmissbräuchlich oder sittenwidrig erfolgt ist (vgl. zu § 50 Abs. 1 Nr. 4 MarkenG a. F. BGH GRUR 2004, 510, 511 - S. 100; GRUR 2000, 1032, 1033 f. - EQUI 2000; BPatG GRUR 2000, 809, 810 - SSZ).
  • BGH, 20.05.2009 - I ZB 53/08

    Schuhverzierung

    Auf die Beschwerde des Markeninhabers hat das Bundespatentgericht den Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts aufgehoben und den Löschungsantrag zurückgewiesen (BPatG, Beschl. v. 8.4.2008 - 27 W(pat) 89/06, [...]).
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