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   VG Berlin, 19.06.2012 - 27 A 70.08   

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VG Berlin, 19.06.2012 - 27 A 70.08 (https://dejure.org/2012,17330)
VG Berlin, Entscheidung vom 19.06.2012 - 27 A 70.08 (https://dejure.org/2012,17330)
VG Berlin, Entscheidung vom 19. Juni 2012 - 27 A 70.08 (https://dejure.org/2012,17330)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Berlin, 03.05.2012 - 27 A 341.06

    Begründungspflicht der KJM

    Auszug aus VG Berlin, 19.06.2012 - 27 A 70.08
    Die Kammer hat hierzu schon im Urteil vom 3. Mai 2012 - VG 27 A 341.06 (S.13/14) - u.a. ausgeführt: "Zwar regelt der JMStV nur in dem für das (Plenar-) Verfahren der KJM geltenden § 17 Abs. 1 JMStV ausdrücklich eine Begründungspflicht.

    Deshalb ist nach der Rechtsprechung der Kammer die Bezugnahme auf die dem Prüfausschuss vorgelegten Vorlagen (vorbereitende Empfehlung der Prüfgruppe, Stellungnahme der zuständigen Landesmedienanstalt) auch hinsichtlich der Entscheidungsbegründung - allerdings unter der Voraussetzung, dass die Bezugnahme so genau ist, dass sich hieraus eindeutig der Inhalt der Begründung ergibt - zulässig (vgl. Urteil vom 3. Mai 2012 - VG 27 A 341.06 - S. 12 des amtlichen Umdrucks).

    Damit ist das Vorliegen einer vom Entscheidungsgremium - also der KJM oder des an ihrer Stelle entscheidenden Prüfausschusses - stammenden Begründung essentiell für die Rechtmäßigkeit einer von der jeweiligen Landesmedienanstalt erlassenen Aufsichtsmaßnahme nach dem JMStV, ohne dass letztere auf das Verfahren der KJM Einfluss nehmen kann (so schon Urteil vom 3. Mai 2012 - VG 27 A 341.06 - S. 15 des amtlichen Umdrucks, vgl. auch Urteil vom 22. Mai 2012 - VG 27 K 339.10 - S. 10/11 zu den Folgen des Fehlens einer Begründung der ZAK).

    Aus diesem Grunde hat die Kammer bisher das Fehlen einer Gremienentscheidung über die Begründung als unheilbaren absoluten Verfahrensfehler bezeichnet (vgl. Urteil vom 3. Mai 2012 - VG 27 A 341.06 - S. 15 des amtlichen Umdrucks, Urteil vom 22. Mai 2012 - VG 27 K 339.10 - S. 10/11 des amtlichen Umdrucks).

  • VG Berlin, 22.05.2012 - 27 K 339.10

    Antrag auf Erlaubnis zu einem bestimmten zukünftigen Verhalten bei der

    Auszug aus VG Berlin, 19.06.2012 - 27 A 70.08
    Damit ist das Vorliegen einer vom Entscheidungsgremium - also der KJM oder des an ihrer Stelle entscheidenden Prüfausschusses - stammenden Begründung essentiell für die Rechtmäßigkeit einer von der jeweiligen Landesmedienanstalt erlassenen Aufsichtsmaßnahme nach dem JMStV, ohne dass letztere auf das Verfahren der KJM Einfluss nehmen kann (so schon Urteil vom 3. Mai 2012 - VG 27 A 341.06 - S. 15 des amtlichen Umdrucks, vgl. auch Urteil vom 22. Mai 2012 - VG 27 K 339.10 - S. 10/11 zu den Folgen des Fehlens einer Begründung der ZAK).

    Aus diesem Grunde hat die Kammer bisher das Fehlen einer Gremienentscheidung über die Begründung als unheilbaren absoluten Verfahrensfehler bezeichnet (vgl. Urteil vom 3. Mai 2012 - VG 27 A 341.06 - S. 15 des amtlichen Umdrucks, Urteil vom 22. Mai 2012 - VG 27 K 339.10 - S. 10/11 des amtlichen Umdrucks).

    Die - vor der Beschlussfassung - erfolgte Diskussion im Gremium stellt jedoch noch keine Begründung für den nachfolgenden Beschluss dar (vgl. dazu auch Urteil vom 22. Mai 2012 - VG 27 K 339.10 - S. 9/10 des amtlichen Umdrucks).

  • SG Marburg, 07.12.2011 - 9/10

    Abrechenbarkeit von Besuchen eines Arztes mit einer Praxis in einem Heim als

    Auszug aus VG Berlin, 19.06.2012 - 27 A 70.08
    Im Protokoll der 17. Sitzung der KJM heißt es dazu (Seite 9/10): "Die KJM-Mitglieder sehen die Argumente im Gutachten von Herrn Prof. ... kritisch.

    Die - vor der Beschlussfassung - erfolgte Diskussion im Gremium stellt jedoch noch keine Begründung für den nachfolgenden Beschluss dar (vgl. dazu auch Urteil vom 22. Mai 2012 - VG 27 K 339.10 - S. 9/10 des amtlichen Umdrucks).

  • VG Berlin, 28.01.2009 - 27 A 61.07

    Verstoß gegen die JMStV-Bestimmungen durch Ausstrahlung einer Folge der

    Auszug aus VG Berlin, 19.06.2012 - 27 A 70.08
    Die Kammer hat bereits in vorangegangenen Entscheidungen dieses Verfahren als nicht den rechtlichen Anforderungen an eine Gremienentscheidung entsprechend angesehen, weil die Ausschussmitglieder untereinander keine Kenntnis von den jeweils getroffenen Wertungen erhalten und somit ein Austausch von Argumenten unter den Mitgliedern des Ausschusses nicht stattfinden kann; vielmehr stellt das Verfahren sich als "Summe von parallelisierten Einzelentscheidungen" dar (vgl. grundlegend Urteil vom 28. Januar 2009 - VG 27 A 61.07 - 3 c (1) der Entscheidungsgründe [S. 21 des amtlichen Umdrucks, juris RdNr. 56]).
  • VG München, 11.10.2012 - M 17 K 10.6273

    Beanstandung von Erotik-Teletexttafeln; Sendezeitbeschränkung; KJM als

    Der KJM obliege gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 und 4 JMStV eine eigene Begründungspflicht für ihre Beschlüsse (VG Berlin vom 3.5.2012 Az.: VG 27 A 341.06; vom 19.6.2012 Az.: VG 27 A 70.08; vom 19.6.2012 Az.: 27 A 71.08).

    Im Übrigen müsse eine solche Bezugnahme so eindeutig sein, "dass sich hieraus eindeutig der Inhalt der Begründung ergibt" (vgl. VG Berlin vom 19.6.2012 Az.: VG 27 A 70.08, Rn 21 und vom 19.6.2012 Az.: VG 27 A 71.08, Rn 20), woran es hier fehle.

    Das nach außen zuständige Vertretungsorgan der Beklagten habe nur noch die Aufgabe, die Entscheidung an den Rundfunkveranstalter zu übermitteln (VG Berlin vom 19.6.2012 Az.: VG 27 A 70.08, Rn 19 und vom 19.6.2012 Az.: VG 27 A 71.08, Rn 18).

    Eine Pflicht der KJM zur selbstformulierten umfassenden Begründung ihrer Beschlüsse, wie vom Klägerbevollmächtigten mit Hinweis auf Entscheidungen des VG Berlin (vom 3.5.2012 - 27 A 341.06; vom 19.6.2012 - 27 A 70.08 und 27 A 71.08; alle Juris) angenommen, erschließt sich dem Gericht dagegen nicht.

  • VG Berlin, 25.09.2012 - 27 A 248.08

    Vorlage einer Sendung nach ihrer Ausstrahlung bei der FSF

    Denn der Beschluss des Prüfausschusses der KJM, den der Bescheid nachvollziehe, sei selbst aufgrund der Unzulässigkeit des Umlaufverfahrens und der verfassungswidrigen Zusammensetzung des Prüfausschusses verfahrensfehlerhaft; insoweit werde auf die Argumentation in den Verfahren gleichen Rubrums vor der Kammer mit den Aktenzeichen VG 27 A 70.08 und VG 27 A 71.08 Bezug genommen.
  • VG Berlin, 13.03.2018 - 27 K 258.14

    Beanstandung der Ausstrahlung einer Sendung zu einer bestimmten Tageszeit wegen

    Damit ist das Vorliegen einer vom Entscheidungsgremium - also der KJM - stammenden Begründung essentiell für die Rechtmäßigkeit einer von der jeweiligen Landesmedienanstalt erlassenen Aufsichtsmaßnahme nach dem JMStV, ohne dass letztere auf das Verfahren der KJM Einfluss nehmen kann (vgl. OVG Münster, Urteil vom 17. Juni 2015 - 13 A 1215/12 - juris Rn. 54; VG Berlin, Urteil vom 19. Juni 2012 - VG 27 A 70.08 - juris Rn. 21; zur Sicherung grundrechtlicher Positionen durch die objektivrechtliche Begründungspflicht der KJM vgl. BayVGH, Urteil vom 19. September 2013 - 7 B 12.2358 - juris Rn. 31).
  • VG Berlin, 23.05.2013 - 27 K 102.11

    Höhe der Gebühr für die Verlängerung der rundfunkrechtlichen Sendeerlaubnis

    Die (letzte) Vorlage der Beklagten vom 28. März 2011 für den Beschluss der ZAK vom 5. April 2011 enthält nämlich auch keine Einzelfallerwägungen (mehr), die die ZAK sich hätte zu eigen machen können und die dann - was eine Bezugnahme auf konkrete Erwägungen in der Vorlage im Protokoll der ZAK-Sitzung erfordert hätte - als mitbeschlossen hätten gelten können (vgl. Urteile der Kammer vom 19. Juni 2012, VG 27 A 71.08 und VG 27 A 70.08 sowie Urteil vom 22. Mai 2012, VG 27 K 339.10).
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