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   ArbG Hamburg, 08.12.2006 - 27 Ca 21/06   

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https://dejure.org/2006,2786
ArbG Hamburg, 08.12.2006 - 27 Ca 21/06 (https://dejure.org/2006,2786)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 08.12.2006 - 27 Ca 21/06 (https://dejure.org/2006,2786)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2006 - 27 Ca 21/06 (https://dejure.org/2006,2786)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer mit dem Zusatz "i.A." (im Auftrag) unterschriebenen Kündigung; Wahrung des Schriftformerfordernisses; Auftritt des Unterzeichnenden als Erklärungsbote

  • RA Hensche
  • hensche.de

    Kündigung: Schriftform, Kündigungserklärung

  • RA Kotz

    Kündigung - eine mit i.A. unterschriebene ist formunwirksam

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 125 S. 1 § 623
    I.A. unterschriebene Kündigung formunwirksam

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kündigung kann nicht im Auftrag unterschrieben werden

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Formunwirksame Kündigung bei Unterschrift mit dem Zusatz i.A

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Eine mit "i.A." unterzeichnete Kündigung ist unwirksam!

  • anwalt24.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kündigung mit Zusatz "i.A." ist unwirksam

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung eines Arbeitsvertrags mit Unterschriftszusatz "i.A." ist unwirksam - Arbeitsgericht Hamburg zum Schriftformerfordernis einer Kündigung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 26.07.1967 - 4 AZR 172/66

    Prozeßbevollmächtigter - Berufungsschrift - Eigenhändige Unterschrift -

    Auszug aus ArbG Hamburg, 08.12.2006 - 27 Ca 21/06
    Der mit "i.A." Unterzeichnende trete dem Gericht gegenüber nicht als Vertreter, sondern als Erklärungsbote auf (B AG , Urteil v. 26.07.1967 - 4 AZR 172/66 - AP Nr. 11 zu § 518 ZPO ; So auch BGH Beschluss v. 05.11.1987 - V ZR 139/87- NJW 1988, 210; im Grundsatz ebenso BGH Beschluss v. 27.05.1993 - III ZB 9/93 - NJW 1993, 2056 = BB 1993, 1324, wo allerdings im Wege der Auslegung für den Einzelfall eines "i.A." unterzeichnenden Rechtsanwalts, der zum Kreis der beim Berufungsgericht zugelassenen Prozessbevollmächtigten des Berufungsklägers zählt und unmittelbar in Ausführung des ihm selbst erteilten Mandates tätig wird, eine Ausnahme gemacht wird; ferner LAG Düsseldorf , Beschl. v. 8.3.2004 - 16 Ta 113/04 - unveröff.; ArbG Krefeld , Urt. v. 21.5.2002 - 5 Ca 3458/01 - unveröff.; vgl. auch Zöller/Greger , § 130 Rdnr. 14 m.w. Nachw.).
  • BGH, 27.05.1993 - III ZB 9/93

    Unterzeichnung der Berufungsbegründung "im Auftrag"

    Auszug aus ArbG Hamburg, 08.12.2006 - 27 Ca 21/06
    Der mit "i.A." Unterzeichnende trete dem Gericht gegenüber nicht als Vertreter, sondern als Erklärungsbote auf (B AG , Urteil v. 26.07.1967 - 4 AZR 172/66 - AP Nr. 11 zu § 518 ZPO ; So auch BGH Beschluss v. 05.11.1987 - V ZR 139/87- NJW 1988, 210; im Grundsatz ebenso BGH Beschluss v. 27.05.1993 - III ZB 9/93 - NJW 1993, 2056 = BB 1993, 1324, wo allerdings im Wege der Auslegung für den Einzelfall eines "i.A." unterzeichnenden Rechtsanwalts, der zum Kreis der beim Berufungsgericht zugelassenen Prozessbevollmächtigten des Berufungsklägers zählt und unmittelbar in Ausführung des ihm selbst erteilten Mandates tätig wird, eine Ausnahme gemacht wird; ferner LAG Düsseldorf , Beschl. v. 8.3.2004 - 16 Ta 113/04 - unveröff.; ArbG Krefeld , Urt. v. 21.5.2002 - 5 Ca 3458/01 - unveröff.; vgl. auch Zöller/Greger , § 130 Rdnr. 14 m.w. Nachw.).
  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 516/90

    Auflösend bedingter Umschulungsvertrag

    Auszug aus ArbG Hamburg, 08.12.2006 - 27 Ca 21/06
    Gemäß § 133 BGB ist die Erklärung so auszulegen, wie sie der Erklärungsempfänger unter Würdigung der ihm bekannten Umstände nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen konnte (vgl. BAG Urteil v. 15.03.1991 - 2 AZR 516/90 - AP Nr. 2 zu § 47 BBiG).
  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 518/96

    Zurückweisung einer Kündigung mangels Vorlage der Vollmacht

    Auszug aus ArbG Hamburg, 08.12.2006 - 27 Ca 21/06
    Auch außerhalb des Verfahrensrechts, und zwar speziell für das materielle Recht bei Ausspruch einer Kündigung hat das BAG in einer Entscheidung aus dem Jahr 1997 zu erkennen gegeben, dass es im Grundsatz die "i.A." im Gegensatz zu der "i.V." unterzeichneten Erklärung nicht als Vertreterhandeln interpretiert, weil durch die Verwendung des Kürzels "i.A." indiziert werde, dass der Unterzeichnende nicht die Verantwortung für den Inhalt des von ihm unterzeichneten Kündigungsschreibens übernehmen will (BAG Urteil v. 20.8. 1997 - 2 AZR 518/96 - NJW 1998, 1093 L = NZA 1997, 1343 (1345 u. II 3b aa)).
  • BGH, 05.11.1987 - V ZR 139/87

    Revision - Revisionsschrift - Unterzeichnung - Wirksame Einlegung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 08.12.2006 - 27 Ca 21/06
    Der mit "i.A." Unterzeichnende trete dem Gericht gegenüber nicht als Vertreter, sondern als Erklärungsbote auf (B AG , Urteil v. 26.07.1967 - 4 AZR 172/66 - AP Nr. 11 zu § 518 ZPO ; So auch BGH Beschluss v. 05.11.1987 - V ZR 139/87- NJW 1988, 210; im Grundsatz ebenso BGH Beschluss v. 27.05.1993 - III ZB 9/93 - NJW 1993, 2056 = BB 1993, 1324, wo allerdings im Wege der Auslegung für den Einzelfall eines "i.A." unterzeichnenden Rechtsanwalts, der zum Kreis der beim Berufungsgericht zugelassenen Prozessbevollmächtigten des Berufungsklägers zählt und unmittelbar in Ausführung des ihm selbst erteilten Mandates tätig wird, eine Ausnahme gemacht wird; ferner LAG Düsseldorf , Beschl. v. 8.3.2004 - 16 Ta 113/04 - unveröff.; ArbG Krefeld , Urt. v. 21.5.2002 - 5 Ca 3458/01 - unveröff.; vgl. auch Zöller/Greger , § 130 Rdnr. 14 m.w. Nachw.).
  • BAG, 01.08.1968 - 2 AZR 390/67

    Rechtliches Interesse an Feststellung - Leistungsklage - Feststellungsklage -

    Auszug aus ArbG Hamburg, 08.12.2006 - 27 Ca 21/06
    Umstände, aufgrund derer ausnahmsweise dieses Feststellungsinteresse entfallen könnte (BAG, Urteil v. 01. August 1968 - 2 AZR 390/67, AP Nr. 35 zu § 3 KSchG), sind nicht ersichtlich.
  • LAG Hamm, 26.04.2007 - 17 Sa 1914/06

    Außerordentliche Kündigung wegen des gegen den Gekündigten bestehenden Verdachts,

    Das Kündigungsschreiben ist nicht mit dem eine Stellvertretung kennzeichnenden Zusatz "i.V." unterzeichnet, sondern mit dem Zusatz "i.A.", der eine Botenstellung kennzeichnet (vgl. BAG, Urteil vom 20.09.2006 - 6 AZR 82/06 - DB 2007, 919; ArbG Hamburg, Urteil vom 08.12.2006 - 27 Ca 21/06 - ArbRB 2007, 72).
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