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ArbG Berlin, 10.02.1965 - 27 Ca 418/64 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- ArbG Nürnberg, 15.07.1971 - 5 Ca 78/70 Unfälle infolge Trunkenheit sind aber in jedem Falle als selbstverschuldet anzusehen, weil darin ein gröblicher Verstoß gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhalten liegt (vergleiche LArbG Hamm 1966-03-04 5 Sa 158/65 = BB 1966, 1066 und ArbG Berlin 1965-02-10 27 Ca 418/64 = BB 1965, 1227; Schmatz / Fischwasser).