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LG Berlin, 06.01.2009 - 27 O 1123/08 |
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Volltextveröffentlichung
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- BGH, 12.02.1985 - VI ZR 225/83
Darlegungs- und Beweislast für die Wahrnehmung berechtigter Interessen bei …
Auszug aus LG Berlin, 06.01.2009 - 27 O 1123/08
Nach der über § 823 Abs. 2 BGB in das Deliktsrecht transformierten Beweisregel des § 186 StGB trifft den Äußernden die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass seine ehrbeeinträchtigenden Behauptungen wahr sind (BGH NJW 1996, 1131, 1133; NJW 1985, 1621, 1622), es sei denn, der Störer kann sich auf die Wahrnehmung eines berechtigten lnformationsinteresses berufen.Dies hat zur Folge, dass die aus § 186 StGB folgende Beweislastumkehr entfiele, so dass die Beweislast wie im Regelfall den Verletzten träfe (BGH NJW 1985, 1621, 1622).
- BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94
Lohnkiller
Auszug aus LG Berlin, 06.01.2009 - 27 O 1123/08
Nach der über § 823 Abs. 2 BGB in das Deliktsrecht transformierten Beweisregel des § 186 StGB trifft den Äußernden die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass seine ehrbeeinträchtigenden Behauptungen wahr sind (BGH NJW 1996, 1131, 1133; NJW 1985, 1621, 1622), es sei denn, der Störer kann sich auf die Wahrnehmung eines berechtigten lnformationsinteresses berufen.