Weitere Entscheidung unten: LG Berlin, 05.06.2007

Rechtsprechung
   LG Berlin, 24.08.2010 - 27 O 184/07   

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https://dejure.org/2010,17637
LG Berlin, 24.08.2010 - 27 O 184/07 (https://dejure.org/2010,17637)
LG Berlin, Entscheidung vom 24.08.2010 - 27 O 184/07 (https://dejure.org/2010,17637)
LG Berlin, Entscheidung vom 24. August 2010 - 27 O 184/07 (https://dejure.org/2010,17637)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Anwaltsschreiben darf von Dritten online veröffentlicht werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Rechtsverletzung durch Internet-Veröffentlichung von Anwaltsschreiben

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 18.02.2010 - 1 BvR 2477/08

    Zur Zulässigkeit von Zitaten aus E-Mails

    Auszug aus LG Berlin, 24.08.2010 - 27 O 184/07
    Der Kläger hat die bis zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Februar 2010 - 1 BvR 2477/08 - entstandenen Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

    Wegen des Sachverhalts wird zunächst auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18, Februar 2010 - 1 BvR 2477/08 - verwiesen (Bi. 153 ff. d. A.), durch den das klagestattgebende Urteil der Kammer vom 5, Juni 2007 und der dieses Urteil bestätigende Beschluss des Kammergerichts vom 19. Mai 2008 aufgehoben wurden.

  • KG, 12.01.2007 - 9 U 102/06

    Unterlassungsanspruch: Verwendung eines Zitates aus einem Anwaltsschriftsatz in

    Auszug aus LG Berlin, 24.08.2010 - 27 O 184/07
    Entscheidend ist insoweit vielmehr, zu welchem Ergebnis eine Abwägung der widerstreitenden, im gleichen Rang verfassungsrechtlich geschützten Interessen von Meinungs- bzw. Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht führt (vgl. KG AfP 2007, 234; Urteil vom 3.3. 2006, 9 U 117/05).

    Ein Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit des Art. 12 GG scheidet vorliegend aus, weil es nicht um die Wahrnehmung von Rechten von Mandanten geht, so dass die Berufsausübung und effektive Wahrnehmung von Mandanteninteressen vorliegend nicht erschwert wird (vgl. hierzu KG AfP 2009, 608 ff.; AfP 2007, 234 ff.).

  • KG, 03.03.2006 - 9 U 117/05
    Auszug aus LG Berlin, 24.08.2010 - 27 O 184/07
    Entscheidend ist insoweit vielmehr, zu welchem Ergebnis eine Abwägung der widerstreitenden, im gleichen Rang verfassungsrechtlich geschützten Interessen von Meinungs- bzw. Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht führt (vgl. KG AfP 2007, 234; Urteil vom 3.3. 2006, 9 U 117/05).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus LG Berlin, 24.08.2010 - 27 O 184/07
    Dazu gehöre im Besonderen auch - wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Eppler-Entscheidung (BVerfGE 54, 148) ausgeführt habe - die Entscheidung, ob und wie er mit einer eigenen Äußerung hervortreten wolle.
  • KG, 29.09.2009 - 9 W 135/09

    Internetveröffentlichung einer Aufstellung über von einer

    Auszug aus LG Berlin, 24.08.2010 - 27 O 184/07
    Ein Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit des Art. 12 GG scheidet vorliegend aus, weil es nicht um die Wahrnehmung von Rechten von Mandanten geht, so dass die Berufsausübung und effektive Wahrnehmung von Mandanteninteressen vorliegend nicht erschwert wird (vgl. hierzu KG AfP 2009, 608 ff.; AfP 2007, 234 ff.).
  • KG, 25.05.2009 - 9 W 91/09

    Identifizierende Berichterstattung über Rechtsanwälte

    Auszug aus LG Berlin, 24.08.2010 - 27 O 184/07
    Müsse ein Rechtsanwalt, der das Unterlassen einer bevorstehenden Berichterstattung geltend mache, fürchten, aus seinem Schriftsatz werde öffentlich zitiert, wirke sich dies in mittelbarer Weise auf die Wahrnehmung der Interessen der Mandantschaft aus, wenn der Rechtsanwalt sich gehalten sehe, sich hinsichtlich seiner Mittel und Möglichkeiten bei der Wahrnehmung der Interessen des Mandanten zu beschränken; dies könne auf Seiten des Rechtsanwalts zu einer Art "Selbstzensur" bei Auseinandersetzungen mit der Presse führen und Rechte und Stellung des Rechtsanwalts beeinflussen (so KG, Beschluss vom 25.5.2009, 9 W 91/09).
  • OLG Köln, 13.12.2018 - 15 U 42/18
    Wegen des Rahmenrechtscharakters des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist die Rechtswidrigkeit eines Eingriffs im Wege einer umfassenden Interessenabwägung zu prüfen; ein "absolutes Bestimmungsrecht" gibt es anerkanntermaßen hier gerade nicht - auch nicht mit Blick auf das hier ausgesprochene Veröffentlichungsverbot - und insofern gerade kein absolutes Verbot eines (wörtlichen) Zitierens aus Anwaltsschriftsätzen (so deutlich auch OLG München v. 16.10.2007 -- 29 W 2325/07, NJW 2008, 768; KG v. 12.01.2007 - 9 U 102/06, AfP 2007, 234; KG v. 03.06.2006 - 9 U 117/05, n.v., Anlage K 11; KG v. 31.10.2008 - 9 W 152/06, BeckRS 2009, 07821; LG Hamburg v. 28.01.2011 - 325 O 196/10, juris Rn. 51; LG Hamburg v. 08.12.2016 - 310 O 124/16, BeckRS 2016, 126589 Rn. 43; LG Berlin v. 24.08.2010 - 27 O 184/07, BeckRS 2011, 17881).
  • OLG Köln, 13.12.2018 - 15 U 53/18
    Wegen des Rahmenrechtscharakters des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist die Rechtswidrigkeit eines Eingriffs im Wege einer umfassenden Interessenabwägung zu prüfen; ein "absolutes Bestimmungsrecht" gibt es anerkanntermaßen hier gerade nicht - auch nicht mit Blick auf das hier ausgesprochene Veröffentlichungsverbot - und insofern gerade kein absolutes Verbot eines (wörtlichen) Zitierens aus Anwaltsschriftsätzen (so deutlich auch OLG München, Beschl. v. 16.10.2007 -- 29 W 2325/07, NJW 2008, 768; KG, Urt. v. 12.1.2007 - 9 U 102/06, AfP 2007, 234; KG, Urt. v. 3.6.2006 - 9 U 117/05, n.v., Anlage K 11; KG, Beschl. v. 31.10.2008 - 9 W 152/06, BeckRS 2009, 07821; LG Hamburg, Urt. v. 28.1.2011 - 325 O 196/10, juris Rn. 51; LG Hamburg, Urt. v. 8.12.2016 - 310 O 124/16, BeckRS 2016, 126589 Rn. 43; LG Berlin, Urt. v. 24.8.2010 - 27 O 184/07, BeckRS 2011, 17881).
  • OLG Hamm, 19.09.2019 - 13 U 53/18

    Abgasskandal: Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises erfordert Irrtum

    Wegen des Rahmenrechtscharakters des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist die Rechtswidrigkeit eines Eingriffs im Wege einer umfassenden Interessenabwägung zu prüfen; ein "absolutes Bestimmungsrecht" gibt es anerkanntermaßen hier gerade nicht - auch nicht mit Blick auf das hier ausgesprochene Veröffentlichungsverbot - und insofern gerade kein absolutes Verbot eines (wörtlichen) Zitierens aus Anwaltsschriftsätzen (so deutlich auch OLG München, Beschl. v. 16.10.2007 -- 29 W 2325/07, NJW 2008, 768; KG, Urt. v. 12.1.2007 - 9 U 102/06, AfP 2007, 234; KG, Urt. v. 3.6.2006 - 9 U 117/05, n.v., Anlage K 11; KG, Beschl. v. 31.10.2008 - 9 W 152/06, BeckRS 2009, 07821; LG Hamburg, Urt. v. 28.1.2011 - 325 O 196/10, juris Rn. 51; LG Hamburg, Urt. v. 8.12.2016 - 310 O 124/16, BeckRS 2016, 126589 Rn. 43; LG Berlin, Urt. v. 24.8.2010 - 27 O 184/07, BeckRS 2011, 17881).
  • LG Berlin, 08.09.2009 - 27 O 433/09

    Wenn der Rechtsanwalt im Blog namentlich benannt wird

    Die mit dem Klageantrag zu 1. beanstandete Textpassage nimmt Bezug auf das vor der Kammer geführte Verfahren des Klägers - 27 O 184/07 -, das erstinstanzlich mit Urteil vom 5. Juni 2007 endete; die Berufung hiergegen wurde durch das Kammergericht mit Beschluss vom 19. Mai 2008 zurückgewiesen.
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   LG Berlin, 05.06.2007 - 27 O 184/07   

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https://dejure.org/2007,44491
LG Berlin, 05.06.2007 - 27 O 184/07 (https://dejure.org/2007,44491)
LG Berlin, Entscheidung vom 05.06.2007 - 27 O 184/07 (https://dejure.org/2007,44491)
LG Berlin, Entscheidung vom 05. Juni 2007 - 27 O 184/07 (https://dejure.org/2007,44491)
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  • BVerfG, 18.02.2010 - 1 BvR 2477/08

    Zur Zulässigkeit von Zitaten aus E-Mails

    Der Beschluss des Kammergerichts vom 19. Mai 2008 - 10 U 190/07 - und das Urteil des Landgerichts Berlin vom 5. Juni 2007 - 27 O 184/07 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG.
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