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   LG Berlin, 21.11.2013 - 27 O 423/13   

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https://dejure.org/2013,58258
LG Berlin, 21.11.2013 - 27 O 423/13 (https://dejure.org/2013,58258)
LG Berlin, Entscheidung vom 21.11.2013 - 27 O 423/13 (https://dejure.org/2013,58258)
LG Berlin, Entscheidung vom 21. November 2013 - 27 O 423/13 (https://dejure.org/2013,58258)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    §§ 1004 Abs. 1 Satz 2, 823 Abs. 1 BGB; Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG; §§ 23, 22 KunstUrhG

  • online-und-recht.de

    Unzulässige identifizierende Berichterstattung auf einer Homepage über ein Unternehmen

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Kritische Internetberichte über Unternehmer sind grds. erlaubt

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unzulässige identifizierende Berichterstattung über eine Firma

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Identifizierende Berichterstattung über Firma auf Homepage erlaubt

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Kritik im Netz: Unternehmen müssen kritische Berichte hinnehmen - wenn sie wahr sind!

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Kritische Berichterstattung über ein Unternehmen grundsätzlich hinzunehmen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 09.12.1975 - VI ZR 157/73

    Haftung für Warentest

    Auszug aus LG Berlin, 21.11.2013 - 27 O 423/13
    Die Vermutung streitet dann für die Zulässigkeit der freien Rede und damit auch für die Zulässigkeit der Kritik an Waren und Leistungen (BGH NJW 1976, 620, 621 - Warentest).

    Die Grenze der Rechtswidrigkeit ist dann überschritten, wenn die Darstellung als so genannte Schmähkritik zu bezeichnen ist, der Äußernde also den Betroffenen ohne sachlichen Grund bewusst und willkürlich herabsetzen will (BGH NJW 1966, 1617, 619 - Höllenfeuer; NJW 1976, 620, 622 - Warentest).

    Hinsichtlich der Vorbereitung seiner Kritik ist je nach dem angesprochenen und erreichten Empfängerkreis, der unter Umständen auf die Objektivität der Darstellung vertraut, derjenige, der sich auf das Recht der freien Meinungsäußerung aus Artikel 5 Abs. 1 GG beruft, zur sorgfältigen Prüfung gehalten, ob er mit seiner Äußerung den Boden sachlich gerechtfertigter Kritik nicht verlässt (BH GRUR 1969, 624, 628 - Hormoncreme; NJW 1976, 620, 622 - Warentest).

  • BGH, 17.04.1984 - VI ZR 246/82

    Ansprüche eines Zigarettenherstellers wegen satirischer Verfremdung eines

    Auszug aus LG Berlin, 21.11.2013 - 27 O 423/13
    Ohne sachlichen Bezug darf auch zum Zwecke der Aufklärung der Öffentlichkeit ein Unternehmen nicht zur Zielscheibe einer Kritik gemacht werden, die es in der Öffentlichkeit diffamiert (BGH NJW 1984, 1956, 1957 - Mordoro).
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07

    BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen

    Auszug aus LG Berlin, 21.11.2013 - 27 O 423/13
    Wahre Aussagen müssen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind, unwahre dagegen nicht (BGH v. 11.3.2008, VI ZR 7/07, juris Rn. 9 ff. m.w.N.).Bei personenbezogenen Wortberichten bietet Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG auch nicht ohne weiteres schon davor Schutz, überhaupt in einem Bericht individualisierend benannt zu werden, sondern nur in spezifischen Hinsichten.
  • BVerfG, 08.04.1999 - 1 BvR 2126/93

    Kein Anspruch auf Unterlassung einer Plakataktion von Greenpeace gegen die

    Auszug aus LG Berlin, 21.11.2013 - 27 O 423/13
    Auch insoweit ist vielmehr eine Abwägung erforderlich, bei der es eine Rolle spielt, ob die Privatsphäre des Betroffenen oder sein öffentliches Wirken mit weit reichenden gesellschaftlichen Folgen Gegenstand der Äußerung ist und welche Rückwirkungen auf die persönliche Integrität des Betroffenen von der Äußerung ausgehen können (BVerfG v. 8.4.1999, 1 BvR 2126/93, juris Rn. 32 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 1842/08

    Carolines Tochter

    Auszug aus LG Berlin, 21.11.2013 - 27 O 423/13
    Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistet insbesondere nicht, dass der Einzelne nur so dargestellt und nur dann Gegenstand öffentlicher Berichterstattung werden kann, wenn und wie er es wünscht (BVerfG v. 14.9.2010, 1 BvR 6/09 juris Rn. 52 ff.).
  • KG, 05.11.2004 - 9 U 162/04

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch identifizierende Presseberichterstattung:

    Auszug aus LG Berlin, 21.11.2013 - 27 O 423/13
    Die Nennung des Namens einer Person (ohne deren Einwilligung) ist dann zulässig, wenn für die Mitteilung über die Person ein berechtigtes, in der Sache begründetes Interesse besteht (KG v. 5.11.2004, 9 U 162/04, juris Rn. 19).
  • BGH, 24.10.1961 - VI ZR 204/60

    Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Presseberichte

    Auszug aus LG Berlin, 21.11.2013 - 27 O 423/13
    Ein Gewerbetreibender muss sich - gerade außerhalb von Wettbewerbsverhältnissen wie hier - in der Regel einer Kritik an seiner Leistung und seinem Geschäftsgebaren stellen (BGH NJW 1962, 32, 33 - Waffenhändler; NJW 1966, 2010, 2011 - Teppichkehrmaschine 1).
  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 261/64

    Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Auszug aus LG Berlin, 21.11.2013 - 27 O 423/13
    Die Grenze der Rechtswidrigkeit ist dann überschritten, wenn die Darstellung als so genannte Schmähkritik zu bezeichnen ist, der Äußernde also den Betroffenen ohne sachlichen Grund bewusst und willkürlich herabsetzen will (BGH NJW 1966, 1617, 619 - Höllenfeuer; NJW 1976, 620, 622 - Warentest).
  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 266/64

    Verbreitung einer erwerbsgefährdenden Tatsache - Unrichtiger Bericht über die

    Auszug aus LG Berlin, 21.11.2013 - 27 O 423/13
    Ein Gewerbetreibender muss sich - gerade außerhalb von Wettbewerbsverhältnissen wie hier - in der Regel einer Kritik an seiner Leistung und seinem Geschäftsgebaren stellen (BGH NJW 1962, 32, 33 - Waffenhändler; NJW 1966, 2010, 2011 - Teppichkehrmaschine 1).
  • BGH, 18.10.1966 - VI ZR 29/65

    Leberwurst

    Auszug aus LG Berlin, 21.11.2013 - 27 O 423/13
    Dabei ist eine solche Kritik nicht schon deshalb rechtswidrig, weil sie ungünstig und für den Betroffenen nachteilig ist (BGH GRUR 1967, 113 - Leberwurst).
  • BGH, 20.06.1969 - VI ZR 234/67

    Haftung einer Fernsehanstalt - Unwahre Tatsachenbehauptung im Sinne des § 824 BGB

  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 45/05

    Terroristentochter

  • BGH, 30.06.2009 - VI ZR 210/08

    Störerhaftung für Domainpächter

  • BGH, 20.04.2010 - VI ZR 245/08

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bereithalten von Teasern mit Hinweis auf eine

  • BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77

    Kunstkritik

  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80

    Einwirkung des Grundrechts der Pressefreiheit auf die bürgerlich-rechtlichen

  • BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00

    Babycaust - Unterlassung bei mehrdeutigen Äußerungen

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